Noch als Anmerkung zu dem Beispiel, da A13 als Musterbeispiel genommen:
In Bayern wird die Grundschulbesoldung jetzt schrittweise ebenfalls auf A13 erhöht.
An der Grundschule herrscht hier der größte Mangel.
Der Anteil an weiblichen Lehrkräften ist hier ebenfalls am höchsten.
Dies könnte den Nebeneffekt haben, dass hier die Frauen zu den Hauptversorgern in der Familie werden und entsprechend die Teilzeitquote reduzieren. Wir dürfen gespannt sein, wie sich das auf das Sozialgefüge auswirkt.
Dein Name passt, denn sicherlich wäre das eine super Entwicklung für die Grundschulen, aber die Zeit mit der Mutterfigur durch Zeit mit der Vaterfigur zu ersetzen hat bestimmt interessante Folgen.
Kommt jetzt nicht mit: Väter können auch Mütter sein...
Ein gleichberechtigter Ansatz wäre hier wünschenswerter. Aber dazu ist man in der Politik nicht bereit. Man muss sich nur die Diskussion rund um das Ehegattensplitting anschauen. Der deutsche Staat verweigert sich durch die Hintertür die tatsächliche Gleichberechtigung Realität werden zu lassen, in dem er klassische Familienmodelle fördert. Und andere Lebensformen weiter strukturell diskriminiert.
Wo werden den "andere Lebensformen" diskriminiert ?
1.Verheiratete erhalten als Beamte Familienzuschlag ohne sachlichen Grund.
2.Verheiratete werden bei ungleichen Einkommen steuerlich begünstigt.
3.Bei verheirateten homosexuellen Pärchen wird die Elternschaft nicht automatisch anerkannt, sondern es wird geprüft, ob der Partner elternfähig ist. Bei heterosexuellen wird die Elternschaft automatisch anerkannt, ohne irgendeinem Nachweis.
4.Es gibt keine Regelung, wie man als unverheiratetes Pärchen einfach Verantwortung füreinander übernimmt, ohne einen Juristen zu beauftragen. Selbst wenn man das tut, wird die Partnerschaft als nicht gleichwertig anerkannt.
5.Bei Bürgergeld Beziehern sieht die Sache anders aus, da reicht, es, wenn man zusammenlebt, damit der Staat davon ausgeht, dass man Verantwortung füreinander übernimmt um. Also muss man mit Kürzungen beim Bürgergeld zurechtkommen.
6.Verheiratete haben steuerliche Vorteile beim Erben.
7.Unverheiratete Partner haben im Falle einer Trennung keinen Anspruch auf Unterhalt.
8.Unverheiratete Paare können nicht von den Vorteilen einer gemeinsamen Krankenversicherung profitieren. Auch Ansprüche auf Beihilfe können nicht geltend gemacht werden.
9.Unverheiratete Partner haben keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung.
Um nur einige zu nennen. Die Wahl der Lebensform ist nicht wirklich frei wählbar. Das deutsche System kennt außer der Ehe keine Formen, in denen Partner selbstbestimmt Verantwortung übernehmen. Die Ehe ist das vom deutschen Staat bevorzugte Lebensmodell, ob man das will oder nicht. Zudem fördert der Staat ungleiche Einkommensverteilung innerhalb der Ehe. Das Ganze ist ein einziges reformbedürftiges patriarchales Konstrukt.