Autor Thema: [Allg] Tarifrunde TV-L 2023  (Read 333541 times)

ACDSee

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #15 am: 04.06.2023 08:20 »
Wann man den Wertverlust errechnen will, der sich seit dem letzten Abschluss ergeben hat, bietet Destatis hierfür ein gutes Tool (Wertsicherungsrechner) an.

Mit der Berechnung der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland kann man so schnell ermitteln, dass die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Oktober 2021 bis zum aktuellen Indexstand vom Monat April 2023 11,8 % beträgt.

Die tarifliche Lohnerhöhung betrug in diesem Zeitraum 2,8%. Wir haben also aktuell einen Wohlstandsverlust von  grob ~9%. Hinzu tritt die künftige Inflationsentwicklung. Die aktuelle Schätzung für das Gesamtjahr 2023 liegt bei 5,3%.

Nehme ich diese Schätzung als Prognose für die kommenden 12 Monaten an, ergibt sich 109% * 1,053 = 14,77 %.
Eine Forderung von 15% ist somit nicht mehr als ein Einpreisen des bisherigen und die Kalkulation des künftigen Kaufkraftverlustes über eine 12-monatige Vertragslaufzeit.

Eeine Kompensation für bereits erlittene Kaufkraftverluste wird hierbei nicht geleistet.
Diese könnte über eine Einmalzahlung erfolgen.

Vorschlag also:
3.000 € steuerfreie Einmalzahlung - zur Kompensation bisheriger Kaufkraftverluste
15% Erhöhung ab 01.10.2023 auf 12 Monate um die bisherige Inflation und die Inflationserwartung abzubilden.

Nur was darüber hinaus ginge, wäre ein Reallohnzuwachs.

Wenn man einen solchen als Interessensvertretung einfordern möchte, wie 2021, muss man - analog zu den Forderungen aus 2021 wo man bei einer Inflation von 3,1% immerhin 6% gefordert hat, mit Forderungen um die 18-19% starten.

Meierheim

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #16 am: 04.06.2023 10:11 »
Besser als im TVöD wird es wohl nicht werden. Aber mindestens sollte die Einmalzahlung von 3000.- € einmalig sofort nach dem Abschluss im Frühjahr 2024 ausgezahlt werden und dann ab 1.3.2024 mindestens 10%, damit die Kluft zwischen TVöD und TVL nicht noch größer wird.

Versuch

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #17 am: 04.06.2023 13:56 »
Die Tarifverhandlungen für die Länder (TV-L) beginnen ja erst im Herbst und werden sich sehr wahrscheinlich bis ins Frühjahr 2024 hinziehen. Von dem Tarifabschluss unserer Kolleginnen und Kollegen von Bund und Kommunen können wir nur träumen! Ich bekomme jetzt schon Depressionen mit welchem Angebot uns man da abspeisen möchte!  >:(

Der Abschluss beim Bund war einfach mies.
Da muss mehr rauskommen.
Schon alleine wegen amtsangemessenener Alimentation
« Last Edit: 04.06.2023 14:12 von Versuch »

Bastel

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #18 am: 05.06.2023 09:22 »
Besser als im TVöD wird es wohl nicht werden. Aber mindestens sollte die Einmalzahlung von 3000.- € einmalig sofort nach dem Abschluss im Frühjahr 2024 ausgezahlt werden und dann ab 1.3.2024 mindestens 10%, damit die Kluft zwischen TVöD und TVL nicht noch größer wird.

Du Träumer. Wenn überhaupt kommen die 10% erst 2025.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #19 am: 05.06.2023 11:04 »
Das sind meines Erachtens nach völlig illusorische Träumereien. ;D Aber wenn ich beim Wunschkonzert meine Geige fiedeln lassen darf, dann lieber mehr Prozente als Einmalzahlungen. :P Allerdings erwarte ich - traditionell - eine VERhandlung seitens der Gewerkschaften.  :-X
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

anonymus1453

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #20 am: 05.06.2023 16:23 »
Wann man den Wertverlust errechnen will, der sich seit dem letzten Abschluss ergeben hat, bietet Destatis hierfür ein gutes Tool (Wertsicherungsrechner) an.

Mit der Berechnung der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland kann man so schnell ermitteln, dass die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Oktober 2021 bis zum aktuellen Indexstand vom Monat April 2023 11,8 % beträgt.

Die tarifliche Lohnerhöhung betrug in diesem Zeitraum 2,8%. Wir haben also aktuell einen Wohlstandsverlust von  grob ~9%. Hinzu tritt die künftige Inflationsentwicklung. Die aktuelle Schätzung für das Gesamtjahr 2023 liegt bei 5,3%.

Nehme ich diese Schätzung als Prognose für die kommenden 12 Monaten an, ergibt sich 109% * 1,053 = 14,77 %.
Eine Forderung von 15% ist somit nicht mehr als ein Einpreisen des bisherigen und die Kalkulation des künftigen Kaufkraftverlustes über eine 12-monatige Vertragslaufzeit.

Eeine Kompensation für bereits erlittene Kaufkraftverluste wird hierbei nicht geleistet.
Diese könnte über eine Einmalzahlung erfolgen.

Vorschlag also:
3.000 € steuerfreie Einmalzahlung - zur Kompensation bisheriger Kaufkraftverluste
15% Erhöhung ab 01.10.2023 auf 12 Monate um die bisherige Inflation und die Inflationserwartung abzubilden.

Nur was darüber hinaus ginge, wäre ein Reallohnzuwachs.

Wenn man einen solchen als Interessensvertretung einfordern möchte, wie 2021, muss man - analog zu den Forderungen aus 2021 wo man bei einer Inflation von 3,1% immerhin 6% gefordert hat, mit Forderungen um die 18-19% starten.

Schön gerechnet und schön wärs, wenn die Gewerkschaften wirklich bei 18-19% ansetzen würden.

Aber die Realität wird eher so aussehen, dass wir einen Inflationsausgleich von 3000€ kriegen und maximal 8% Erhöhung auf 24 Monate. Wenns ganz gut läuft vlt. auch die wöchentliche Arbeitszeit auf 40h reduzieren.

Bin kein Pessimist, sondern nur Realist!

Aber spätestens nachdem ich meine Einmalzahlung erhalte, bin ich raus aus diesem Saftladen des Beamtentums und werde freiwillig Angestellter...

HalloU2454

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #21 am: 05.06.2023 17:01 »
Als Angestellter kommst du doch (finanziell) nicht besser weg oder?

Bastel

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #22 am: 05.06.2023 17:18 »
Höchstens in der Wirtschaft. Oder er macht den Sprung A9 zu E12 oder so...

anonymus1453

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #23 am: 05.06.2023 17:22 »
Als Angestellter kommst du doch (finanziell) nicht besser weg oder?

In meinem Fall tatsächlich schon:
Beamter, alleinverdiener (heißt PKV doppelt bezahlen), max. erreichbare Besoldung A8, Außendienst (arbeiten am Feiertag und Wochenende wird fast gar nicht entlohnt)

Als Angestellter wäre ich:

EG 9a, Weihnachtsgeld, Extra Schichten im Außendienst mit Zulage, Familienversicherung uuuund nicht zu vergessen nur 39h die Woche...

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #24 am: 06.06.2023 11:48 »
Als Angestellter kommst du doch (finanziell) nicht besser weg oder?

In meinem Fall tatsächlich schon:
Beamter, alleinverdiener (heißt PKV doppelt bezahlen), max. erreichbare Besoldung A8, Außendienst (arbeiten am Feiertag und Wochenende wird fast gar nicht entlohnt)

Als Angestellter wäre ich:

EG 9a, Weihnachtsgeld, Extra Schichten im Außendienst mit Zulage, Familienversicherung uuuund nicht zu vergessen nur 39h die Woche...

Ich finde diese Diskussion gehört besser an andere Stelle... aber was ist denn mit Familienzuschlag und DUZ? Bei A8 springt doch immer noch mehr raus als bei E9 mit Sonderzahlung. Ich kenne den PKV-Beitrag nicht, aber der kann doch nicht so hoch sein, dass er das komplett auffrisst. Und für die Schichten und Feiertagsdienste gibt es doch Zulagen... ich kenne natürlich nicht die konkrete Situation.  ???
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Bastel

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #25 am: 06.06.2023 15:14 »
Als Angestellter kommst du doch (finanziell) nicht besser weg oder?

In meinem Fall tatsächlich schon:
Beamter, alleinverdiener (heißt PKV doppelt bezahlen), max. erreichbare Besoldung A8, Außendienst (arbeiten am Feiertag und Wochenende wird fast gar nicht entlohnt)

Als Angestellter wäre ich:

EG 9a, Weihnachtsgeld, Extra Schichten im Außendienst mit Zulage, Familienversicherung uuuund nicht zu vergessen nur 39h die Woche...

Ich finde diese Diskussion gehört besser an andere Stelle... aber was ist denn mit Familienzuschlag und DUZ? Bei A8 springt doch immer noch mehr raus als bei E9 mit Sonderzahlung. Ich kenne den PKV-Beitrag nicht, aber der kann doch nicht so hoch sein, dass er das komplett auffrisst. Und für die Schichten und Feiertagsdienste gibt es doch Zulagen... ich kenne natürlich nicht die konkrete Situation.  ???

Der Familinezuschlag 1 bringt vielleicht 100-120€ netto im Monat. Wie viel übernimmt die Beihilfe vom Partner? 50% oder 70%? Bei ersterem dürfte der Betrag bei 250-300€ liegen. Da macht man also kein gutes Geschäft.

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #26 am: 07.06.2023 13:04 »
Wenn man einen solchen als Interessensvertretung einfordern möchte, wie 2021, muss man - analog zu den Forderungen aus 2021 wo man bei einer Inflation von 3,1% immerhin 6% gefordert hat, mit Forderungen um die 18-19% starten.

Naja, Forderungen nach 18 % würden zu einem riesen Aufschrei in den Medien und Öffentlichkeit führen. Selbst wenn sie nach deiner Rechnung durchaus berechtigt wäre.

Ich erwarte aber auch, dass die Forderung TV/L über der des TVÖD liegen muss. 12 oder 12,5 % wären völlig realistisch als Forderung. Und dann hoffen, dass der Abschluss nicht doch schlechter wird als im Bund.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #27 am: 07.06.2023 13:52 »
Hier kommt mal meine Prognose:

-max. 7,6 % mit einer Laufzeit von 24 Monaten zzgl. eines Inflationsausgleichsgeldes von 2.200 €

 :-X

Opa

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #28 am: 07.06.2023 14:30 »
Besser als im TVöD wird es wohl nicht werden. Aber mindestens sollte die Einmalzahlung von 3000.- € einmalig sofort nach dem Abschluss im Frühjahr 2024 ausgezahlt werden und dann ab 1.3.2024 mindestens 10%, damit die Kluft zwischen TVöD und TVL nicht noch größer wird.
Wenn ich mir die bekloppten Fragen und Diskussionen im TVöD-Thread anschaue, bin ich mir nicht so sicher, ob die Auszahlung in einer Summe so erstrebenswert ist. Gibt dann noch schlimmeres Geschrei, wenn jemand ausgerechnet im entscheidenden Monat nicht die Voraussetzungen erfüllt und dadurch 3.000 Euro „verliert“.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #29 am: 07.06.2023 15:06 »
Besser als im TVöD wird es wohl nicht werden. Aber mindestens sollte die Einmalzahlung von 3000.- € einmalig sofort nach dem Abschluss im Frühjahr 2024 ausgezahlt werden und dann ab 1.3.2024 mindestens 10%, damit die Kluft zwischen TVöD und TVL nicht noch größer wird.
Wenn ich mir die bekloppten Fragen und Diskussionen im TVöD-Thread anschaue, bin ich mir nicht so sicher, ob die Auszahlung in einer Summe so erstrebenswert ist. Gibt dann noch schlimmeres Geschrei, wenn jemand ausgerechnet im entscheidenden Monat nicht die Voraussetzungen erfüllt und dadurch 3.000 Euro „verliert“.
Korrekt.
Am Besten 12 oder 24 Monate den Betrag ab Laufzeitende des jetzigen Vertrages rückwirkend und pro Monat Zugehörigkeit auszahlen.