Autor Thema: [BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV  (Read 2208 times)

Ackermann

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Hallo beisammen,

seit März diesen Jahres bin ich als Professor in BW verbeamtet. Da es seit Anfang 2023 eine pauschale Beihilfe für die GKV gibt, dachte ich, dass ich das vorerst in Anspruch nehmen könnte und mich zu einem späteren Zeitpunkt für oder gegen die PKV entscheiden könnte. Das erste Semester lässt mir nahezu keine Zeit, mich damit in angemessener Form auseinanderzusetzen.

Allerdings habe ich gelernt, dass die Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich ist. Sollte ich doch noch in die PKV wechseln wollen, könnte das womöglich der deutlich schlechtere Deal gewesen sein.

Ich bin jetzt 43 Jahre alt und habe keinerlei Vorerkrankungen oder nennenswerte Beschwerden. Für die ersten zwei Monate habe ich jetzt den vollen Betrag von je etwa 800 Euro an die GKV überweisen müssen. Insofern drängt jetzt auch die Frage, wie ich weiter vorgehen soll.

Daher wollte ich fragen, ob mir jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen kann.
  • Erhalte ich bei der Nutzung der GKV (in Baden-Württemberg) auch Beihilfe ohne die Nutzung der pauschalen Beihilfe?
  • Angenommen ich wechsle noch in die PKV -- kann ich von den bisher bezahlten Beiträgen an die GKV noch Geld vom Land erhalten?
  • Seht ihr generelle Vor- oder Nachteile für die GKV mit pauschaler Beihilfe oder die PKV ohne pauschale Beihilfe?

clarion

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #1 am: 22.05.2023 00:02 »
zu 1. Die Frage verstehe ich nicht.  Wenn GKV dann mit pauschale Beihilfe!  Beihilfe wird immer nachrangig gewährt. Es gibt nur ganz wenige Leistungen,  die von der Beihilfe  jedoch nicht von der GKV übernommen werden.

zu 2. Nein

zu 3. Billiger dürfte die PKV auf jeden Fall sein. Dieses hat mich überzeugt.  In die PKV zu wechseln,  obwohl ich überhaupt nicht hinter dem System PKV stehe. In meinem BL gibt es allerdings die Option pauschale Beihilfe nicht.

Poincare

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #2 am: 23.05.2023 15:24 »
zu 1. freiwillig GKV-versichert ohne pauschale Beihilfe ist definitiv die schlechteste Variante. Da gibt es quasi fast gar nichts (vielleicht ein Bisschen Zahn), wo es noch Beihilfe gibt.

2. klares nein

3. generelle Vor- und Nachteile gibt es nicht, da es sehr vom Einzelfall abhängt. Als Professor sollte man genug verdienen, sofern die Gesundheit in Ordnung ist, dass die PKV mit Beihilfe günstiger wird (vor allem dank jetzt wieder 70% im Ruhestand bzw. bei 2+ Kinder). Anzahl der Kinder sollte jetzt auch für die Entscheidung kein Faktor mehr sein, Teilzeit/Vollzeit sollte bei einem Professorengehalt auch kaum eine Rolle spielen für die Entscheidung (vermutlich ist man mit weniger als 100% je nachdem auch schon beim GKV-Höchstsatz).

Ich persönlich hätte mich bei meiner Verbeamtung klar für die damals nicht mögliche pauschale Beihilfe entschieden, um es dann jetzt bei Wiedereinführung der 70% Beihilfe zu bereuen.

Es ist auch hilfreich für die PKV-Variante, wenn man einigermaßen den Überblick behalten kann, je nach Kinderanzahl sind das zig Rechnungen/Rezepte im Jahr, die man einreichen/bezahlen muss.

Ggf. sind Leistungen in der PKV manchmal besser (je nach Arzt/Wohnort), manchmal traut man aber auch der ärztlichen Empfehlung nicht, da es zusätzliche Anreize für überflüssige Maßnahmen gibt.

Aloha

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #3 am: 25.05.2023 11:33 »
Die Wahl hängt sehr stark von den persönlichen Lebensumständen ab, so dass algemeine Ratschläge schwierig sind.

Bei der Wahl einer PKV bei Verbeamtung mit 43 Jahren (so wie bei mir) besteht das Risiko nur wenige Rücklagen über die Zeit aufzubauen zu können, so dass die Gefahr hoher Beiträge im Alter sehr hoch ist. In der GKV wären je nach Lebensumständen eventuell auch Partner und Kinder mitversichert, was ein wesentlicher Faktor sein kann, insbesondere wenn Partner oder Kinder Vorerkrankungen haben, welche die PKV-Sätze deutlich steigen lassen (Öffnungsklauseln sind möglich, aber zeitlich befristet, bei zumeist auch suboptimalen Tarifen bzw. Tarifeinschränkungen).

Ich habe mich selbst für die GKV entschieden trotz der 800€. Leider bietet mein Bundesland keine Pauschale Beihilfe an, die ich dann sofort wählen würde. Als GKV-ler erhälst Du dann (und evtl. Deine Familie) typischerweise Beihilfe (je nach Bundesland) für Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen, Brillen und Krankenhauswahlleistungen und privatärztlichen Behandlungen.

Poincare

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #4 am: 26.05.2023 14:30 »
Die Wahl hängt sehr stark von den persönlichen Lebensumständen ab, so dass algemeine Ratschläge schwierig sind.

Bei der Wahl einer PKV bei Verbeamtung mit 43 Jahren (so wie bei mir) besteht das Risiko nur wenige Rücklagen über die Zeit aufzubauen zu können, so dass die Gefahr hoher Beiträge im Alter sehr hoch ist. In der GKV wären je nach Lebensumständen eventuell auch Partner und Kinder mitversichert, was ein wesentlicher Faktor sein kann, insbesondere wenn Partner oder Kinder Vorerkrankungen haben, welche die PKV-Sätze deutlich steigen lassen (Öffnungsklauseln sind möglich, aber zeitlich befristet, bei zumeist auch suboptimalen Tarifen bzw. Tarifeinschränkungen).

Ich habe mich selbst für die GKV entschieden trotz der 800€. Leider bietet mein Bundesland keine Pauschale Beihilfe an, die ich dann sofort wählen würde. Als GKV-ler erhälst Du dann (und evtl. Deine Familie) typischerweise Beihilfe (je nach Bundesland) für Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen, Brillen und Krankenhauswahlleistungen und privatärztlichen Behandlungen.

Wobei man auch ohne Rücklagen bedenken muss, dass man ohne pauschale Beihilfe mit der PKV ggf. 400-500 Euro monatlich spart. Das sind auch in 25 Dienstjahren ohne Zinsen schnell über 100.000 Euro, die man zum Ausgleich der ggf. höheren PKV-Gebühr im Alter einsetzen könnte.

Kindertarife sind sehr günstig, vor allem bei 80% Beihilfe, daher auch bei Vorerkrankungen gut zu bewältigen.

Max

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #5 am: 26.05.2023 15:39 »
Da man als Professor auch mal das Bundesland wechselt und nicht alle BL die pauschale Beihilfe haben,  sollte man in die PKV.

Ackermann

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #6 am: 31.05.2023 08:42 »
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Ich hatte gestern noch einen Termin mit einer unabhängigen Beraterin, bei der ich weitere Details klären konnte.

Einer der Gründe, warum ich ursprünglich dachte, dass das Modell mit der pauschalen Beihilfe für mich interessant sein könnte war, dass ich bei einem ggf. späteren Wechsel zurück ins Angestelltenverhältnis (ohne Aussicht auf Beihilfe) nicht in der PKV gefangen wäre. Ferner war mich nicht klar, dass die Entscheidung jetzt einmalig für den Rest des Lebens getroffen werden musste. Ich dachte ich könnte damit starten und dann zu einem späteren Zeitpunkt noch in die PKV wechseln. Die macht aber mit der pauschalen Beihilfe keinen Sinn.

Letztlich werde ich mich (aller Voraussicht nach) für die PKV entscheiden. Die Beiträge zur GKV lägen trotz der pauschalen Beihilfe bei etwas über 500 Euro im Monat (da die Pflegeversicherung nicht durch die pauschale Beihilfe abgedeckt wird). Bei der PKV rechne ich mit einem Betrag zwischen 300 und 400 Euro. Dazu kommen dann die besseren Leistungen und die Aussicht auf 70% Beihilfe während der Pension.

Eine Sache war mir allerdings neu: unser Sohn ist aktuell bei meiner Frau in der GKV mitversichert. Da sie nun aber weniger verdient als ich müsste mein Sohn nun angeblich auch in die PKV wechseln. Das sind zwar "nur" 40-50 Euro im Monat und würde mich letztlich nicht von der Entscheidung abhalten; aber das hatten wir noch nicht auf dem Schirm.

clarion

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #7 am: 31.05.2023 20:32 »
Hallo,

solange Du unterhalb einer bestimmten Altersgrenze bist, kannst Du dann zurück in GKV, wenn Du pflichtversichert bist. Dazu bedarf es nur eines verständigen Arbeitsgeber, der damit zufrieden ist, wenn Du eine hinreichend lange Zeit in Teilzeit gehst, so dass Du sozialversicherungspflichtig wirst.

Saxum

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #8 am: 01.06.2023 09:59 »
Ich würde hier nur noch eine Möglichkeit in den Ring werfen, die scheinbar oft übersehen wird oder ich habe mich verlesen. Man kann die pauschale Beihilfe auch mit einer PKV kombinieren, man schließt dann bei der PKV einen ganz normalen Volltarif ab und erhält von der Beihilfe einen Zuschuss.

Dieser Zuschuss beträgt, zumindest jetzt am Beispiel von BaWü, höchstens die Hälfte des Beitrags einer im Basistarif versicherten Person. Das müssten Stand 2023 also höchstens 404 Euro sein.

"Ob" sich das lohnt, lasse ich einfach mal offen - ich wollte nur auf diese "dritte Möglichkeit" hinweisen, die oft untergeht. Wie es sich in dieser Zusammenstellung mit Kindern konkret verhält habe ich noch nicht ganz verstanden. Wird dann "nur" höchstens 404 Euro gezahlt oder der Beitrag für die Kinder hinzuaddiert oder die Kinder einen beihilfekonformen Tarif nehmen können oder gar nichts von alledem - keine Ahnung momentan.

Auch hier gilt natürlich, man kann sich - jetzt auf das Beamtenverhältnis bezogen - nur einmal entscheiden entweder pauschale Beihilfe oder aufwandsbezogene Beihilfe.

Ozymandias

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #9 am: 02.06.2023 08:27 »
Diese Möglichkeit dürfte aber Probleme verursachen, wenn man auch Beihilfe für Ehepartner oder Kinder möchte. Denn dann gibt es nichts.
Bei der stationären Pflege zahlt die Beihilfe oftmals auch noch mehr, als die Pflegepflichtversicherung.

Aus meiner Sicht ist die GKV für Beamte ein massives Verlustgeschäft. Egal ob mit oder ohne pauschaler Beihilfe.


Saxum

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Antw:[BW] Fragen zu pauschaler Beihilfe und PKV vs. GKV
« Antwort #10 am: 02.06.2023 09:31 »
Das weiß ich echt nicht, hab da echt gar nicht durchgeblickt wie diese Variante sich mit Kindern oder anderen berücksichtigungsfähigen Angehörigen verhält bzw. dazu keine Beispiele dazu online gefunden. Jedoch ja stimmt - man sollte sich dann gut darüber informieren, auch etwa wie es mit Kindern oder im Ruhestand aussieht, da die Entscheidung ja nur einmal getroffen werden kann.