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Höhergruppierung aufgrund Urteil BAG

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Biggi 1992:
Hallo Zusammen,
seit 30 Jahren bin ich Justizangestellte in Bayern. Nun wird aufgrund des Urteils vom BAG und der Klage einer Justizangestellten in Berlin überprüft welche Angestellten/ Beschäftigte von E5/E6/E8 nach E9a gruppiert werden. Die Auskunft des Geschäftsleitung war, bei uns im Haus trifft das für alle Angestellten/Beschäftigten zu.
Für mich stellt sich nun die Frage komme ich in E 9a Stufe 2 welches ungefähr E6 Stufe 6 entspricht oder aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit in E9a Stufe 6. Mit E 9a Stufe 2 wäre ich beim Jahresgehalt sogar schlechter gestellt, da die Jahressonderzahlung geringer ausfällt. So richtig fündig bin ich im WWW noch nicht geworden. Dazu kommt, dass sich die Ministerien wohl immer noch in der Phase befinden zu klären, woher das Geld kommt welches nun für die Nachzahlungen benötigt werden. Vielen Dank für  eure Antworten.
Biggi

Albeles:
Wo bist Du denn jetzt eingruppiert? EG 6 /6 ?

MoinMoin:
EG 6/6 führt zur EG9a/3
Wobei doch jetzt geprüft werden muss, ab wann du diese Tätigkeiten (die fälschlicherweise mit Eg6 bezahlt wurden und 9 bzw. jetzt 9a sind) auszuüben hattest und von wo aus du dann in die 9/9a gekommen bist und in welcher Stufe du dann jetzt bist.

Biggi 1992:

--- Zitat von: Albeles am 23.05.2023 10:46 ---Wo bist Du denn jetzt eingruppiert? EG 6 /6 ?

--- End quote ---

Ja.

Lo sa:
Der Bewertungsirrtum wird korrigiert. Dies ist also keine Höhergruppierung im tariflichen Sinn, sondern eine Korrektur eines Irrtums, dem der Arbeitgeber unterlag.
Es ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu welchem die Übertragung der Tätigkeit erfolgt ist. Somit beginnt zu diesem Zeitpunkt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe zu laufen. Also einfach nachschauen, wann die Übertragung erfolgte.
P. S. Es befinden sich derzeit die Ministerien aller Bundesländer in der Phase "wie sollen wir das bezahlen". :o
Die klagenden Kollegen sind schon ein ganzes Stück weiter.

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