Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rufbereitschaft während Betriebsurlaub

(1/4) > >>

Greg Olsson:
Hallo,

in manchen Bereichen unseres Landratsamtes ist auf Grundlage von Dienstvereinbarungen Rufbereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten angeordnet. Die Übernahme der Rufbereitschaft erfolgt dabei nach einem vorgegeben Einsatzplan "reihum".

In der Woche zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr soll Betriebsurlaub (3 Arbeitstage) auf Grundlage einer DV zwischen Personalrat und Landratsamt angeordnet werden.

Hierzu ist entweder Urlaub oder Gleitzeit einzubringen, alternativ bietet der Arbeitgeber an, ins "Minus" zu gehen und die Zeiten in der Folge wieder aufzuarbeiten.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die während des Betriebsurlaubs Rufbereitschaft haben (neben dem Jugendamt u.a. im Straßendienst, bei den Hausmeistern etc.), sollen diese ausüben, jedoch zeitgleich Urlaub einbringen.

Eine Abgeltung durch Rufbereitschaftsentgelte findet statt, ebenso eine Zeitgutschrift bei tatsächlich notwendigen Einsätzen im Rahmen der Rufbereitschaft. Gleichzeitig gelten die eingebrachten Urlaubstage als genommen.

Die "dienstortnahe Bindung" während der Rufbereitschaft stehe einer Planung des Tages zu Erholungszwecken während Urlaub oder Gleitzeit nicht entgegen.

Die angebliche Rechtmäßigkeit der Rufbereitschaft während einzubringender Urlaubstage begründet der Leiter der Personalverwaltung auf Anfrage in einer Mail damit, dass dies für Urlaubstage zulässig sei, die über den Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (bei 5 Tage-Woche) nach dem Bundesurlaubsgesetz hinausgehen.
Eine Rechtsgrundlage zu dieser Meinung wird nicht genannt.

Wie wäre aus Eurer Sicht mit diesem Vorgehen umzugehen?

Flying:
Personalrat einschalten - Urlaub dient zur Erholung, das lässt sich aus meiner Sicht nicht mit Rufbereitschaft vereinbaren. Bei Gleitzeit würde ich es etwas anders sehen.

MoinMoin:

Begründung:
Urlaub ist Urlaub, ist Urlaub , ist Urlaub Und schließt Rufbereitschaft aus.
Während des Urlaubes ist man nicht verpflichtet für den AG erreichbar zu sein.
Während seiner Freizeit kann man seinen Aufenthaltsort frei wählen.
Dies bzgl. gibt es keinen Unterschied zwischen tariflichen und gesetzlichen Urlaub.

Wie würde ich damit umgehen:
Denn Personaldeppen mitteilen, dass, wenn er mir Rufbereitschaft während meines Urlaubes auferlegt, ich nicht garantieren kann, dass ich erreichbar bin oder das ich innerhalb eines Tages vor Ort sein kann, aber gerne die Rufbereitschaft unter dieser Prämisse annehme und mein bestmöglichstes machen werde.
(Und mich über das leicht verdient zusätzliche Bier freuen)

apo:
Unser Zeiterfassungssystem lässt es gar nicht zu, dass Urlaub und Rufbereitschaft an einem Tag genommen werden.
Es gab mal eine Kollegin, die das an einem Tag so machen wollte, aber das ging bei uns nicht.
Ist wohl zwar nicht repräsentativ, aber zumindest ein Hinweis, dass diese Variante zumindest fragwürdig ist.

brian:
Urlaub ist Urlaub. Wie soll rufbereitschaft aus Aspen funktionieren? 

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version