Autor Thema: Rufbereitschaft während Betriebsurlaub  (Read 2774 times)

Greg Olsson

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Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« am: 23.05.2023 15:34 »
Hallo,

in manchen Bereichen unseres Landratsamtes ist auf Grundlage von Dienstvereinbarungen Rufbereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten angeordnet. Die Übernahme der Rufbereitschaft erfolgt dabei nach einem vorgegeben Einsatzplan "reihum".

In der Woche zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr soll Betriebsurlaub (3 Arbeitstage) auf Grundlage einer DV zwischen Personalrat und Landratsamt angeordnet werden.

Hierzu ist entweder Urlaub oder Gleitzeit einzubringen, alternativ bietet der Arbeitgeber an, ins "Minus" zu gehen und die Zeiten in der Folge wieder aufzuarbeiten.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die während des Betriebsurlaubs Rufbereitschaft haben (neben dem Jugendamt u.a. im Straßendienst, bei den Hausmeistern etc.), sollen diese ausüben, jedoch zeitgleich Urlaub einbringen.

Eine Abgeltung durch Rufbereitschaftsentgelte findet statt, ebenso eine Zeitgutschrift bei tatsächlich notwendigen Einsätzen im Rahmen der Rufbereitschaft. Gleichzeitig gelten die eingebrachten Urlaubstage als genommen.

Die "dienstortnahe Bindung" während der Rufbereitschaft stehe einer Planung des Tages zu Erholungszwecken während Urlaub oder Gleitzeit nicht entgegen.

Die angebliche Rechtmäßigkeit der Rufbereitschaft während einzubringender Urlaubstage begründet der Leiter der Personalverwaltung auf Anfrage in einer Mail damit, dass dies für Urlaubstage zulässig sei, die über den Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (bei 5 Tage-Woche) nach dem Bundesurlaubsgesetz hinausgehen.
Eine Rechtsgrundlage zu dieser Meinung wird nicht genannt.

Wie wäre aus Eurer Sicht mit diesem Vorgehen umzugehen?

Flying

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #1 am: 23.05.2023 15:42 »
Personalrat einschalten - Urlaub dient zur Erholung, das lässt sich aus meiner Sicht nicht mit Rufbereitschaft vereinbaren. Bei Gleitzeit würde ich es etwas anders sehen.

MoinMoin

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #2 am: 23.05.2023 16:29 »

Begründung:
Urlaub ist Urlaub, ist Urlaub , ist Urlaub Und schließt Rufbereitschaft aus.
Während des Urlaubes ist man nicht verpflichtet für den AG erreichbar zu sein.
Während seiner Freizeit kann man seinen Aufenthaltsort frei wählen.
Dies bzgl. gibt es keinen Unterschied zwischen tariflichen und gesetzlichen Urlaub.

Wie würde ich damit umgehen:
Denn Personaldeppen mitteilen, dass, wenn er mir Rufbereitschaft während meines Urlaubes auferlegt, ich nicht garantieren kann, dass ich erreichbar bin oder das ich innerhalb eines Tages vor Ort sein kann, aber gerne die Rufbereitschaft unter dieser Prämisse annehme und mein bestmöglichstes machen werde.
(Und mich über das leicht verdient zusätzliche Bier freuen)

apo

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #3 am: 23.05.2023 18:59 »
Unser Zeiterfassungssystem lässt es gar nicht zu, dass Urlaub und Rufbereitschaft an einem Tag genommen werden.
Es gab mal eine Kollegin, die das an einem Tag so machen wollte, aber das ging bei uns nicht.
Ist wohl zwar nicht repräsentativ, aber zumindest ein Hinweis, dass diese Variante zumindest fragwürdig ist.

brian

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #4 am: 23.05.2023 19:34 »
Urlaub ist Urlaub. Wie soll rufbereitschaft aus Aspen funktionieren? 

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #5 am: 23.05.2023 19:51 »
Das funktioniert nicht.
RB und Abfeiern oder Urlaub schließt sich aus.

An solchen Tagen sind die Kolleginnen bei uns im HO, da die Dienststelle zu ist, dann kommt RB.
Ich weiß von Ämtern die bezahlte Freistellung buchen und dann RB, aber auch das kommt mir suspekt vor.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #6 am: 24.05.2023 09:38 »
Was sagt denn der Personalrat dazu?

Ich bin dies Jahr über Weihnachten auch in Rufbereitschaft, wir machen auch keinen Betriebsurlaub. Aber wenn die Einsätze so hoch bleiben wie in den letzten Wochen, wird ehe die normale Arbeitszeit erreicht.  :D

Greg Olsson

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #7 am: 24.05.2023 21:37 »
Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.

Der Arbeitgeber vertritt die Haltung, dass das (mit der erwähnten "Begründung") zulässig sei und daher die Personen, denen Rufbereitschaft angeordnet wird, Urlaub nur so machen dürfen, dass sie in der Nähe sind. :-X

Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."

Home Office hat der Arbeitgeber mit der Begründung ausgeschlossen, dass ja Betriebsurlaub sei.

Völlig Banane...

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #8 am: 24.05.2023 21:54 »
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 ;)

SusiE

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #9 am: 24.05.2023 21:57 »

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5.7 Keine Rufbereitschaft im Urlaub
 


Die Anordnung von Rufbereitschaft während eines genehmigten Urlaubs scheidet von vornherein aus. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs, dessen Inhalt die vollständige Freistellung von jeder Pflicht zur Arbeit oder zur Bereithaltung ist. Wird an einem Urlaubstag Rufbereitschaft geleistet, wird der Urlaubsanspruch damit nicht erfüllt. Die Beschäftigten können eine nochmalige Gewährung dieses Urlaubstags einfordern.

MoinMoin

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #10 am: 25.05.2023 06:45 »
Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.

Der Arbeitgeber vertritt die Haltung, dass das (mit der erwähnten "Begründung") zulässig sei und daher die Personen, denen Rufbereitschaft angeordnet wird, Urlaub nur so machen dürfen, dass sie in der Nähe sind. :-X

Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."

Home Office hat der Arbeitgeber mit der Begründung ausgeschlossen, dass ja Betriebsurlaub sei.

Völlig Banane...
Also völlig Banane, dass der PR noch nicht mal in der Lage ist 5min zu google, Haufe zu benutzen oder das Hirn einzuschalten.
Also ich persönlich würde die Rufbereitschaft locker annehmen, mit dem Verweis, dass du aufgrund deines Urlaubes die Bereitschaft zur Rufbereitschaft nicht 100%ig Garantieren kannst und du daher davon ausgehst, dass du keine Rufbereitschaft hast, wenn der AG dir den Urlaub während der RB nicht offiziell gestrichen hat.
Mein verhalten 0,0 ändern, also saufen, schlafen und Ausflüge machen und dann schauen, ob es eine Abmahnung gibt.
Sofern es nicht eine Bereitschaft ist, die bei nicht Erfüllung Menschenleben gefährdet

flip

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #11 am: 25.05.2023 08:26 »
Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.

Der Arbeitgeber vertritt die Haltung, dass das (mit der erwähnten "Begründung") zulässig sei und daher die Personen, denen Rufbereitschaft angeordnet wird, Urlaub nur so machen dürfen, dass sie in der Nähe sind. :-X

Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."

Home Office hat der Arbeitgeber mit der Begründung ausgeschlossen, dass ja Betriebsurlaub sei.

Völlig Banane...
Sobald der AG eine Ortsbeschränkung vornimmt, ist es keine Rufbereitschaft, sondern Bereitschaft.
Bereitschaft wäre mit 25% als Arbeitszeit zu werten.

MoinMoin

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #12 am: 25.05.2023 09:58 »
Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.

Der Arbeitgeber vertritt die Haltung, dass das (mit der erwähnten "Begründung") zulässig sei und daher die Personen, denen Rufbereitschaft angeordnet wird, Urlaub nur so machen dürfen, dass sie in der Nähe sind. :-X

Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."

Home Office hat der Arbeitgeber mit der Begründung ausgeschlossen, dass ja Betriebsurlaub sei.

Völlig Banane...
Sobald der AG eine Ortsbeschränkung vornimmt, ist es keine Rufbereitschaft, sondern Bereitschaft.
Bereitschaft wäre mit 25% als Arbeitszeit zu werten.
Nicht ganz, wenn der AG fordert, dass man innerhalb einer Stunde vor Ort ist, ist es mWn weiterhin "nur" Rufbereitschaft.

Warnstreik

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #13 am: 25.05.2023 12:57 »
Man kanns ja mal versuchen - ist halt Quatsch und das sollte der Personalrat der Leitung/Personalabteilung auch so sagen. Rufbereitschaft ist doch Mitbestimmungspflichtig, oder? Dann sollte es im ureigenen Interesse des Personalrates sein das Thema mal zu klären - zur Not einfach mal bei Verdi anrufen, die sagen und belegen dir das schon.

MoinMoin

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Antw:Rufbereitschaft während Betriebsurlaub
« Antwort #14 am: 25.05.2023 17:00 »
Die Arbeitsverweigerung des PR wurde schon thematisiert.
Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."