Autor Thema: Versetzung in niedrigeres Amt möglich?  (Read 1472 times)

Nina Laura

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Versetzung in niedrigeres Amt möglich?
« am: 19.05.2023 06:15 »
Momentan bin ich in NRW bei der Bezirksregierung in A 13 gD tätig. Ich werde in ein Ministerium des Landes NRW versetzt. Nun habe ich ein Schreiben des Ministeriums erhalten, in dem ich in eine Planstelle in A 12 versetzt werden soll. Nun bin ich sehr überrascht, da die Stelle bis A 13 ausgeschrieben war und ich auch im Gespräch mitgeteilt habe, in welcher Besoldungsgruppe ich eingestuft bin. Zunächst möchte ich mit meiner Personalabteilung sprechen, um den Sachverhalt zu klären in der Hoffnung, dass da ein Fehler passiert ist. Die Versetzungsverfügung liegt mir nicht vor, könnte aber eingegangen sein. Ich befinde mich im Homeoffice.

Fragen:
1. Darf man ungefragt ohne Zustimmung in eine niedrigere Besoldungsgruppe versetzt werden?
2. Gibt es für eine Herabsetzung eine rechtliche Begründung bzw. gibt es eine rechtliche Begründung dafür, dass man als Beamter nicht seine bestehende Eingruppierung verliert?
3. kann ich widerrufen oder muss ich direkt klagen?
4. Gibt es weitere wichtige Fragestellungen, die hier beachtet werden müssen?

Eukalyptus

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Antw:Versetzung in niedrigeres Amt möglich?
« Antwort #1 am: 19.05.2023 16:20 »
Eine Herabsetzung deines Amtes (Rückernennung) ist ohne deine Zustimmung nicht möglich (ausgenommen der offensichtliche Fall eines schweren Dienstvergehens etc.). Insofern zunächst locker bleiben.

Magda

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Antw:Versetzung in niedrigeres Amt möglich?
« Antwort #2 am: 22.05.2023 11:49 »
Entspricht dein statusrechtliches Amt auch der A 13 oder ist deine Stelle, die du aktuell besetzt mit A 13 bewertet und du bist noch nicht durchbefördert bis dahin?

Bei letzterem ist eine Versetzung auch ohne Zustimmung möglich.