[Allg] Tarifrunde TV-L 2023

Begonnen von Lavalampe82, 22.05.2023 12:00

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Grandia

Es ist sicherlich der Reallohn gemeint oder viel mehr die Kaufkraft. Der Kontext ist klar, wenn auch nicht das Vokabular.


Reisinger850

😅
Wenn der Arbeitgeber weiterhin gleichbleibende Leistung verlangt, muss er auch zumindest die Kaufkraft erhalten! Sonst gibt es entsprechend weniger Leistung.

Opa

Zitat von: Reisinger850 am 28.10.2023 08:22
😅
Wenn der Arbeitgeber weiterhin gleichbleibende Leistung verlangt, muss er auch zumindest die Kaufkraft erhalten! Sonst gibt es entsprechend weniger Leistung.
Die Leistung des Arbeitnehmers steigt auch nicht, wenn er sich für sein Gehalt einen BigMac mehr leisten kann. Völlig unabhängig von der Kaufkraft des Gehalts ist stets eine Leistung mittlerer Art und Güte geschuldet.

cyrix42

@Reisinger: Aha, und weil alle so denken (insbesondere im Beamten-Unterforum) hat also ganz Deutschland in den letzten Jahren weniger Leistung erbracht. Finde ich ein lustiges Anspruchsdenken...

BTW: Das Inflationsziel der großen Zentralbanken weltweit ist nicht umsonst nicht 0%, sondern etwas höher. Warum? Damit man leichter den Anteil der Lohnkosten senken kann — indem man einfach die Löhne unterhalb der Inflationsrate erhöht. Also genau das, was laut ,,quo" in der Interpretation von ,,Grandia" eigentlich nicht vorkommen sollte.

Es ist im Übrigen auch überhaupt nicht klar, warum denn der Reallohn überhaupt immer steigen müsse. Das ergibt ja auch volkswirtschaftlich keinen Sinn; insbesondere, wenn wir schon im Dienstleistungssektor sind, wo die Personalkosten der wesentliche Anteil der ,,Produktions"-Kosten sind, weil halt nicht viele Materialien zu beschaffen und zu verarbeiten sind. Hier können nur dann die Löhne relativ steigen, wenn auch die Produktivität der einzelnen Beschäftigten steigt. Aber dies wurde hier nirgends auch nur angesprochen, dass dies der Fall sei.

Reisinger850

Zitat von: Opa am 28.10.2023 08:40
Zitat von: Reisinger850 am 28.10.2023 08:22
😅
Wenn der Arbeitgeber weiterhin gleichbleibende Leistung verlangt, muss er auch zumindest die Kaufkraft erhalten! Sonst gibt es entsprechend weniger Leistung.
Die Leistung des Arbeitnehmers steigt auch nicht, wenn er sich für sein Gehalt einen BigMac mehr leisten kann. Völlig unabhängig von der Kaufkraft des Gehalts ist stets eine Leistung mittlerer Art und Güte geschuldet.

Bei ansprechendem Lohnzuwachs könnte es ja eine Raucherpause weniger geben...wer weiss. Bei Reallohnverlust ist der ursprünglich geschlossene Vertrag nicht mehr der selbe...

Gerade der Staat profitiert von Inflation und hat keine Gründe den Lohn entsprechend nicht anzupassen. Witzig wie Dessel von weniger Steuereinnahmen sprach, wo einen Tag später dann dieser Artikel kam:

https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-10/bund-steuereinnahmen-mehreinnahmen-2024


SAS

Der Hauptgründe für die angestrebte Inflation von 2% sind vor allem Staatsschulden(Entschuldung über die Inflation) und die Anregung des privaten Kinsums (Geld soll in den Wirtschaftskreislauf und nicht aufs Bankkonto)
Die Löhne haben mit diesem Ziel nichts zu tun. In der Wirtschaftswissenschaft geht man sogar davon aus das die Arbeitnehmer mittelfristig über Lohnanpassungen die Inflation ausgleichen. Sonst würde die Rechnung mit den Staatsschulden auch nicht aufgehen.

Es will kaum jemand zugeben aber für den Kapitalismus ist Inflation sinnvoll.

Tagelöhner

Aber nur eine kontrollierbare auf geringem Niveau, nicht das was jetzt seit einiger Zeit passiert ist, wenn zu viel Ketchup aus der Flasche kommt.

Dann geht die Wirtschaft den Bach runter, weil Kostenkalkulationen/Preisfestlegung und damit Handelsbeziehungen/Lieferketten nicht mehr zuverlässig funktionieren können.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

cyrix42

Zitat von: SAS am 28.10.2023 09:16
Die Löhne haben mit diesem Ziel nichts zu tun.

Such mal nach dem Stichwort ,,Nominallohnrigidität".

MoinMoin

Zitat von: Reisinger850 am 28.10.2023 08:22
😅
Wenn der Arbeitgeber weiterhin gleichbleibende Leistung verlangt, muss er auch zumindest die Kaufkraft erhalten! Sonst gibt es entsprechend weniger Leistung.
Da keine erkennbare Leistungssteigerung in den vielen Jahren des Kaufkraftzuwachses zu vermelden war, gibt es auch keinen Anlass den umgekehrten Weg zu beschreiten.

ZitatBei Reallohnverlust ist der ursprünglich geschlossene Vertrag nicht mehr der selbe...
Bei Reallohngewinn somit auch nicht.
Aber wenn ich es mir richtig überlege:
1.) gibt es bei Beamten keinen Vertrag
2.) die TB hätten halt einen Reallohnvertag und nicht einen nominellen Bruttolohn vereinbaren können, insofern bleibt der Vertrag der selbe.
3.) Wenn die Steuern steigen oder fallen ist also der Vertrag auch nicht mehr derselbe?

4.) Lustig dein Gedankenspielchen, leider aber halt nur Nonsens

Nordlicht97

Zitat von: MoinMoin am 28.10.2023 10:17
Zitat von: Reisinger850 am 28.10.2023 08:22
😅
Wenn der Arbeitgeber weiterhin gleichbleibende Leistung verlangt, muss er auch zumindest die Kaufkraft erhalten! Sonst gibt es entsprechend weniger Leistung.
Da keine erkennbare Leistungssteigerung in den vielen Jahren des Kaufkraftzuwachses zu vermelden war, gibt es auch keinen Anlass den umgekehrten Weg zu beschreiten.


Wann genau waren diese Jahre des Kaufkraftzuwachses? Ernst gemeint.

MoinMoin

Zitat von: Nordlicht97 am 28.10.2023 11:10
Zitat von: MoinMoin am 28.10.2023 10:17
Zitat von: Reisinger850 am 28.10.2023 08:22
😅
Wenn der Arbeitgeber weiterhin gleichbleibende Leistung verlangt, muss er auch zumindest die Kaufkraft erhalten! Sonst gibt es entsprechend weniger Leistung.
Da keine erkennbare Leistungssteigerung in den vielen Jahren des Kaufkraftzuwachses zu vermelden war, gibt es auch keinen Anlass den umgekehrten Weg zu beschreiten.


Wann genau waren diese Jahre des Kaufkraftzuwachses? Ernst gemeint.
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Reisinger850

Bis 2020 😄 danke für nichts.

MoinMoin

Zitat von: Reisinger850 am 28.10.2023 11:39
Bis 2020 😄 danke für nichts.
Bitte gerne, erst 2023 haben wir einen Reallohnverlust, bezogen auf die Existenz vom TV-L.
Das ist weder ein Argument auf weniger als 10% zu verzichten noch eines, dass man gut / schlecht bezahlt ist.

Reisinger850

Das heisst einen Reallohnverlust seit der Existenz des TV-L. Die Frage von Nordlicht war somit mehr als berechtigt und deine Ausführungen zu der Situation bei Reallohnzuwachs eher hypothetisch.

MoinMoin

Zitat von: Reisinger850 am 28.10.2023 11:53
Das heisst einen Reallohnverlust seit der Existenz des TV-L. Die Frage von Nordlicht war somit mehr als berechtigt und deine Ausführungen zu der Situation bei Reallohnzuwachs eher hypothetisch.
Januar 2006 Verbraucherpreisindex 82
Januar 2023 Verbraucherpreisindex 114,3
Anstieg 39,4%
September 2023 117,8
Anstieg 43,7%

Lohnanstieg TV-L in der Zeit:
EG8S6 45%
EG13S5 42,9 dank Sprung in die  s6 47%
Also NEIN, kein Reallohnverlust seit 2006, bzw. erst jetzt ein Reallohnverlust, bei einigen (sofern man Stufenanstiege mal außen vor lässt).

Ist aber trotzdem kein Grund 10% zu fordern.