Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Tarifrunde TV-L 2023
Reisinger850:
Deshalb wundert mich auch @swens Aussage, dass er da pessimistisch ist. Eigtl. ist die reine Übernahme doch schon eine Frechheit und es müsste wie in Hessen und Thüringen noch was nachgelegt werden, zB 5% extra…
NoRhWe:
--- Zitat von: Reisinger850 am 10.12.2023 20:46 ---Deshalb wundert mich auch @swens Aussage, dass er da pessimistisch ist. Eigtl. ist die reine Übernahme doch schon eine Frechheit und es müsste wie in Hessen und Thüringen noch was nachgelegt werden, zB 5% extra…
--- End quote ---
Da gebe ich dir recht. Das Problem ist ja nicht der Abschluss an sich, sondern die Laufzeit. Aber in der freien Wirtschaft ist die Lage auch gemischt…
Floki:
Es ist aber ein Novum, dass die Bundesländer zuletzt alle den Tarifabschluss wirkungsgleich übertragen haben. Da kann man wohl kaum von einer Selbstverständlichkeit ausgehen, wie im Übrigen diverse Länder immer wieder betonen.
oscar0307:
Ich denke, ich werde nächstes Jahr der Besoldung (BY) widersprechen, da sie nicht amtsangemessen ist. In den Urteilen des BVerfG gibt es genug Argumente. Alleine die zwei Nullrunden bei anhaltend starker Inflation und die überproportional starke Erhöhung des Bürgergelds passen da für mich nicht zusammen. Ich muss mich noch ein wenig einlesen aber die Ankündigung vom Füracker, man muss die Übernahme des Tarifabschlusses intensiv verfassungsrechtlich prüfen zeigt mir, dass der Politik deutlich bewusst ist, dass die Besoldung aktuell auf ganz wackeligen Beinen steht. Auch das Doppelverdiener Prinzip entbehrt jeder Grundlage und ist einfach nur eine juristische Finte, um die Besoldung irgendwie „verfassungsgemäß“ dastehen zu lassen.
Wenn der Staat schon so agiert, braucht man sich über den Rest nicht wundern.
SwenTanortsch:
Genauso ist es leider, Floki: Auch deshalb wurde in den letzte Jahren der Euphemismus der "Systemgerechtigkeit" entwickelt, der zunehmend die zuvor und weiterhin regelmäßig klaren Aussagen ablöst, dass man das Tarifergebnis "zeit- und wirkungsgleich" übernehmen würde. Die Aussage, "wir werden das Tarifergebnis systemgerecht auf die Beamten übertragen" bedeutet: "Wir machen das, was uns gefällt, ggf. auch völlig am Tarifergebnis vorbei und nennen das dann 'Gerechtigkeit', um allen, die sich nicht auskennen oder die das Thema nicht interessiert, zu suggerieren, dass wir ehrenwerte Kaufleute sind". Wer mittlerweile standardmäßig zielgerichtet, also wissentlich und willentlich, verfassungswidrige Besoldungsgesetze initiiert, wie das die 16 Landesregierungen tun, und wer weiterhin bislang nicht zu erkennen gibt, dass er das in nächster Zeit auf dem Boden unserer Verfassung verändern wollte, um dann auch genauso zu handeln (wozu die Wahrscheinlichkeit derzeit bei rund null Prozent liegt), dessen Aussagen zu Planungen über Besoldungsanpassungen sollte man bis zum Beweis des Gegenteils eher kritisch gegenüberstehen, denke ich.
Zugleich kann man das Novum, von dem Du zurecht sprichst, hier verfolgen:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2017/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2015/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2013/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2011/
Die Reföderalisierung des Besoldungsrechts im Jahr 2006 hat die Gesetzgeber ermächtigt, die Höhe der Besoldung der Beamten in Landesrecht selbst zu gestalten, wovon sie nicht nur, aber gerade in Krisenzeiten ausgiebig mit dem Ziel Gebrauch gemacht haben und weiterhin machen, zur Konsolidierung des Haushalts den Beamten ein verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigendes "Sonderopfer" abzuverlangen. Da wir in uns erneut in deutlichen Krisenzeiten wiederfinden, die Landesregierungen und Gesetzgeber also nach Mitteln und Wegen suchen, Hauhaltsmittel für ihre politischen Ziele zu generieren, wäre es erstaunlich, wenn sie sich diesbezüglich nicht weiterhin ihrer Beamten erinnern würden.
Dass der Tarifabschluss am Ende verhältnismäßig recht schnell eingetütet worden ist, lässt vermuten, dass die Mitglieder der TdL dessen Kosten bereits politisch abgewickelt haben, was aber nicht bedeutet, dass beim einen oder anderen Mitglied nicht doch noch ein Interesse bestehen könnte, seine Bediensteten mit systemgerechten Regelungen besonders zuvorkommend behandeln zu wollen. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich also in dem Rechtskreis, der mich als Betroffener interessiert, die Augen offenhalten, was so auf mich zukommen sollte.
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