Autor Thema: [TH] Anerkennung Erfahrungsstufen TVL  (Read 924 times)

Sachse90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
[TH] Anerkennung Erfahrungsstufen TVL
« am: 22.05.2023 15:15 »
Hallo in die Runde,

zur Zeit bin ich Angestellter in der E9b/ Stufe 4. Mehr wurde das Angebot gemacht, dass ich einen Antrag auf Verbeamtung stellen könnte.
Wird die Erfahrungsstufe berücksichtigt und wenn ja, in welchem Maß?
Hat da jemand die Erfahrung gemacht?
Man möchte ja auch keine „Einbuße“ haben…

Grüße aus Thüringen  ;D
« Last Edit: 24.05.2023 03:47 von Admin2 »

Ornaki

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:[TH] Anerkennung Erfahrungsstufen TVL
« Antwort #1 am: 26.05.2023 12:40 »
Hallo Sachse :)

zu uns wurde gesagt das die bisheriger Erfahrungsstufe komplett egal seie.

Also das sich die neue "Erfahrungsstufe" im Beamtenverhältnis allein nach deiner Berufserfahrung richtet. Sprich wenn du schon seit 6 Jahren in der Stelle tätig bist, würdest du diese 6 Jahre anrechnen können (sprich Stufe 3). Wichtig dabei ist, das wenn du dich ohne Vorbereitungsdienst verbeamten lässt, du von den 6 Jahren nochmal 3 Jahre abziehen musst (Diese 3 Jahre entsprechen der Zeit die du auf der jetzigen Stelle/Tätigkeit haben musst um dich ohne Vorbereitungsdienst verbeamten lassen zu können).


Hoffe ich hab alles richtig erzählt, gerne sind noch andere Meinungen zu gelassen.

Grüße Ornaki