Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung aufgrund Urteil BAG
Albeles:
--- Zitat von: Biggi 1992 am 23.05.2023 11:08 ---
--- Zitat von: Albeles am 23.05.2023 10:46 ---Wo bist Du denn jetzt eingruppiert? EG 6 /6 ?
--- End quote ---
Ja.
--- End quote ---
Dann würdest Du in die 6/3 kommen wie schon genannt. Und 3542,77€ monatlich bekommen in dem ein Garantiebetrag von 180€ enthalten sind.
Hier der Link zum Rechner:
http://hg-tvl.bplaced.net/
Biggi 1992:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2023 10:55 ---EG 6/6 führt zur EG9a/3
Wobei doch jetzt geprüft werden muss, ab wann du diese Tätigkeiten (die fälschlicherweise mit Eg6 bezahlt wurden und 9 bzw. jetzt 9a sind) auszuüben hattest und von wo aus du dann in die 9/9a gekommen bist und in welcher Stufe du dann jetzt bist.
--- End quote ---
Ich war von 1997 (BAT 5c) bis 2016 in E8 zuletzt Stufe 6 (Stufe 6 bestimmt mehr als 10 Jahre!), dann habe ich aus persönlichen Gründen gewechselt und wurde aufgrund der neuen Stelle in E6/6 zurückgestuft. In der befinde ich mich seit Juni 2016.
Danke schon mal, Grüße Biggi
MoinMoin:
--- Zitat von: Albeles am 23.05.2023 11:13 ---
--- Zitat von: Biggi 1992 am 23.05.2023 11:08 ---
--- Zitat von: Albeles am 23.05.2023 10:46 ---Wo bist Du denn jetzt eingruppiert? EG 6 /6 ?
--- End quote ---
Ja.
--- End quote ---
Dann würdest Du in die 6/3 kommen wie schon genannt. Und 3542,77€ monatlich bekommen in dem ein Garantiebetrag von 180€ enthalten sind.
Hier der Link zum Rechner:
http://hg-tvl.bplaced.net/
--- End quote ---
Nur wenn es eine HG zu diesem Zeitpunkt wäre und nicht ein Eingruppierungsirrtum, der rückwirkend zu korrigieren ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: Biggi 1992 am 23.05.2023 11:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2023 10:55 ---EG 6/6 führt zur EG9a/3
Wobei doch jetzt geprüft werden muss, ab wann du diese Tätigkeiten (die fälschlicherweise mit Eg6 bezahlt wurden und 9 bzw. jetzt 9a sind) auszuüben hattest und von wo aus du dann in die 9/9a gekommen bist und in welcher Stufe du dann jetzt bist.
--- End quote ---
Ich war von 1997 (BAT 5c) bis 2016 in E8 zuletzt Stufe 6 (Stufe 6 bestimmt mehr als 10 Jahre!), dann habe ich aus persönlichen Gründen gewechselt und wurde aufgrund der neuen Stelle in E6/6 zurückgestuft. In der befinde ich mich seit Juni 2016.
Danke schon mal, Grüße Biggi
--- End quote ---
So als Schnellschuß (ohne die Geschichte mit EG9 9klein und Übergang zu 9a/9b auf dem Schirm zu haben..) müsstest du dann zum Juni 2016 entsprechend von der E8S6 in die E9(klein?)S4 die Höhergruppierung nachvollzogen werden also Juni 2020 9aS5 (Übergang von e9 zu 9a?)
jetzt also 9aS5 und in 2 Jahren S6
Nur mal so als grobe Idee
sebbo83:
--- Zitat von: Biggi 1992 am 23.05.2023 10:30 ---Hallo Zusammen,
seit 30 Jahren bin ich Justizangestellte in Bayern. Nun wird aufgrund des Urteils vom BAG und der Klage einer Justizangestellten in Berlin überprüft welche Angestellten/ Beschäftigte von E5/E6/E8 nach E9a gruppiert werden. Die Auskunft des Geschäftsleitung war, bei uns im Haus trifft das für alle Angestellten/Beschäftigten zu.
Für mich stellt sich nun die Frage komme ich in E 9a Stufe 2 welches ungefähr E6 Stufe 6 entspricht oder aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit in E9a Stufe 6. Mit E 9a Stufe 2 wäre ich beim Jahresgehalt sogar schlechter gestellt, da die Jahressonderzahlung geringer ausfällt. So richtig fündig bin ich im WWW noch nicht geworden. Dazu kommt, dass sich die Ministerien wohl immer noch in der Phase befinden zu klären, woher das Geld kommt welches nun für die Nachzahlungen benötigt werden. Vielen Dank für eure Antworten.
Biggi
--- End quote ---
Ich habe dazu mal eine Frage. Kannst du uns noch die Urteils-Kennung nennen? Mich würde die Begründung im Urteil mal interessieren.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version