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Tägliche Arbeitszeit

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Tagelöhner:
Ach echt? Was für ein Schlaumeierkommentar...

Mein Beitrag hat darauf abgezielt, dass auch das Arbeitszeitgesetz dem favorisierten Teilzeitmodell nicht entgegensteht was z.B. regelmäßige tägliche Arbeitszeiten angeht. Dass sich daraus kein Teilzeitanspruch ableitet ist selbstredend, dafür ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz bzw. tarifrechtliche Regelungen maßgeblich.

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