Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Tarifrunde TV-L 2023

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cyrix42:
Naja, die Alimentation der Beamten spielt bei den Tarif-Verhandlungen ja per se erst einmal keine Rolle. Klar, bei der Beurteilung, ob Beamte amtsangemessen alimentiert werden, ist die Teuerungsrate ein Vergleichskriterium wie auch die Entwicklung der Tarif-Löhne im öffentlichen Dienst. Bei den Tarif-Verhandlungen geht es aber in erster Linie um die Tarifbeschäftigten und deren Entlohnung. Und die haben dieses höchstrichterlich vorgelegte Vergleichskriterium und den gesetzlichen Auftrag, hier nicht zurückzufallen, eben nicht. Will sagen: In den Tarif-Verhandlungen einfach möglichst laut und empört zu fordern, dass es den Beschäftigten im öffentlichen Dienst doch besser ergehen solle als dem Rest der Gesellschaft, reicht nicht. Da braucht es schon noch weitere Argumente...

Das Thema der Beamten-Alimentation ist für die Tarifverhandlungen aber erst einmal nachrangig und unabhängig davon zu betrachten.

SwenTanortsch:
Hinsichtlich der anstehenden Tarifverhandlungen mit der TdL kann man das so sehen. Allerdings sollte dabei beachtet werden, denke ich (und das würde ich nicht als laute Empörung wahrnehmen, was Du, denke ich, gleichfalls so siehst), dass die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst der Länder seit dem 01.01.2021 wie folgt verlaufen ist:

Zum 01.01.2021 sind die Entgeltgruppen in der Stufe 1 um 1,8 % in der unteren Entgeltgruppe angehoben worden, ansonsten um 1,29 %. Zum  01.12.2022 sind die Entgelte um 2,8 % angehoben worden. Bis zum Ende des Jahres wird sich der Entgeltindex gegenüber 2020 auf 104,1 bzw. 104,7 % erhöhen.

Die Verbraucherpreise haben sich 2021 um 3,1 % erhöht, 2022 um 7,9 % und aktuell wird für 2023 vom Ifo-Institut eine Erhöhung um 5,4 % prognostiziert. Damit wird sich der Verbraucherpreisindex auf dieser Basis am Ende des Jahres gegenüber 2020 auf 117,3 % belaufen.

Ohne eine Anhebung der Tariflöhne wäre also ein Reallohnverlust im Tarifbereich des öffentlichen Diensts der Länder von 13,2 % bzw. 12,6 % seit dem letzten Tarifabschluss zu verzeichnen.  Der Reallohnverlust betrug entsprechend bislang 2021 1,8 %, 2022 7,7 % und 2023 auf Grundlage der Prognose ohne eine Erhöhung der Tarifentlohnung 5,4 %. Es bleibt also in den Tarifverhandlungen zu beachten, dass am Ende des Jahres bereits drei Jahre deutliche Reallohnverluste im öffentlichen Dienst der Länder zu verzeichnen sein werden. Der Reallohnindex ist in Deutschland 2021 um 0,1 % und 2022 um 2,8 % zurückgegangen.

Versuch:

--- Zitat von: cyrix42 am 20.08.2023 18:29 ---
--- Zitat von: Meierheim am 20.08.2023 10:48 ---Auf de verlinkten Seite steht für 2022 eine gesamtwirtschaftliche Erhlhung des Nominallohnindex um 5,6%, im TVL gab's eine Nullrunde (2,8% zum 1.12.2022).

--- End quote ---

Das ist korrekt, aber keine sinnvolle Entgegnung zur Feststellung, dass die Forderung, es dürfe keinen Reallohnverlust geben (bzw. müsse dieser durch den nun folgenden Tarif-Abschluss vollständig aufgefangen werden), zumindest einmal begründungswürdig ist.

--- End quote ---
Das hat keiner gefordert.
Ihr kommt immer mit neuen Aspekten, um die es ursprünglich nicht ging.
Manchmal darf man auch zugeben Stuss geschrieben zu haben.
Das würde Größe zeigen.

Wobei ich es trotz allem so sehe, dass es eigentlich keinen Reallohnverlust geben dürfte (auch wenn es unrealistisch ist, dass es so kommt), da der öffentliche Dienst seit Jahrzehnten demnallgemeinen Reallöhne hinterher hinkt.

cyrix42:
Ok, was hast du denn dann mit deinem Beitrag sagen wollen, wenn du folgendes schreibst:


--- Zitat ---250 Euro mehr wären bei dir massiver Reallohnverlust .
Die Inflation in den letzten Jahren hast schon bemerkt ???

--- End quote ---

Wenn ich da nicht herauslesen soll, dass du forderst, dass es keinen Reallohnverlust geben soll, was dann?

Reisinger850:
Um den Reallohnverlust auszugleichen, müsste es Ende des Jahres also ca. 14% ? mehr geben. Unter Berücksichtigung der Inflation in 2024 wären also selbst 14% ein deutlicher Reallohnverlust. Ich bete täglich, dass mein Bundesland Nachzahlungen zur Wiederherstellung der amtsangemessenen Alimentation mit schockiert grossen Augen tätigen muss.

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