Und wer naiv glaubt, wenn einem "komplette Anonymität der Befragung" versprochen wurde, der hat die Grundlagen immer noch nicht kapiert.
Es kann keine 100%ig anonymen Erfassungen geben - denn jeder Auswertung MUSS eine Zusammenstellung der exakten Quellen beigefügt sein. Auch wenn die Statistiken bekanntlich ohnehin perfekt gefälscht werden.
Name und IP mindestens (ggf gar Arbeitgeber!) muss angegeben bleiben - oder es wäre Urkundenfälschung.
Allein die Auswahl "wer darf ungehindert Zugriff auf die Klarnamen und Daten der Antwortgeber haben" ist gefiltert.
Das gilt auch für Bachelor- und Masterarbeiten. Lustig wird es, erfährt man zufällig die Namen, welche ungefilterten Zugriff bekommen - gern per WLAN extern im Feriendomizil ... - es weiß doch sonst niemand und wo kein Kläger, dort kein Richter!
Ich weiß übrigens auch nicht, ob die einstige Kopfpauschale pro Befragtem/Antwortgeber immer noch stimmt oder auch hier die Inflation lä#ngst zuschlug. Einst wurde Befragern pro ausgefülltem Antwortbogen 40 Euro gezahlt.
An dieser Stelle muss ich einiges richtig stellen:
1. Ich muss und darf aus wissenschaftethischen Gesichtspunkten in meiner Arbeit und auch im Anhang keine Namen oder anderen Daten nennen, die Rückschlüsse auf die befragten Personen zulassen würden. Als Quelle für empirische Belege dient das Transkript (Vertextlichung) des Interviews. Im Zuge der Transkription werden Dienstorte, Namen und andere Angaben, die Rückschlusse auf die Person zulassen würden, gelöscht und auch das Interview an sich wird nach erfolgter Transkription gelöscht.
2. Ein Interview ist keine Urkunde. Und Anonymisierung von Daten ist keine Urkundenfälschung, sondern entspricht den Standards wissenschaftlicher Forschung.
3. Ich bin nicht in der Lage IP-Adressen zu speichern und würde dies auch nicht tun, wenn ich könnte. Namen können gerne ungenannt bleiben (schreibt mir gerne von einer anyonymen E-Mail-Adresse), aber auch wenn Namen fallen, werde ich diese wie unter Punkt 1 beschrieben nicht Eingang in die Auswertung finden und werden somit auch nicht weitergegeben. Das gleiche gilt für den Dienstort und andere Daten, die Rückschlüsse auf die Person zuließen. Im weiteren Sinne Daten, die von mir erhoben und ausgewertet werden, ist die Beschreibung des persönlichen Erlebens von Langeweile und Unterforderung bei der Arbeit und einige Merkmale zur Arbeit wie, z.B. der Grad von Autonomie, also inwiefern befragte bestimmen können wo, wann und was sie tun.
4. Es handelt sich lediglich um eine Materarbeit und keine Studie in einem größer angelegten Rahmen, der mit entsprechenden Forschungsmitteln ausgestattet wäre. Daher bin ich leider nicht in der Lage eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Das ist für Abschlussarbeiten auch nicht üblich. Üblich ist es vor eher bei kommerziellen, insbesondere pharmazeutischen Studien.
Was du mit "Zugriff bekommen - gern per WLAN extern im Feriendomizil" meinst ist mir nicht ganz klar. Daher gehe ich auf diesen Punkt nicht näher ein.