Autor Thema: Entgeld während Elternzeit als Krankenvertretung  (Read 2751 times)

Blondi

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Hallo,
Ich soll, während meiner Elternzeit, einen Tag arbeiten. Dies als Krankenvertrung für eine Kollegin. Wie ist das geregelt mit dem Entgeld dafür? Bekomme ich eins  oder nicht?

Vielen Dank im Voraus

flip

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Antw:Entgeld während Elternzeit als Krankenvertretung
« Antwort #1 am: 16.05.2023 14:10 »
Wenn man will, kann man, man muss nicht.

Wenn Sie während der Elternzeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten, dann dürfen Sie durch die Teilzeit nicht schlechter gestellt werden. Durch die Teilzeitvereinbarung wird zwar Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis geändert. Diese Änderung darf aber nur Ihre Arbeitszeit betreffen. Die übrigen vertraglichen Vereinbarungen bleiben normalerweise bestehen.

Nach der Elternzeit gilt automatisch das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wieder so, wie es vor der Elternzeit gegolten hat. Dafür müssen Sie keinen Antrag stellen.


MH

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Antw:Entgeld während Elternzeit als Krankenvertretung
« Antwort #2 am: 18.05.2023 14:24 »
Müssen tut man während der EZ rein gar nichts und kann der AG auch nicht verlangen...
Wenn du das aber willst. JA, du erhältst dafür Gehalt, welches allerdings an das Elterngeld angerechnet wird, sofern du normales Elterngeld (1. Jahr volles) erhalten solltest. Bei Elterngeld Plus kann man dazuverdienen, ohne Abzug bis zu einem individuellen Betrag.