Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rentenbeginn und Arbeitsende
Chaggy:
Hallo,
folgende Frage interessiert mich:
Ich kann wegen einer Schwerbehinderung 2 Jahre eher in Rente gehen (01.09.2023).
Endet mein Arbeitsverhältnis automatisch oder muss ich kündigen. Im Tarifvertrag
bezieht sich das automatische Ende der Beschäftigung meines Wissens nach auf
die Regelaltersgrenze.
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).
Ich möchte gerne die Tarifverhandlungen noch abwarten und eine evtl. Steuerfreie Inflationszahlung und das
Weihnachtsgeld noch mitnehmen :-).
Gruss Chaggy
ISN:
Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 33 Abs. 1 a) bezieht sich nur auf den Beginn der Regelaltersrente. Wenn du bereits davor eine Altersrente beziehst, endet das Arbeitsverhältnis nicht. Wenn du möchtest, dass das AV endet, schließt du entweder mit deinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag oder kündigst. Ein Auflösungsvertrag sollte aber unproblematisch sein.
Britta2:
Während die Grenze für die allgemeine Altersrente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre ansteigt, erhöht sich das reguläre Renteneintrittsalter bei der Rente für Schwerbehinderte von 63 Jahren auf 65 Jahre.
Sind also am 1.9.2023 diese 65 Jahre erreicht (Geburtsdatum!) und wird der Rentenbescheid übersandt, endet das Arbeitsverhältnis ohne extra Kündigung. d.h. weder eine infolge TV erst ab dem 1.9.2023 beschlossene Inflationsprämie oder sonstige Zahlungen ...
MoinMoin:
--- Zitat von: Britta2 am 30.05.2023 08:02 ---Während die Grenze für die allgemeine Altersrente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre ansteigt, erhöht sich das reguläre Renteneintrittsalter bei der Rente für Schwerbehinderte von 63 Jahren auf 65 Jahre.
Sind also am 1.9.2023 diese 65 Jahre erreicht (Geburtsdatum!) und wird der Rentenbescheid übersandt, endet das Arbeitsverhältnis ohne extra Kündigung. d.h. weder eine infolge TV erst ab dem 1.9.2023 beschlossene Inflationsprämie oder sonstige Zahlungen ...
--- End quote ---
Ist die gesetzliche Regelaltersrente ist doch 2023 nicht bei 67, somit dürfte auch die SB Rente nicht bei 65 liegen, oder?
Du bist also der Meinung, dass die vorgezogenen abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung unter §33 1a fällt?
ISN:
Der Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente bewirkt nur dann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es sich um die Regelaltersrente handelt. Nur im Zusammenhang mit Altersteilzeit war das anders. Altersteilzeitarbeitsverhältnisse endeten spätestens mit Ablauf des Monats vor dem Beginn des Anspruchs auf eine abschlagsfreie Altersrente.
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