Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

E9b -> E11 bei dauerhafter Übertragung / Stellenumbesetzung

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IchMagBaklava:
Danke für die Antwort. Auch ich sehe das in der Praxis eher als Nicht-Problem. Würde dennoch gerne wissen, ob meine Interpretation hier grundsätzlich duch geltendes Recht gedeckt ist.

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