Da scheint es verschiedene Rechtsauffasungen zu geben. Jedenfalls sagt der Tarifvertrag TVÖD § 33:
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festge-
legte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn,
zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Ar-
beitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach
§ 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben.