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Kündigung falsch?

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AndreasHL:
Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag ab 01.01.1980, gültig "bis auf Weiteres".

Nun habe ich zum 31.08.2023 gekündigt, um in Rente zu gehen (Altersrente). Durch Zufall habe ich meiner Mitarbeiterin des Dienstleistungszentrums Personal gesprochen. Sie teilte mir mit, dass sie bereits ähnliche Fälle kennt und ein Auflösungsvertrag geschlossen werden muss, die Kündigung wäre falsch.

Hat sie recht?

Viele Grüße

Andreas

brian:
31.08.2023 ist kein Quartalsende und Kündigungen gehen  zum Quartalsende.

flip:
Falls am 01.09.2023 die Regelaltersgrenze für Regelaltersrente erreicht ist, wäre eine Kündigung überflüssig.
Eine Weiterbeschäftigung müsste dann vertraglich geregelt werden.

Max:
Flip,  wenn eine Vereinbarung fehlt endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch mit dem erreichen der Altersregelgrenze.

flip:
Da scheint es verschiedene Rechtsauffasungen zu geben. Jedenfalls sagt der Tarifvertrag TVÖD § 33:

(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festge-
legte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn,
zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Ar-
beitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach
§ 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben.

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