Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rufbereitschaft während Betriebsurlaub

<< < (3/4) > >>

MoinMoin:

--- Zitat von: Greg Olsson am 24.05.2023 21:37 ---Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.

Der Arbeitgeber vertritt die Haltung, dass das (mit der erwähnten "Begründung") zulässig sei und daher die Personen, denen Rufbereitschaft angeordnet wird, Urlaub nur so machen dürfen, dass sie in der Nähe sind. :-X

Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."

Home Office hat der Arbeitgeber mit der Begründung ausgeschlossen, dass ja Betriebsurlaub sei.

Völlig Banane...

--- End quote ---
Also völlig Banane, dass der PR noch nicht mal in der Lage ist 5min zu google, Haufe zu benutzen oder das Hirn einzuschalten.
Also ich persönlich würde die Rufbereitschaft locker annehmen, mit dem Verweis, dass du aufgrund deines Urlaubes die Bereitschaft zur Rufbereitschaft nicht 100%ig Garantieren kannst und du daher davon ausgehst, dass du keine Rufbereitschaft hast, wenn der AG dir den Urlaub während der RB nicht offiziell gestrichen hat.
Mein verhalten 0,0 ändern, also saufen, schlafen und Ausflüge machen und dann schauen, ob es eine Abmahnung gibt.
Sofern es nicht eine Bereitschaft ist, die bei nicht Erfüllung Menschenleben gefährdet

flip:

--- Zitat von: Greg Olsson am 24.05.2023 21:37 ---Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.

Der Arbeitgeber vertritt die Haltung, dass das (mit der erwähnten "Begründung") zulässig sei und daher die Personen, denen Rufbereitschaft angeordnet wird, Urlaub nur so machen dürfen, dass sie in der Nähe sind. :-X

Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."

Home Office hat der Arbeitgeber mit der Begründung ausgeschlossen, dass ja Betriebsurlaub sei.

Völlig Banane...

--- End quote ---
Sobald der AG eine Ortsbeschränkung vornimmt, ist es keine Rufbereitschaft, sondern Bereitschaft.
Bereitschaft wäre mit 25% als Arbeitszeit zu werten.

MoinMoin:

--- Zitat von: flip am 25.05.2023 08:26 ---
--- Zitat von: Greg Olsson am 24.05.2023 21:37 ---Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.

Der Arbeitgeber vertritt die Haltung, dass das (mit der erwähnten "Begründung") zulässig sei und daher die Personen, denen Rufbereitschaft angeordnet wird, Urlaub nur so machen dürfen, dass sie in der Nähe sind. :-X

Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."

Home Office hat der Arbeitgeber mit der Begründung ausgeschlossen, dass ja Betriebsurlaub sei.

Völlig Banane...

--- End quote ---
Sobald der AG eine Ortsbeschränkung vornimmt, ist es keine Rufbereitschaft, sondern Bereitschaft.
Bereitschaft wäre mit 25% als Arbeitszeit zu werten.

--- End quote ---
Nicht ganz, wenn der AG fordert, dass man innerhalb einer Stunde vor Ort ist, ist es mWn weiterhin "nur" Rufbereitschaft.

Warnstreik:
Man kanns ja mal versuchen - ist halt Quatsch und das sollte der Personalrat der Leitung/Personalabteilung auch so sagen. Rufbereitschaft ist doch Mitbestimmungspflichtig, oder? Dann sollte es im ureigenen Interesse des Personalrates sein das Thema mal zu klären - zur Not einfach mal bei Verdi anrufen, die sagen und belegen dir das schon.

MoinMoin:
Die Arbeitsverweigerung des PR wurde schon thematisiert.

--- Zitat von: Greg Olsson am 24.05.2023 21:37 ---Der Personalrat sagt dazu so in etwa das: "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was der Personalleiter sagt, also wird's schon stimmen."

--- End quote ---

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version