Autor Thema: [Allg] PKV mit Heilmittel über den beihilfefähigen Höchstsätzen  (Read 1891 times)

FranziskaM

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Hallo ihr Lieben,
ich selbst bin (leider) in einem alten Bisex-Tarif der Debeka und werde vermutlich aufgrund diverser Zipperlein auch nicht mehr wechseln können.
Konkret ärgert mich aktuell (mal wieder) die Beschränkung der Heilmittel wie Physio etc. auf maximal beihilfefähige Höchstsätze.
Nun soll der Nachwuchs versichert werden und ich überlege, diesen abweichend von mir bei einer anderen Gesellschaft zu versichern. Die Barmenia wird häufig als sehr stark bei Versicherung der Beamten (und Angehörigen) genannt, jedoch ist mit dort ins Auge gestochen, dass diese die Heilmittel ebenfalls auf den maximal 1,1 fachen Satz der beihilfefähigen HS beschränken. Selbiges bei der HanseMerkur. Gerade Physio finde ich extrem wichtig, kann man doch so schnell aufgrund eines Unfalls darauf angewiesen sein. Kann mir jemand einen Tip geben, welche Gesellschaft und/oder Tarif hier noch umfassend leistet?

« Last Edit: 21.05.2023 03:29 von Admin2 »

YourBunnyWrote

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Bist du sicher? Zitiere mal aus den Bedingungen des Beihilfeergänzungstarifs der Barmenia, dass es gedeckelt ist. Wäre mir neu. Ansonsten schau dir mal Signal Iduna und Concordia an.

FranziskaM

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https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K5252.pdf?2022-12-14T09:38:22Z

https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K5256.pdf?2022-12-19T08:23:34Z

Seite 6 im Haupttarif und Seite 4 im Ergänzungstarif - kopieren ließ es sich leider nicht. Verstehe dass so, dass Heilmittel, erbracht durch einen Arzt, noch ungedeckelt sind, Leistungen vom Physiotherapeut jedoch beschränkt.

Und hier habe ich noch einen Artikel dazu gefunden:
https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/barmenia-neue-beamtentarife-genau-fuer-sie/

« Last Edit: 18.05.2023 11:22 von FranziskaM »

YourBunnyWrote

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Stimmt, hast Recht. Scheint wohl echt neu zu sein. Schade

FranziskaM

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Die DBV ist nun auch raus. Haben seit 2022 wohl auch Beschränkungen laut Berater.

Signal Iduna, Concordia, ARAG warte ich noch auf Rückmeldung.

Ohne Beschränkung bei Heilmitteln auf beihilfefähige HS habe ich nun die LVM, Alte Oldenburger, Universa, R+V gefunden.
Denke ich werde die nun im Detail mal durchackern müssen worin die sich sonst noch unterscheiden.

Falls jemandem noch etwas zu letzteren Gesellschaften einfällt, sei es positiv oder negativ - immer her damit.

andree23

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Zunächst einmal könntest du dich mit anderen Beamten oder Beamtenangehörigen austauschen, um herauszufinden, welche Versicherungsgesellschaften und Tarife sie empfehlen. Erfahrungen und Empfehlungen aus erster Hand können oft hilfreich sein. heardle
Darüber hinaus könntest du Kontakt mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften aufnehmen und gezielt nach Tarifen suchen, die eine großzügigere Abdeckung von Heilmitteln wie Physiotherapie bieten. Du könntest explizit nachfragen, ob es Beschränkungen auf den maximal beihilfefähigen Höchstsatz gibt.

Öbi

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Die DBV ist nun auch raus. Haben seit 2022 wohl auch Beschränkungen laut Berater.

Signal Iduna, Concordia, ARAG warte ich noch auf Rückmeldung.

Ohne Beschränkung bei Heilmitteln auf beihilfefähige HS habe ich nun die LVM, Alte Oldenburger, Universa, R+V gefunden.
Denke ich werde die nun im Detail mal durchackern müssen worin die sich sonst noch unterscheiden.

Falls jemandem noch etwas zu letzteren Gesellschaften einfällt, sei es positiv oder negativ - immer her damit.

Also ich bin bei der Signal Iduna und die haben beim Beihilfeergänzungstarif keine Heilmittel dabei. Oder haben die neue Tarife?

CoTrainer

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Man muss halt sehen, worauf man Wert legt.

Ich selbst bin bei der Barmenia mit Kind und Kegel versichert. Wir sind letztes Jahr in die neuen Tarife gewechselt. Im alten Tarif waren die Heilmittel in der Tat unbegrenzt drin. Dafür fallen jetzt z.B. Arzneimittel unter den Ergänzungstarif die zuvor nicht darunter gefallen sind, Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind nicht schädlich für die Beitragsrückerstattung und und und.. Heilmittel war uns nicht allzu wichtig..
Allgemein sind die Leitsungen der Barmenia echt stark, wenn man die entsprechenden Bausteine auswählt.

Saxum

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Wenn es dir vor allem primär um die Heilmittel geht, würde ich meiner Meinung nach empfehlen auch dann auf die Leistungen bei den Hilfsmitteln und Kurmitteln ggf. auch Vorsorge - auch jeweils im Beihilfeergänzungstarif zu schauen. Hilfsmittel kann ja mEn beispielsweise der leichte robuste Krankenfahrstuhl sein den die Beihilfe aber nur in der Standardausführung bewilligt oder eben die maximale Erstattung für Hörgeräte auf 1.500 € Rechnungsbetrag pro Ohr, wo die besseren Geräte aber 2.000 oder 3.000 Euro pro Ohr Kosten. Vorsorgeuntersuchungen, wenn Interesse dran besteht - denn je eher man etwas erkennen kann, desto besser.

Wenn wir mal von der Barmenia "weggehen", die mit Ergänzung Plus großartig vieles erstattet bis auf die für dich wohl wichtige Begrenzung bei den Heilmitteln auf 1,1 fachen Satz und bei den Hilfsmitteln Hörgeräte mit zzgl. 2.000 Euro begrenzt sind.

Bei der R+V sind Heil- und Hilfsmittel und Vorsorgeuntersuchungen ohne Begrenzung und auch im Ergänzungstarif EB1 aufgeführt und ebenfalls hier ohne Begrenzung. Bei den Hilfsmitteln wird im Ergänzungstarif Beihilfefähigkeit vorausgesetzt. Dafür sind aber ambulante, stationäre und Reha im Grundtarif mit einem maximalen Rechnungsbetrag von 1.800 Euro alle 3 Jahre gedeckelt - d.h. die maximale Erstattung wäre bei 50%: 900 €. Im Ergänzungstarif werden aber nochmals 30€ für max 28 Tage zugeschossen, wenn die Kuren beihilfefähig sind.

Bei der Universa sind Heil- und Hilfsmittel wohl ohne Begrenzung aber im Ergänzungstarif werden keine Heilmittel erstattet. Zu Kuren könnte ich spontan nichts finden, wird vermutlich unbegrenzt jährlich "ohne Unterkunft" zum prozentualen Erstattungssatz erstattet. Vorsorgeuntersuchungen werden augenscheinlich bis 500 € zum prozentualen Erstattungssatz alle 2 Jahre gedeckelt.

Bei der Alten Oldenburger sind Heil- und Hilfsmittel ohne Begrenzung und Vorsorgeuntersuchungen bis 160 € + darüber hinaus 1/3 zum prozentualen Erstattungssatz. Zu Kuren könnte ich spontan nichts finden, wird vermutlich unbegrenzt jährlich "ohne Unterkunft" zum prozentualen Erstattungssatz erstattet. Heilmittel sind im Ergänzungstarif ohne Begrenzung. Hilfsmittel sind im Ergänzungstarif bis 500 € gedeckelt - für "nicht beihilfefähige Hilfsmittel". Kuren sind im Ergänzungstarif stationär 30 € pro Tag und ambulant pro Versicherungsfall bis 300 € alle 3 Jahre.

Bei der LVM sind Heil- und Hilfsmittel ohne Begrenzungen, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen alles zum prozentualen Erstattungssatz. Zu Kuren könnte ich spontan nichts finden, wird vermutlich unbegrenzt jährlich "ohne Unterkunft" zum prozentualen Erstattungssatz erstattet. Heilmittel sind im Ergänzungstarif ohne Begrenzung. Hilfsmittel sind im Ergänzungstarif nicht dabei. Kuren werden auch nicht im Ergänzungstarif erwähnt.

In der Zusammenfassung, wenn nicht Barmenia (bis auf die Beschränkung bei Hilfsmittel und Hörgeräte) augenscheinlich bei den bisher erwähnten Versicherungen die R+V gefühlt für mich anhand der Versicherungsbedingungen weitgehend die "beste Wahl".

Wenn man will kann man wegen der 1.800 Euro Deckelung bei der R+V für Kuren einen Kurtagegeld-Versicherung abschließen. Etwa wie laut Suchmaschine bei der DKV oder Signal Iduna oder wo es noch gibt. Die könnte dann diese etwaige Lücke füllen - wie hoch die bestenfalls sein soll oder ob es eine Lücke gibt weiß ich jetzt auch nicht.

Vielleicht weiß das hier jemand, hab aber hier mal gelesen dass etwa eine ambulante Kur ohne Unterkunft so grob 500 € kosten könnte - so als Orientierung. Das würden vermutlich die Beihilfe und Grundtarif gut decken und eine einfache Unterkunft kostet vielleicht 1.000 Euro für 21 Tage, was ja dann mit dem Kurtagegeld im Ergänzungstarif bei 30 € / Tag für 21 Tage (3 Wochen) mit 630 € "bezuschusst" wird + Zuschuss der Beihilfe für Unterkunft und Verpflegung wenn vorhanden (in Bayern z.B. dann 273 €). Da kann man wohl augenscheinlich ohne zusätzliche "Kurtagegeld-Versicherung" gut durchkommen.

Keine Angaben für alle Aussagen, ich hab mir das auf die schnelle gerade zusammengelesen. Wichtig wäre vermutlich auch darauf zu achten ob Zahnersatz im Ergänzungstarif erstattet wird, vielleicht bei Bedarf Brillen (ist aber mEn nicht so primär wichtig) dann sollte alles relativ gut passen.
« Last Edit: 01.06.2023 13:18 von Saxum »

Saxum

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ARAG erstattet scheinbar bei Heilmitteln, Hilfsmitteln und Vorsorge ohne Begrenzung, auch im Ergänzungstarif. Hilfsmittel werden aber auf eine "angemessene Ausführung" beschränkt und man muss bei einem Rechnungsbetrag die größer als 1.000 Euro ist die Zusage einholen. Kuren werden im Grundtarif ohne Begrenzung alle 3 Jahre erstattet, jedoch nur zum prozentualen Erstattungssatz und im Ergänzungstarif ausgeschlossen.


Signal Iduna, Heilmittel begrenzt nach Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung, Hilfsmittel ab 1.000 € mit Zusage zwar ohne Deckelung aber wohl auch "angemessene Ausführung" und Vorsorge ohne Begrenzung. Natürlich im Grundtarif nach prozentualen Erstattungssatz. Im Ergänzungstarif werden Hilfsmittel ohne Begrenzung erstattet aber auch hier mit "Zusageerfordernis ab 1.000 €" und wohl "angemessene Ausführung" zudem gibt es hier ein Kurtagegeld von 10 € - 14 € / Tag bei 50%/70%. Zu Heilmitteln oder Vorsorgeuntersuchungen steht im Ergänzungstarif wohl nichts.


Deutscher Ring, Heilmittel ohne Begrenzung aber in "angemessenen Sätzen", Hilfsmittel ohne Begrenzung, jedoch bedürfen ab 1.000 Euro einer Zusage ggf. Reduzierung der Erstattung auf "alternative Versorgung/Beschaffung", Kuren "wie üblich" unbegrenzt ohne Unterkunft. Grundtarif natürlich nach prozentualen Erstattungssatz. Im Ergänzungstarif werden Heilmittel ebenfalls aber auch hier in "angemessenen Sätzen" sowie Hilfsmittel (mit der erwähnten Zusageerfordernis) erstattet sowie auch Kuren (ambulant) ohne Unterkunft und auch Vorsorgeuntersuchungen.


Concordia, Heilmittel und Hilfsmittel ohne Begrenzung, jedoch Hilfsmittel bedürfen ab 2.000 Euro einer Zusage ggf. Reduzierung der Erstattung auf "alternative Versorgung/Beschaffung". Vorsorgeuntersuchung ohne Begrenzung. Kuren werden wohl im Grundtarif "wie üblich" unbegrenzt ohne Unterkunft erstattet. Grundtarif natürlich nach prozentualen Erstattungssatz. Im Ergänzungstarif werden Hilfsmittel (mit der erwähnten Zusageerfordernis) und Vorsorgeuntersuchungen erstattet zudem gibt es ein Kurtagegeld von ambulant 15 € und stationär 30 € ohne Tagebegrenzung und ohne Beihilfefähigkeit.

Hier gilt auch, wie zuvor, "Ohne Gewähr" auf alle Aussagen und die Infos wurden auf die schnelle zusammengelesen. Ich bin kein Fachmensch und habe es daher entsprechend als Laie interpretiert. Hier gefühlt in diesem Beitrag alleine im einfachen isolierten Vergleich mit Signal Iduna, Deutscher Ring und Concordia ist die ARAG wohl "stärker".

Bei allen bisher aufgezählten Versicherungen zusammen (inkl. vorherigem Beitrag) tendiere ich als Laie mit meiner persönlichen Meinung ohne Wertung - basierend auf der "einfach aufgestellten" Vermutung dass das die präferierten Leistungen wären - zu R+V, ARAG und Barmenia. Ein guter Fachmensch wird hier sicherlich qualifiziertere Aussagen treffen können.
« Last Edit: 01.06.2023 14:20 von Saxum »

Saxum

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By the way, ich weiß nicht welche "Zipperlein" hier bestehen, aber auch wenn ein Wechsel aus der Debeka daher nicht möglich oder zielführend ist, kann man jedoch innerhalb der Debeka jederzeit von Bisex auf einen Unisex bzw. aktuellen Tarif wechseln. Grundlage hierfür ist 204 VVG.

Natürlich müsste man hier in Ruhe vergleichen und durchlesen, ob ein solcher "interner Tarifwechsel" tatsächlich vorteilhafter wäre bei allen Leistungen oder doch nicht. Dabei ist zu bedenken, dass man dann nicht mehr zurück zur "Bisex-Welt" bzw. dem alten Tarif kann. Gegebenenfalls kann es für die Mehrleistungen einen Risikozuschlag oder auf Wunsch Leistungsausschluss geben - aber eben nur für die "Mehrleistungen" im Gegensatz zu den derzeitigen Leistungen.

Auch wenn der Unisex Tarif meiner schnellen Übersicht nach zum prozentualen Erstattungssatz bei Heilmitteln auf die beihilfefähige Höhe begrenzt ist und Hilfsmittel, bis auf Hörgeräte mit 1.500 € pro Ohr, ohne Begrenzung sind. Vorsorgeuntersuchungen werden nach gesetzlichen Programmen und Kuren nach einer "Leistungstabelle" erstattet. Im Ergänzungstarif werden immerhin unter anderem Hilfsmittel, wenn beihilfefähig, ohne Begrenzung übernommen. Heilmittel, Vorsorgeuntersuchungen oder Kuren sind leider nicht im Ergänzungstarif dabei.

Vielleicht sind da ja bessere Leistungen möglich, wenn man selbst mit dem derzeitigen Tarif unzufrieden ist. Fragen kostet ja nichts, was es denn kosten würde und was alles dabei wäre ich kann so nicht sagen ob das was wäre. Ansonsten wüsste ich nicht was jemanden sonst abhalten sollte, bei den anderen Versicherern mal ganz unverbindlich auf den Busch klopfen ob man denn vorstellen könnte jemanden aufzunehmen - natürlich wenn die Gesundheitsfragen es zulassen.
« Last Edit: 01.06.2023 14:53 von Saxum »

Saxum

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Da ich den vorherigen Beitrag leider nicht mehr editieren kann, ein Wort noch zum Schluss - meinem persönlichen Empfinden nach, wenn es jemanden eher an einer "Rundum-Absicherung" für die Kinder gelegen ist, bietet die Barmenia in der Kombination mit "Genau-Für-Sie Ergänzung Plus" wohl ein gutes Paket. Da hier sogar etwaige Leistungen der Beihilfe keine Voraussetzung sind - das wird in den Tarifbedingungen sogar explizit so erwähnt. Man hat also quasi eine "Vollversicherung" für alle wichtigen Leistungen. Da kann man wohl "Mehrbeiträge" die über den 1,1 fachen Satz liegen gut aus der eigenen Tasche darauf legen.

Aber wenn es trotzdem nicht in Frage kommt oder man woanders versichern will, daher ein guter Tipp am Rande:

Wenn man will kann man sogar "zweigleisig" fahren und bei der Barmenia den Tarif "Mehr Optionen" abschließen. Dieser kostet je nach Alter mind. 5,50 Euro pro Person und sichert dann den jederzeitigen Zugang zu den Tarifen für die Kinder bis zu einem Alter von mindestens 31.

Wenn die Kinder danach GKV versichert wären, würde der "Mehr Optionen Tarif" sogar bis zum 51 Lebensjahr fortbestehen - solange diese noch GKV-pflichtig versichert sind. Zudem können darüber Zusatztarife der Barmenia abgeschlossen werden, ohne den eigentlichen Optionstarif zur PKV zu verlieren.

Dabei kann man die Kinder sogar bei einem anderen privaten Krankenversicherer versichern ohne den Tarif "Mehr Optionen" zu gefährden und bei Bedarf wechseln. Natürlich nur solange bis die Kinder das 31 Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder spätestens ab da nicht weiterhin PKV-Versichert sind, etwa weil der Status als "berücksichtigungsfähige Angehörige" weggefallen ist und diese daher sozialversicherungspflichtig in der GKV sind.

Ich glaube gelesen zu haben, dass bis zum Alter von 21 bei allen Versicherungen ja keine Altersrückstellungen gebildet werden und daher wäre hier meinem Verständnis nach ja sogar ein späterer Wechsel bei Bedarf "risikolos", da bis zum Alter von 21 alle Beitrage relativ "gleich" sind?

So verstehe ich selbst die Bedingungen dieses Tarifes entsprechend. Wenn man in der Suchmaschine danach sucht sollte man sich selbst einlesen können. Dieser Tipp ist übrigen auch mEn vermutlich spannend für gesetzlich versicherte Eltern für ihre Kinder oder Leute für sich selbst die mit einem noch "guten Gesundheitszustand" so entweder eine spätere PKV sichern können oder eben entsprechende Zusatzversicherungen abschließen können ohne dass der spätere Gesundheitszustand dann eine Rolle spielt.
« Last Edit: 01.06.2023 15:29 von Saxum »