Autor Thema: [Allg] Tarifrunde TV-L 2023  (Read 516942 times)

Grandia

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #585 am: 01.11.2023 10:31 »
A13 Stufe 2 NRW abzüglich PKV: 3460€ Netto
E13 Stufe 2 : 2735€ Netto

Der Beamte bekommt also 725€ mehr pro Monat.
Das ist meine Realität.
Das ist nicht nur deine Realität. Wenn es nur aufs Einkommen ankommt rege ich dann an, dich verbeamten zu lassen. Steht ja grundgesetzlich abgesichert jedem frei.

Es geht ja offensichtlich nur ums Geld, denn der Weg ins Beamtentum, die geringe Selbstbestimmung etc. sind den meisten egal.
Mit Frau und 3 Kindern bin ich natürlich total happy im Beamtentum und ich verstehe den Unmut darüber, dass es Kollegen gibt, die exakt das selbe machen aber weniger bekommen. Aber der Weg dahin war auch ein anderer.
Die Bedingungen, Rechte, Mehrarbeitsvergütungen auch.

RagnarDanneskjoeld

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #586 am: 01.11.2023 10:36 »
Wenn ich mir jetzt aber den „Arbeitslebensverdienst“ von mir mit A13 und nem Kollegen mit E13 vergleiche,dann ist er nicht so stark unterschiedlich wie er gerne dargestellt wird. Ich kann mich aber irren.

Es sind mehrere hundert Euro, je nach Lebensumständen 400-600 Euro netto monatlich. So war es jedenfalls, als ich mit angestellten Kollegen vor ein paar Jahren mal den Vergleich gemacht habe.

Organisator

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #587 am: 01.11.2023 10:45 »
A13 Stufe 2 NRW abzüglich PKV: 3460€ Netto
E13 Stufe 2 : 2735€ Netto

Der Beamte bekommt also 725€ mehr pro Monat.
Das ist meine Realität.
Das ist nicht nur deine Realität. Wenn es nur aufs Einkommen ankommt rege ich dann an, dich verbeamten zu lassen. Steht ja grundgesetzlich abgesichert jedem frei.

Es geht ja offensichtlich nur ums Geld, denn der Weg ins Beamtentum, die geringe Selbstbestimmung etc. sind den meisten egal.
Mit Frau und 3 Kindern bin ich natürlich total happy im Beamtentum und ich verstehe den Unmut darüber, dass es Kollegen gibt, die exakt das selbe machen aber weniger bekommen. Aber der Weg dahin war auch ein anderer.
Die Bedingungen, Rechte, Mehrarbeitsvergütungen auch.

Eben, der Weg steht jedem frei, sich für die eine oder andere Seite zu entscheiden und vorher alle Vor- und Nachteile abgewogen zu haben.

Studienrat

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #588 am: 01.11.2023 11:13 »
A13 Stufe 2 NRW abzüglich PKV: 3460€ Netto
E13 Stufe 2 : 2735€ Netto

Der Beamte bekommt also 725€ mehr pro Monat.
Das ist meine Realität.

Zahlst du deine Krankenversicherung selbst?




Studienrat

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #589 am: 01.11.2023 11:15 »
Wenn ich mir jetzt aber den „Arbeitslebensverdienst“ von mir mit A13 und nem Kollegen mit E13 vergleiche,dann ist er nicht so stark unterschiedlich wie er gerne dargestellt wird. Ich kann mich aber irren.

Es sind mehrere hundert Euro, je nach Lebensumständen 400-600 Euro netto monatlich. So war es jedenfalls, als ich mit angestellten Kollegen vor ein paar Jahren mal den Vergleich gemacht habe.

Ziehe die Krankenversicherung davon ab und du bist gleichauf.

SAS

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #590 am: 01.11.2023 11:28 »
A13 Stufe 2 NRW abzüglich PKV: 3460€ Netto
E13 Stufe 2 : 2735€ Netto

Der Beamte bekommt also 725€ mehr pro Monat.
Das ist meine Realität.

Naja…also ich glaub nicht, dass die PKV nur 240.– beträgt zumal die im Alter beträchtlich steigt und E13/2 hat 2816.–

PKV bei der LVM bezahle 333€ bekomme im Idealfall noch 3 Monatsbeiträge zurück. Die 5€ für den Stiftung Warentest Vergleich hab ich schnell wieder raus gehabt.

SAS

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #591 am: 01.11.2023 11:39 »
A13 Stufe 2 NRW abzüglich PKV: 3460€ Netto
E13 Stufe 2 : 2735€ Netto

Der Beamte bekommt also 725€ mehr pro Monat.
Das ist meine Realität.
Das ist nicht nur deine Realität. Wenn es nur aufs Einkommen ankommt rege ich dann an, dich verbeamten zu lassen. Steht ja grundgesetzlich abgesichert jedem frei.

Es geht ja offensichtlich nur ums Geld, denn der Weg ins Beamtentum, die geringe Selbstbestimmung etc. sind den meisten egal.
Mit Frau und 3 Kindern bin ich natürlich total happy im Beamtentum und ich verstehe den Unmut darüber, dass es Kollegen gibt, die exakt das selbe machen aber weniger bekommen. Aber der Weg dahin war auch ein anderer.
Die Bedingungen, Rechte, Mehrarbeitsvergütungen auch.

Eben, der Weg steht jedem frei, sich für die eine oder andere Seite zu entscheiden und vorher alle Vor- und Nachteile abgewogen zu haben.

Schön wäre es meine Tante steht jetzt 2 Jahre vor der Rente. Als sie nach dem Referendariat angefangen hat gab es einen Einstellungstop und nur befristete Stellen. Also hat sie ein Kind bekommen. Als sie später wieder eingestiegen ist weil es wieder Stellen gab war sie zu alt um noch verbeamtet zu werden. Auch bei ihr fällt der Vergleich mit Beamten immer zu Gunsten der Beamten aus.
Wieso ist es so schwierig einfach mal die Realität anzuerkennen und wieso miss man sich das alles schön zu reden/rechnen.
Beamte haben es besser. Es gibt auch Angestellte mit 2. Staatsexamen die keine Chance auf Verbeamtung hatten.
Diese Rechtfertigung unserer privilegierten Stellung geht mir grade voll gegen den Strich. Solidarität sieht anders aus.

Tagelöhner

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #592 am: 01.11.2023 11:50 »
@SAS

Von Deiner Sorte gibt es nicht viele unter den Beamten, Hut ab vor so viel Ehrlichkeit und Objektivität.

Grandia

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #593 am: 01.11.2023 12:05 »
Geld, Geld,  Geld. Sehr objektiv, wenn alle anderen Argumente ausgeblendet werden.
Nichtmal im Beamtenforum untereinander hat man Ruhe davon.

Bastel

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #594 am: 01.11.2023 12:16 »
A13 Stufe 2 NRW abzüglich PKV: 3460€ Netto
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Der Beamte bekommt also 725€ mehr pro Monat.
Das ist meine Realität.
Das ist nicht nur deine Realität. Wenn es nur aufs Einkommen ankommt rege ich dann an, dich verbeamten zu lassen. Steht ja grundgesetzlich abgesichert jedem frei.

Es geht ja offensichtlich nur ums Geld, denn der Weg ins Beamtentum, die geringe Selbstbestimmung etc. sind den meisten egal.
Mit Frau und 3 Kindern bin ich natürlich total happy im Beamtentum und ich verstehe den Unmut darüber, dass es Kollegen gibt, die exakt das selbe machen aber weniger bekommen. Aber der Weg dahin war auch ein anderer.
Die Bedingungen, Rechte, Mehrarbeitsvergütungen auch.

Eben, der Weg steht jedem frei, sich für die eine oder andere Seite zu entscheiden und vorher alle Vor- und Nachteile abgewogen zu haben.

Schön wäre es meine Tante steht jetzt 2 Jahre vor der Rente. Als sie nach dem Referendariat angefangen hat gab es einen Einstellungstop und nur befristete Stellen. Also hat sie ein Kind bekommen. Als sie später wieder eingestiegen ist weil es wieder Stellen gab war sie zu alt um noch verbeamtet zu werden. Auch bei ihr fällt der Vergleich mit Beamten immer zu Gunsten der Beamten aus.
Wieso ist es so schwierig einfach mal die Realität anzuerkennen und wieso miss man sich das alles schön zu reden/rechnen.
Beamte haben es besser. Es gibt auch Angestellte mit 2. Staatsexamen die keine Chance auf Verbeamtung hatten.
Diese Rechtfertigung unserer privilegierten Stellung geht mir grade voll gegen den Strich. Solidarität sieht anders aus.

Manchmal hat man Glück, manchmal hat man Pech. Das ist das Leben.

SAS

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« Antwort #595 am: 01.11.2023 12:21 »
A13 Stufe 2 NRW abzüglich PKV: 3460€ Netto
E13 Stufe 2 : 2735€ Netto

Der Beamte bekommt also 725€ mehr pro Monat.
Das ist meine Realität.
Das ist nicht nur deine Realität. Wenn es nur aufs Einkommen ankommt rege ich dann an, dich verbeamten zu lassen. Steht ja grundgesetzlich abgesichert jedem frei.

Es geht ja offensichtlich nur ums Geld, denn der Weg ins Beamtentum, die geringe Selbstbestimmung etc. sind den meisten egal.
Mit Frau und 3 Kindern bin ich natürlich total happy im Beamtentum und ich verstehe den Unmut darüber, dass es Kollegen gibt, die exakt das selbe machen aber weniger bekommen. Aber der Weg dahin war auch ein anderer.
Die Bedingungen, Rechte, Mehrarbeitsvergütungen auch.

Eben, der Weg steht jedem frei, sich für die eine oder andere Seite zu entscheiden und vorher alle Vor- und Nachteile abgewogen zu haben.

Schön wäre es meine Tante steht jetzt 2 Jahre vor der Rente. Als sie nach dem Referendariat angefangen hat gab es einen Einstellungstop und nur befristete Stellen. Also hat sie ein Kind bekommen. Als sie später wieder eingestiegen ist weil es wieder Stellen gab war sie zu alt um noch verbeamtet zu werden. Auch bei ihr fällt der Vergleich mit Beamten immer zu Gunsten der Beamten aus.
Wieso ist es so schwierig einfach mal die Realität anzuerkennen und wieso miss man sich das alles schön zu reden/rechnen.
Beamte haben es besser. Es gibt auch Angestellte mit 2. Staatsexamen die keine Chance auf Verbeamtung hatten.
Diese Rechtfertigung unserer privilegierten Stellung geht mir grade voll gegen den Strich. Solidarität sieht anders aus.

Manchmal hat man Glück, manchmal hat man Pech. Das ist das Leben.

Danke für den konstruktiven Beitrag, ich werde es meiner Tante ausrichten.

Grandia

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #596 am: 01.11.2023 12:28 »
A13 Stufe 2 NRW abzüglich PKV: 3460€ Netto
E13 Stufe 2 : 2735€ Netto

Der Beamte bekommt also 725€ mehr pro Monat.
Das ist meine Realität.
Das ist nicht nur deine Realität. Wenn es nur aufs Einkommen ankommt rege ich dann an, dich verbeamten zu lassen. Steht ja grundgesetzlich abgesichert jedem frei.

Es geht ja offensichtlich nur ums Geld, denn der Weg ins Beamtentum, die geringe Selbstbestimmung etc. sind den meisten egal.
Mit Frau und 3 Kindern bin ich natürlich total happy im Beamtentum und ich verstehe den Unmut darüber, dass es Kollegen gibt, die exakt das selbe machen aber weniger bekommen. Aber der Weg dahin war auch ein anderer.
Die Bedingungen, Rechte, Mehrarbeitsvergütungen auch.

Eben, der Weg steht jedem frei, sich für die eine oder andere Seite zu entscheiden und vorher alle Vor- und Nachteile abgewogen zu haben.

Schön wäre es meine Tante steht jetzt 2 Jahre vor der Rente. Als sie nach dem Referendariat angefangen hat gab es einen Einstellungstop und nur befristete Stellen. Also hat sie ein Kind bekommen. Als sie später wieder eingestiegen ist weil es wieder Stellen gab war sie zu alt um noch verbeamtet zu werden. Auch bei ihr fällt der Vergleich mit Beamten immer zu Gunsten der Beamten aus.
Wieso ist es so schwierig einfach mal die Realität anzuerkennen und wieso miss man sich das alles schön zu reden/rechnen.
Beamte haben es besser. Es gibt auch Angestellte mit 2. Staatsexamen die keine Chance auf Verbeamtung hatten.
Diese Rechtfertigung unserer privilegierten Stellung geht mir grade voll gegen den Strich. Solidarität sieht anders aus.

Manchmal hat man Glück, manchmal hat man Pech. Das ist das Leben.

Das ist nicht Pech, sondern zutiefst unfair!
Der Weg zum Beamtentum ist einigen Fällen eine Einbahnstraße. Wenn die Politik kurz vorm Ende dann ein Sackgassenschild anbringt, wo nur Fahrräder dran vorbei können,ist das unzumutbar.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #597 am: 01.11.2023 12:33 »
Bei der im Forum regelmäßig wiederkehrenden Diskussion darum, wer es nun besser oder schlechter habe, der Angestellte oder der Beamte, bleibt regelmäßig außen vor, dass es nicht in der Verantwortung des Beamten oder des Angestellten liegt, dass der eine oder andere es besser habe, sondern ausnahmslos in der Verantwortung des Dienstherrn und Arbeitgebers: Denn der regelt die Bedingungen dafür, ob's der eine besser oder der andere schlechter habe. Entsprechend kann man sich eigentlich die Diskussion sparen, jedenfalls hinsichtlich des versuchten Faktums, dass es der eine oder der andere besser oder schlechter habe.

Darüber hinaus kann das Rechtsinstitut des Berufsbeamtentums nicht mit einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis verglichen werden, ohne Äpfel mit Birnen zu vergleichen, da sich der Beamte in einem Sonderrechtsverhältnis befindet, durch das maßgebliche seine Grundrechte eingeschränkt sind, was zur Folge hat, dass er auf der anderen Seite besondere Schutzrechte genießt, da anders den Forderungen aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht Genüge getan werden könnte. Wer also diese besonderen Schutzrechte als Privilegien begreift, begreift nur die eine Hälfte der Wahrheit und lässt die andere außen vor.

Denn wegen der besonderen Schutzpflicht, die aus den eingeschränkten Grundrechten resultiert, hat der Beamte anders als ein Angestellter das Recht auf eine Alimentation auf gesetzlicher Grundlage, wobei dabei wiederum vom Gesetzgeber zu beachten bleibt, dass er das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln hat. Damit, nämlich unter der unmissverständlichen verfassungsrechtlichen Forderung einer Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze, die hinsichtlich der Pflicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten sind, resultieren auch für den Dienstherrn aus dem gegenseitigen Treueverhältnis, das eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis so ebenfalls nicht kennt, Pflichten, die er hinsichtlich der zu gewährenden Alimentation nicht abschütteln kann. Auch deshalb bleibt der Vergleich der Alimentation von Beamten mit der Entlohnung von Angestellten grundsätzlich ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen und führt entsprechend sachlich nicht weiter, kann also bis zum Exzess geführt werden, ohne dass man prinizipiell je zu einem Ergebnis gelangen könnte - oder anders ausgedrückt: Sobald man mit der Diskussion anfängt, landet man fast automatisch dabei, sich gegenseitig an die Gurgel zu gehen, eben weil es keine sachliche Grundlage für die Diskussion gibt, von der aus also entschieden werden könnte, wer nun "Recht" oder "Unrecht" habe. Genauso gut und mit demselben Ergebnis könnte man auch über die Frage diskutieren, ob die Zahl 5 grün oder rot (eventuell auch blau) ist.

Und schließlich sollten die Vorteile des Dienstherrn nicht außerhalb des Blicks bleiben, die er gerne mitnimmt, wenn er auch dort verbeamtet, wo er das nicht unbedingt bräuchte, womit wir wieder beim ersten Absatz angekommen sind. Die Vorteile hat das Bundesverfassungsgericht vor 16 Jahren wie folgt gefasst:

"Dem Anliegen des Sozialstaatsprinzips kann auch ohne Beeinträchtigung der in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Grundstrukturen Rechnung getragen werden, indem die angestrebten Einstellungen, soweit Art. 33 Abs. 4 GG dies zulässt, nicht im Beamten-, sondern im Angestelltenverhältnis erfolgen. Eine derartige Vorgehensweise brächte die Anforderungen des Sozialstaatsprinzips und die Gewährleistungen des Art. 33 Abs. 5 GG zur praktischen Konkordanz. Hinsichtlich der von der angegriffenen Regelung ganz überwiegend betroffenen Berufsgruppe der Lehrer ist die - seit Jahren in großem Umfang praktizierte - Einstellung im Angestelltenverhältnis auch mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 4 GG vereinbar, weil Lehrer in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnehmen, die der besonderen Absicherung durch den Beamtenstatus bedürften (vgl. Masing, in: Dreier <Hrsg.>, Grundgesetz-Kommentar, 2. Aufl., 2006, Art. 33, Rn. 67 m.w.N.). Der Dienstherr hat daher die Möglichkeit, Lehrer im Angestelltenverhältnis einzustellen. Er ist dann den besonderen institutionellen Vorgaben nicht unterworfen, die das Grundgesetz mit der Einrichtung des Berufsbeamtentums verbindet.

Entscheidet er sich indes für eine Verbeamtung der Lehrer, so ist das begründete Beamtenverhältnis auch den Bindungen des Art. 33 Abs. 5 GG unterworfen. Die Übernahme der Lehrkräfte ins Beamtenverhältnis hat für den Dienstherrn viele - auch finanzielle – Vorteile. Sie befreit ihn von dem Zwang, Arbeits- und Entgeltbedingungen mit den Tarifparteien auszuhandeln und abzustimmen. Die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses ist der einseitigen Regelungskompetenz des Beamtengesetzgebers unterstellt. Dementsprechend liegt es in seinem Gestaltungsspielraum, die wöchentliche Arbeitszeit oder die Festsetzung des Ruhestandsalters zu bestimmen. Das Beamtenverhältnis erlaubt dem Dienstherrn einen flexiblen Einsatz der Beschäftigten. Dies gilt in zeitlicher Hinsicht, da ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung grundsätzlich nicht besteht. Der Handlungsspielraum besteht auch in Bezug auf die örtliche Verwendung, weil das Beamtenrecht die Versetzung eines Beamten auch gegen seinen Willen im dienstlichen Interesse ermöglicht. Der Beamte ist seinem Dienstherrn zur Treue verpflichtet und zum Einsatz kollektiver Druckmittel wie des Streiks nicht befugt. Er hat seinen Dienstherrn loyal zu unterstützen und ist auch bei der Aufnahme von Nebentätigkeiten nicht frei. Schließlich untersteht der Beamte der Disziplinargewalt des Dienstherrn.

Mit diesen Vorteilen für den Dienstherrn sind die Bindungen verbunden, die sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergeben, insbesondere auch die Anforderungen des Hauptberuflichkeitsgrundsatzes und des Alimentationsprinzips. Ein 'Rosinenpicken' erlaubt die Verschiedenheit der Beschäftigungssysteme dem Gesetzgeber nicht." (BVerfGE 119, 247 <267 f.>)

Tagelöhner

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #598 am: 01.11.2023 12:41 »
Ist ja schön, dass uns SwenTawortsch diesen kleinen Exkurs gegeben hat, der die Unterschiede zwischen beiden System herausarbeitet.

Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die mit dem Wechsel ins Beamtenverhältnis einhergehenden Pflichten in der Praxis (vor allem außerhalb der Polizei usw.) oft nur theoretisch auf dem Papier existieren und der geleistete Eid bei der Übernahme der Ernennungsurkunde viel zu oft nur ein lausiges Lippenbekenntnis bleibt, an das sich die überwiegende Mehrheit der Beamten nach einiger Zeit nicht mal mehr erinnern kann bzw. sich noch an den Eid gebunden fühlt.

Viel zu oft erfolgt ein Wechsel ins Beamtenverhältnis nicht aus eigentlich notwendigen Idealen heraus sondern aus rein monetären Beweggründen, bzw. der damit bedienbaren Vollkaskomentalität. Gerade bei jüngeren Beamten der letzten 10 Jahre, wird das Beamtenverhältnis gerne als ein "Angestelltenverhältnis Plus" begriffen und auch so gelebt.

Aber ich habe keinen Zweifel daran, dass sich das Beamtenverhältnis durch so eine Entwicklung zunehmend selber abschaffen wird und das Ansehen innerhalb der Allgemeinbevölkerung weiter schwinden wird.

Die sogenannte "Bestenauslese" verkommt an vielen Stellen im ÖD auch immer mehr zur Theorie, da der Stellenbesetzungs- und Verbeamtungsdruck der oftmals existiert, jedem den Zugang ins Beamtenverhältnis ermöglicht, der 3 Sätze gerade formulieren kann.
« Last Edit: 01.11.2023 12:48 von Tagelöhner »

Bastel

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #599 am: 01.11.2023 12:48 »
Ist ja schön, dass uns SwenTawortsch diesen kleinen Exkurs gegeben hat, der die Unterschiede zwischen beiden System herausarbeitet.

Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die mit dem Wechsel ins Beamtenverhältnis einhergehenden Pflichten in der Praxis (vor allem außerhalb der Polizei usw.) oft nur theoretisch auf dem Papier existieren und der geleistete Eid bei der Übernahme der Ernennungsurkunde viel zu oft nur ein lausiges Lippenbekenntnis bleibt, an das sich die überwiegende Mehrheit der Beamten nach einiger Zeit nicht mal mehr erinnern kann bzw. sich noch daran gebunden fühlt.

Viel zu oft erfolgt ein Wechsel ins Beamtenverhältnis nicht aus eigentlich notwendigen Idealen heraus sondern aus rein monetären Beweggründen, bzw. der damit bedienbaren Vollkaskomentalität. Gerade bei jüngeren Beamten der letzten 10 Jahre, wird das Beamtenverhältnis gerne als ein "Angestelltenverhältnis Plus" begriffen und auch so gelebt.

Aber ich habe keinen Zweifel daran, dass sich das Beamtenverhältnis durch so eine Entwicklung zunehmend selber abschaffen wird und das Ansehen innerhalb der Allgemeinbevölkerung weiter schwinden wird.

Die sogenannte "Bestenauslese" verkommt an vielen Stellen im ÖD auch immer mehr zur Theorie, da der Stellenbesetzungs- und Verbeamtungsdruck der oftmals existiert, jedem den Zugang ins Beamtenverhältnis ermöglicht, der 3 Sätze gerade formulieren kann.

Keiner der Dienstherren kommt aktuell seiner Verpflichtung zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation nach. Ich kann mich nicht mit voller Hingabe meiner Aufgabe widmen, wenn ich mir gleichzeitig Gedanken machen muss, wie ich meine Familie über die Runden bringe.

PS: Wer Peanuts bezahlt, bekommt nur Monkeys.