Autor Thema: Hospitation während Arbeitsunfähigkeit  (Read 1396 times)

ommma

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Hospitation während Arbeitsunfähigkeit
« am: 19.07.2023 08:02 »
Hallo,

eine Kollegin war krankgeschrieben. Sie hatte während dieser Zeit ein Bewerbungsgespräch und eine Hospitation in einer anderen Abteilung im Hause. Sie hat dort nur geguckt und nicht angefasst sozusagen.

Die Hospitation war weder mit der Perso noch mit der aktuellen Abteilung abgesprochen, sondern "nur" zwischen ihr und der potentiell neuen Vorgesetzten.

Ist das so ok? Dass man das nicht mit der Perso und der aktuellen Abteilung absprechen muss, vllt noch ok, weil sie kmja eh krank war!?

Aber generell quasi an die Arbeit fahren, nur woanders hin, obwohl man arbeitsunfähig ist?!?!?

Man darf nichts tun, was der Heilung im Wege steht, steht "nur gucken und nicht anfassen" im Wege?

Ist dieser Vorgang, also die Hospitation nicht mind. abmahnungswürdig?

Danke.

Gruß

MoinMoin

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Antw:Hospitation während Arbeitsunfähigkeit
« Antwort #1 am: 19.07.2023 08:19 »
Du meinst also, der AG soll eine Person abmahnen, weil dieser AG dieser Person eine Einladung zum Bewerbungsgespräch gegeben hat und dieser AG dieser Person eine Hospitation angeboten hat?
Obwohl diese Person bei diesem AG AU war?

Nun ich denke, da der AG sicherlich diese "Hospitation" angeboten hat, damit diese Person eine bessere Heilung hat, könnte man davon ausgehen, dass diese Abmahnung vor Gericht wenig Erfolg haben könnte, da die Hospitation während der AU mit dem AG einvernehmlich gemacht wurde.

Das der AG nicht weiß was die Recht und Linke Hand macht, ist natürlich etwas anderes und warum nicht der hospitierend Abteilung mitteilen, dass man überrascht war, die Liebe Kollegin im Hause - während ihrer AU - zu sehen.

ommma

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Antw:Hospitation während Arbeitsunfähigkeit
« Antwort #2 am: 19.07.2023 09:27 »
Sorry, der Wortlaut kam falsch rüber.

Mir geht es lediglich darum, ob es generell erlaubt ist, bei dem eigenen AG in einer anderen Abteilung zu hospitieren, obwohl man krank gemeldet ist. Das ist ok, sofern man der Heilung nichts Abträgliches macht?!

flip

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Antw:Hospitation während Arbeitsunfähigkeit
« Antwort #3 am: 19.07.2023 09:35 »
Generell kann man, sofern man sich in der Lage fühlt, trotz AU Bescheinigung vom Arzt die Arbeit aufnehmen.
Es kann auch vorkommen, das man sich dabei überschätzt und doch nicht arbeitsfähig ist.

E15TVL

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Antw:Hospitation während Arbeitsunfähigkeit
« Antwort #4 am: 19.07.2023 10:01 »
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ≠ Ausgehverbot

Ein krankgeschriebener Mitarbeiter darf das Haus verlassen, sofern es dem Heilungsprozess nicht zuwiderläuft. Also auch Freizeitaktivitäten wären möglich - und demnach auch die Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und Hospitationen.

ommma

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Antw:Hospitation während Arbeitsunfähigkeit
« Antwort #5 am: 19.07.2023 11:28 »
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ≠ Ausgehverbot

Ein krankgeschriebener Mitarbeiter darf das Haus verlassen, sofern es dem Heilungsprozess nicht zuwiderläuft. Also auch Freizeitaktivitäten wären möglich - und demnach auch die Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und Hospitationen.

Gibts dazu evtl. Rechtsprechungen? Danke.

MoinMoin

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Antw:Hospitation während Arbeitsunfähigkeit
« Antwort #6 am: 19.07.2023 11:42 »
Wozu?
Zum Thema Hospitation bei AU?
Oder Vorstellungsgespräch bei AU?

oder generell, dass man (wie du selbst schon bemerktest) zum Thema, was darf ich während der AU machen?

Da würde ich mich nicht auf Rechtsprechung versteifen, da alle Urteile 100% Einzelfall Entscheidungen sein dürften.
Der Grundsatzgilt:
Du darfst alles machen was du willst während der AU, sofern es nicht den Heilungsprozess beeinträchtigt.
Also kommt es eben stark darauf an, was der Grund der AU ist!
(Armbruch? PsychoKnacks? Rückenschmerzen?....)

Bei dem einen in die DISCO gehen und Party machen ok, beim andrem nicht.