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[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
Max:
Da man als Professor auch mal das Bundesland wechselt und nicht alle BL die pauschale Beihilfe haben, sollte man in die PKV.
Ackermann:
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Ich hatte gestern noch einen Termin mit einer unabhängigen Beraterin, bei der ich weitere Details klären konnte.
Einer der Gründe, warum ich ursprünglich dachte, dass das Modell mit der pauschalen Beihilfe für mich interessant sein könnte war, dass ich bei einem ggf. späteren Wechsel zurück ins Angestelltenverhältnis (ohne Aussicht auf Beihilfe) nicht in der PKV gefangen wäre. Ferner war mich nicht klar, dass die Entscheidung jetzt einmalig für den Rest des Lebens getroffen werden musste. Ich dachte ich könnte damit starten und dann zu einem späteren Zeitpunkt noch in die PKV wechseln. Die macht aber mit der pauschalen Beihilfe keinen Sinn.
Letztlich werde ich mich (aller Voraussicht nach) für die PKV entscheiden. Die Beiträge zur GKV lägen trotz der pauschalen Beihilfe bei etwas über 500 Euro im Monat (da die Pflegeversicherung nicht durch die pauschale Beihilfe abgedeckt wird). Bei der PKV rechne ich mit einem Betrag zwischen 300 und 400 Euro. Dazu kommen dann die besseren Leistungen und die Aussicht auf 70% Beihilfe während der Pension.
Eine Sache war mir allerdings neu: unser Sohn ist aktuell bei meiner Frau in der GKV mitversichert. Da sie nun aber weniger verdient als ich müsste mein Sohn nun angeblich auch in die PKV wechseln. Das sind zwar "nur" 40-50 Euro im Monat und würde mich letztlich nicht von der Entscheidung abhalten; aber das hatten wir noch nicht auf dem Schirm.
clarion:
Hallo,
solange Du unterhalb einer bestimmten Altersgrenze bist, kannst Du dann zurück in GKV, wenn Du pflichtversichert bist. Dazu bedarf es nur eines verständigen Arbeitsgeber, der damit zufrieden ist, wenn Du eine hinreichend lange Zeit in Teilzeit gehst, so dass Du sozialversicherungspflichtig wirst.
Saxum:
Ich würde hier nur noch eine Möglichkeit in den Ring werfen, die scheinbar oft übersehen wird oder ich habe mich verlesen. Man kann die pauschale Beihilfe auch mit einer PKV kombinieren, man schließt dann bei der PKV einen ganz normalen Volltarif ab und erhält von der Beihilfe einen Zuschuss.
Dieser Zuschuss beträgt, zumindest jetzt am Beispiel von BaWü, höchstens die Hälfte des Beitrags einer im Basistarif versicherten Person. Das müssten Stand 2023 also höchstens 404 Euro sein.
"Ob" sich das lohnt, lasse ich einfach mal offen - ich wollte nur auf diese "dritte Möglichkeit" hinweisen, die oft untergeht. Wie es sich in dieser Zusammenstellung mit Kindern konkret verhält habe ich noch nicht ganz verstanden. Wird dann "nur" höchstens 404 Euro gezahlt oder der Beitrag für die Kinder hinzuaddiert oder die Kinder einen beihilfekonformen Tarif nehmen können oder gar nichts von alledem - keine Ahnung momentan.
Auch hier gilt natürlich, man kann sich - jetzt auf das Beamtenverhältnis bezogen - nur einmal entscheiden entweder pauschale Beihilfe oder aufwandsbezogene Beihilfe.
Ozymandias:
Diese Möglichkeit dürfte aber Probleme verursachen, wenn man auch Beihilfe für Ehepartner oder Kinder möchte. Denn dann gibt es nichts.
Bei der stationären Pflege zahlt die Beihilfe oftmals auch noch mehr, als die Pflegepflichtversicherung.
Aus meiner Sicht ist die GKV für Beamte ein massives Verlustgeschäft. Egal ob mit oder ohne pauschaler Beihilfe.
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