Wann man den Wertverlust errechnen will, der sich seit dem letzten Abschluss ergeben hat, bietet Destatis hierfür ein gutes Tool (Wertsicherungsrechner) an.
Mit der Berechnung der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland kann man so schnell ermitteln, dass die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Oktober 2021 bis zum aktuellen Indexstand vom Monat April 2023 11,8 % beträgt.
Die tarifliche Lohnerhöhung betrug in diesem Zeitraum 2,8%. Wir haben also aktuell einen Wohlstandsverlust von grob ~9%. Hinzu tritt die künftige Inflationsentwicklung. Die aktuelle Schätzung für das Gesamtjahr 2023 liegt bei 5,3%.
Nehme ich diese Schätzung als Prognose für die kommenden 12 Monaten an, ergibt sich 109% * 1,053 = 14,77 %.
Eine Forderung von 15% ist somit nicht mehr als ein Einpreisen des bisherigen und die Kalkulation des künftigen Kaufkraftverlustes über eine 12-monatige Vertragslaufzeit.
Eeine Kompensation für bereits erlittene Kaufkraftverluste wird hierbei nicht geleistet.
Diese könnte über eine Einmalzahlung erfolgen.
Vorschlag also:
3.000 € steuerfreie Einmalzahlung - zur Kompensation bisheriger Kaufkraftverluste
15% Erhöhung ab 01.10.2023 auf 12 Monate um die bisherige Inflation und die Inflationserwartung abzubilden.
Nur was darüber hinaus ginge, wäre ein Reallohnzuwachs.
Wenn man einen solchen als Interessensvertretung einfordern möchte, wie 2021, muss man - analog zu den Forderungen aus 2021 wo man bei einer Inflation von 3,1% immerhin 6% gefordert hat, mit Forderungen um die 18-19% starten.