Autor Thema: Kündigung falsch?  (Read 5705 times)

AndreasHL

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Kündigung falsch?
« am: 17.05.2023 11:32 »
Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag ab 01.01.1980, gültig "bis auf Weiteres".

Nun habe ich zum 31.08.2023 gekündigt, um in Rente zu gehen (Altersrente). Durch Zufall habe ich meiner Mitarbeiterin des Dienstleistungszentrums Personal gesprochen. Sie teilte mir mit, dass sie bereits ähnliche Fälle kennt und ein Auflösungsvertrag geschlossen werden muss, die Kündigung wäre falsch.

Hat sie recht?

Viele Grüße

Andreas

brian

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #1 am: 17.05.2023 11:43 »
31.08.2023 ist kein Quartalsende und Kündigungen gehen  zum Quartalsende.

flip

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #2 am: 17.05.2023 12:13 »
Falls am 01.09.2023 die Regelaltersgrenze für Regelaltersrente erreicht ist, wäre eine Kündigung überflüssig.
Eine Weiterbeschäftigung müsste dann vertraglich geregelt werden.

Max

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #3 am: 17.05.2023 12:48 »
Flip,  wenn eine Vereinbarung fehlt endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch mit dem erreichen der Altersregelgrenze.

flip

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #4 am: 17.05.2023 13:02 »
Da scheint es verschiedene Rechtsauffasungen zu geben. Jedenfalls sagt der Tarifvertrag TVÖD § 33:

(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festge-
legte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn,
zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Ar-
beitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach
§ 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben.

Pham Nuwen

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #5 am: 17.05.2023 13:04 »
Hat sie recht?

Wieso sollte sie? Aus welchem Grund sollte eine handelsübliche Kündigung nicht funktionieren?

Lässt sich doch im Zweifel schnell mit der Personalabteilung klären, ob der Abschied wie geplant ablaufen wird. Auf das Hörensagen Dritter würde ich nichts geben ...

BAT

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #6 am: 17.05.2023 13:13 »
Kündigungen NIE nur auf einen bestimmten Zeitpunkt terminieren. Entweder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zumxx.xx.xx oder den nächsten darauf folgenden möglichen Zeitpunkt".


Opa

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #7 am: 17.05.2023 13:31 »
Dann kann der Personalrat ja ab September wieder mit seiner Arbeit anfangen. Ich höre schon die Korken knallen :)

Max

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #8 am: 17.05.2023 21:18 »
Da scheint es verschiedene Rechtsauffasungen zu geben.
Nein, wenn die Regelung des Tarifvertrages Anwendung findet wäre es ja geregelt. 

flip

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #9 am: 17.05.2023 21:42 »
Da scheint es verschiedene Rechtsauffassungen zu geben.
Nein, wenn die Regelung des Tarifvertrages Anwendung findet wäre es ja geregelt.
Wenn es so wäre hättest du natürlich Recht. Dann würde aber auch  die gesetzliche Kündigungsrist von vier Wochen gelten.

Britta2

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #10 am: 18.05.2023 08:08 »
Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag ab 01.01.1980, gültig "bis auf Weiteres".

Nun habe ich zum 31.08.2023 gekündigt, um in Rente zu gehen (Altersrente). Durch Zufall habe ich meiner Mitarbeiterin des Dienstleistungszentrums Personal gesprochen. Sie teilte mir mit, dass sie bereits ähnliche Fälle kennt und ein Auflösungsvertrag geschlossen werden muss, die Kündigung wäre falsch.

Hat sie recht?

Viele Grüße

Andreas


Auf keinen Fall einen Auflösungsvertrag unterschreiben !!!!!!!!!! - In Auflösungsverträgen erklärt man den Verzicht auf sämtliche mögliche künftigen Ansprüchen --- hier ist u.a. auch VBL mit enthalten. Auch dafür gibt es zahlreiche Berichte - JEDER, der sich jemals blauäugig auf sowas eingelassen hat, hat es später bitte bereut.
Unvergessen ein Zeitungsartikel einer Lehrerin - allein infolge untergeschobenem Auflösungsvertrag büßte sich monatlich ca 450€ brutto Zusatzrente ein - lebenslang ... Niemand hatte ihr das vor der Unterschriftsleistung gesagt.
Falls kein Rentenbeginn zum 1.8.2023 möglich ist - dann kündige eben zum 30.09.2023. Der eine Monat sollte noch durchzuhalten (nervlich/körperlich) gehen.

MoinMoin

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #11 am: 18.05.2023 08:46 »
Da scheint es verschiedene Rechtsauffassungen zu geben.
Nein, wenn die Regelung des Tarifvertrages Anwendung findet wäre es ja geregelt.
Wenn es so wäre hättest du natürlich Recht. Dann würde aber auch  die gesetzliche Kündigungsrist von vier Wochen gelten.
Wir wissen überhaupt nichts darüber was in dem AV vereinbart ist.
Alles spekulativ.
Mein Vorschlag.
Es einfach bei der Kündigung belassen, nicht mehr zur Arbeit gehen und gut ist.
Wenn der AG meint, die Kündigung ist nicht ok.
Dann soll er doch weiter Lohn bezahlen😉

FearOfTheDuck

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #12 am: 21.05.2023 18:47 »
Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag ab 01.01.1980, gültig "bis auf Weiteres".

Nun habe ich zum 31.08.2023 gekündigt, um in Rente zu gehen (Altersrente). Durch Zufall habe ich meiner Mitarbeiterin des Dienstleistungszentrums Personal gesprochen. Sie teilte mir mit, dass sie bereits ähnliche Fälle kennt und ein Auflösungsvertrag geschlossen werden muss, die Kündigung wäre falsch.

Hat sie recht?

Viele Grüße

Andreas


Auf keinen Fall einen Auflösungsvertrag unterschreiben !!!!!!!!!! - In Auflösungsverträgen erklärt man den Verzicht auf sämtliche mögliche künftigen Ansprüchen --- hier ist u.a. auch VBL mit enthalten. Auch dafür gibt es zahlreiche Berichte - JEDER, der sich jemals blauäugig auf sowas eingelassen hat, hat es später bitte bereut.
Unvergessen ein Zeitungsartikel einer Lehrerin - allein infolge untergeschobenem Auflösungsvertrag büßte sich monatlich ca 450€ brutto Zusatzrente ein - lebenslang ... Niemand hatte ihr das vor der Unterschriftsleistung gesagt.
Falls kein Rentenbeginn zum 1.8.2023 möglich ist - dann kündige eben zum 30.09.2023. Der eine Monat sollte noch durchzuhalten (nervlich/körperlich) gehen.

Man sollte sich durchlesen, was man so unterschreibt. Die Verhandlung um einen Auflösungsvertrag findet auf Augenhöhe statt, da sollte man schon aufpassen können, was da drin steht, bzw. was da reinkommt. Wer sich hier derart übers Ohr hauen lässt, hat auch 5 Lotterieverträge, 10 Waschmaschinen und 15 Zeitschriften-Abos zuhause.

ISN

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Antw:Kündigung falsch?
« Antwort #13 am: 22.05.2023 10:53 »
Da AndreasHL unter "allgemeine Diskussion" gepostet hat, hat er entweder kein tarifliches Arbeitsverhältnis oder hat kein passenden Unterforum gefunden. Also kann ihm niemand sagen, welche Regelung gilt.