Du bringst es auf den Punkt, Bastel. Die genannten Berechnungen basieren auf den bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven sowohl zur realitätsgerechten Bemessung der Mindestalimentation als auch zu Bestimmung der gewährten Nettoalimentation auf Basis des Gehalts als Ganzem. Zwar steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, die Höhe des Grundsicherungsniveaus mit Hilfe einer anderen plausiblen und realitätsgerechten Methodik als der vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen zu bestimmen, welche den Berechnungen des Beitrags um 19:04 Uhr zugrunde liegen. Egal, für welche Methodik sich der Besoldungsgesetzgeber allerdings entscheidet, es trifft ihn in jedem Fall die Pflicht, die ihm zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der Höhe der Grundsicherungsleistungen auszuschöpfen, um die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen. Seine Herangehensweise muss entsprechend von dem Ziel bestimmt sein, sicherzustellen, dass die Nettoalimentation in möglichst allen Fällen den gebotenen Mindestabstand zu dem den Empfängern der sozialen Grundsicherung gewährleisteten Lebensstandard wahrt (vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 52;
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html). Diesen mit bestimmten Rechtsbegriffen formulierten Tatsachen kann sich der Besoldungsgesetzgeber nicht entziehen.
Denn entsprechend kann eine andere Methodik als die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte von den Beträgen her zu weitgehend keinem anderen Ergebnis gelangen als eben zu jenem, zu dem die bundesverfassungsgerichtliche Methodik gelangt; ansonsten kann sie nicht den Anspruch erfüllen, realitätsgerecht zu sein, da es nicht verschiedene Formen der "Realitätsgerechtheit" gibt (und entsprechend behauptet der aktuelle Gesetzentwurf auch gar nicht, zu einem realitätsgerechten Ergebnis zu gelangen, sondern führt er aus, sein Ergebnis sei "realitätsgerecht
er", vgl. den Nachweis im Einleitungstext zum am Ende dieses Absatzes genannten Link). Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei die vom Gesetzgeber zugrunde gelegten Sozialleistungen dann als evident unzureichend an, wenn offensichtlich ist, dass sie in der
Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist, weshalb es auf die Höhe der Leistungen insgesamt und nicht auf einzelne Berechnungselemente ankommt, die dazu dienen, diese Höhe zu bestimmen (BVerfGE 137, 34 <75 Rn. 81>; vgl.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html). Der realitätsgerecht bemessene Gesamtsumme des der vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft gewährten Grundsicherungsbedarfs ist das dem Beamten gewährte Gehalt als Ganzes gegenüberzustellen (vgl. in der Rn. 73 der aktuellen Entscheidung). Entsprechend hat eben gerade nicht "jeder hier 'seine' Berechnung und Rechnung" und liegt "die Wahrheit" hier nicht "wie so oft irgendwo in der Mitte", sondern es ist klar, was der Fall ist. Und um das mit einem anderen Beitrag der letzten Tage zu verbinden: Was nicht nicht ist - die verfassungsrechtliche Wahrheit, also was der Fall ist, die Tatsache, das Bestehen von klar geregelten Sachverhalten - hat das Bundesverfassungsgericht in aller gebotenen Deutlichkeit ausgeführt. Diesbezüglich gibt es hier kein vertun und keine Handhabe für ein besoldugsrechtliches Anything goes, wie es die Besoldungsgesetzgeber in schöner Regelmäßigkeit praktizieren. Die aktuellen Folgen für die (Bundes-)Besoldung lassen sich hier ab der Seite 11 nachlesen; hier werden die Berechnungen getätigt, auf die ich in dem Beitrag von 19:04 Uhr zurückgreife:
https://www.berliner-besoldung.de/fortschritt-durch-verschleierung-der-entwurf-eines-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessenheitsgesetzes-und-seine-folgen/Ob ich mit dem Beamtenrecht, resp. der Beamtenrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation "verwurzelt" bin, untersterDienst, kann ich nicht beurteilen. Ich bin kein Jurist und tue mich nur hier und da in der Sache um. Entsprechend dürfte ich im Laufe der Zeit in die Sache reingewachsen sein, ohne dass das ursprünglich mein Ziel gewesen ist. Wurzeln schlagen wollte ich hier eigentlich nicht. Leider hält mich das Thema aber mittlerweile deutlich länger und zeitintensiver fest, als ich das ursprünglich gedacht hatte, was gleichfalls mit seinen vielen Facetten zu tun hat. Ich freue mich auf den Tag, wo ich die Pflanze kappen und die ggf. gebildeten Wurzeln ihrem Schicksal überlassen kann, wobei ich befürchte, dass es noch eine Zeit dauern wird, bis dem der Fall ist.