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Eingruppierung Beteiligungsmanager

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Ole:
Hallo,

wie wird ein Beteiligungsmanager im öD eingruppiert?

Danke vorab :-)

Organisator:
entsprechend der übertragenen Tätigkeiten.

Für eine Einschätzung zu einer Entgeltgruppe bräuchte es genau diese Informationen.

KalleKinski:
Sicherstellung der Gesellschafterinteressen (35%)
• Erarbeitung von qualifizierten Stellungnahmen grundsätzlicher Art und bei komplexen Fragestellungen, z.B. zur Beteiligungsstrategie der Stadt, zu Marktentwicklungen auf den Tätigkeitsfeldern
der Beteiligungen und zu Gesetzesentwürfen, zu Beschwerden und Hinweisen auf Probleme, zu
Chancen und Risiken, mit Aufzeigen und Bewertung von Alternativen.
Erarbeitung von Entscheidungshilfen und Beratungsgrundlagen, insbesondere für (Ober)bürgermeister/in und zuständige Dezernent/in (Beigeordnete).
• Vertretung der Interessen der Stadt gegenüber Vorständen/Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der Beteiligungen sowie gegenüber maßgeblichen Vertretern der übrigen Gesellschafter.
•der Vorbereitung von Gründungen, Veräußerungen, Umwandlungen und Umstrukturierung von
Beteiligungen,
•von Unternehmens- und Kooperationsverträgen und anderen wichtigen Verträgen,
•der strategischen und operativen Ausrichtung der Beteiligungen und ihrer Wirtschaftsplanungen
(z.B. Unternehmenskonzeptionen, Zielvorgaben/Zielvereinbarungen),
•der Unternehmensführung, Unternehmensstruktur und Organisation, Investitionspolitik und
wichtiger Investitionsentscheidungen,
•der Finanzierung und Kapitalausstattung (z.B. Kapitalerhöhungen, Gesellschafterdarlehen,
Bürgschaften, Zuschüsse),
•zustimmungspflichtiger Geschäfte und Maßnahmen,
•Ergebnissen des Beteiligungscontrollings.
• Vorbereitung von Entscheidungen in Geschäftsführungsangelegenheiten der Beteiligungen, insbesondere Personalentwicklung, Nachfolgeplanungen, Auswahlprozess und Bestellung /Anstellung /Abberufung von Mitgliedern der Vorstände und der Geschäftsführung; Vertragsgestaltung
und Vergütungsregelungen; Vorbereitung und Auswertung von Zielvereinbarungen; Überprüfung
der Angemessenheit von Geschäftsordnungen und Geschäftsverteilungsplänen.

Ausübung der Gesellschafterfunktion bei den betreuten Beteiligungen (5%)
• Teilnahme und Vertretung der Kommune in Haupt- und Gesellschafterversammlungen (einschließlich Sitzungsvor- und -nachbereitung).
• Vorbereiten von Beschlüssen der Stadtverwaltung /des Magistrats und des Gemeinderates /der
Stadtverordnetenversammlung in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Betreuung der Aufsichtsräte und der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder (15%)
• Analyse der Tagesordnung einschließlich der Entscheidungsvorlagen der Geschäftsführung, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Kommune, auf die Informationsgrundlagen
und Realitätsnähe der Prognosen sowie auf Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung
der Beteiligung und ihren Wirtschaftsplanungen.
• Vorbereitung von Sitzungen durch die Erarbeitung von qualifizierten Stellungnahmen mit Beschlussempfehlungen für den/die (Ober)bürgermeister/in, den/die zuständige Dezernent /en/ in
und für andere kommunale Gremienmitglieder.
• Teilnahme als sachverständige Auskunftsperson an Sitzungen der Anteilseigner, der Aufsichtsräte
und von Ausschüssen.
• Sitzungsnachbereitung.
• Beratung und Schulung der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder.
• Veranlassung, Begleitung sowie Auswertung der Evaluationen des Aufsichtsrats (Selbstevaluation,
Fremdevaluation).

Beteiligungscontrolling (20%)
• Analyse der operativen und strategischen (langfristigen) Wirtschaftsplanungen insbesondere im
Hinblick auf die Chancen und Risiken, auf die Auswirkungen auf die Kommune, auf die Informationsgrundlagen und Realitätsnähe der Prognosen sowie auf Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung sowohl der Kommune als auch der Beteiligungen; Abstimmungen mit (Ober)-
bürgermeister/in, Dezernenten, Referenten, Fach- und Zentralämtern sowie mit den Beteiligungen.
• Analyse der Soll-Ist-Abweichungen im operativen Controlling für die betreuten Beteiligungen (Monats- bzw. Quartalsberichte) und Generierung von Controllingberichten für die jeweiligen Adressaten über alle Beteiligungen.
• Analyse der Jahresabschlüsse/Gesamtabschlüsse und der entsprechenden Prüfungsberichte sowie sonstiger Prüfungsberichte (z.B. des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt und von Rechnungshöfen).
• Analyse der Leistungs- und Wirkungsberichte der Beteiligungen.
• Zusammenarbeit mit Prüfungsorganen, vor allem mit dem Rechnungsprüfungsamt der Kommune

Beratung der betreuten Beteiligungen und Geschäftsführungen (5%)

Übergreifende Aufgaben (10%)
• Wissenstransfer und Interessenausgleich zwischen den Akteuren.
• Identifikation von Synergien mit der Kernverwaltung und zwischen den Beteiligungen.
• Mitarbeit an der Portfolioanalyse.
• Mitarbeit im Berichtswesen: Erarbeitung der Berichtsteile für die betreuten Beteiligungen sowie
übergreifender Berichtsteile.
• Übernahme von Teilgebieten im Wissensmanagement des Referats /der Abteilung, z.B. Verfolgung der Entwicklungen in ausgewählten Wissensbereichen (z.B. EU-Recht), Pflege des Handbuches für Aufsichtsräte oder Pflege der Muster für Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen usw.
• Unterstützung von Mitarbeitern des Beteiligungsmanagements.

Umfeldanalysen und Fortbildungen (10%)
• Verfolgung der rechtlichen, technologischen und wirtschaftlichen (Markt-) Entwicklungen im Umfeld der betreuten Beteiligungen; Analyse der Informationen hinsichtlich Chancen und Risiken für
die Kommune und die Beteiligungen.
• Verfolgung der Entwicklungen im Beteiligungsmanagement und –controlling in der Wissenschaft
und in der Kommuna

veeam:
Liest sich ja ganz spannend.

Gibt es Personalverantwortung / Weisungsbefugnisse, Budgetverantwortung und/oder Entscheidungsbefugnisse?

Wenn ja, in welchem Rahmen/Umfang.

KalleKinski:
- Personalverantwortung lediglich bei der Teamleitung gegenüber des Teams.
- Entscheidungsbefugnis liegt gegenüber den Beteiligungen und Eigenbetrieben zur Erreichung der kommunalen Zwecke vor. Dennoch wird i.d.R. versucht die Verhandlungen auf Augenhöhe stattfinden zu lassen - Stichwort laterale Führung. Häufig wird das Beteiligungsmanagement auch als reine Stabstelle angesiedelt.
- Budgetverantwortung unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.

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