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Höhergruppierung nach Umsetzung

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Dougles:

--- Zitat von: MoinMoin am 24.05.2023 11:28 ---
--- Zitat von: Dougles am 24.05.2023 08:28 ---Ja. Meine Rechtsauffassung ist so. Die Entgeltordnung Teil B Nummer XXIII regelt das eindeutig. EG6 für Schulhausmeister in Schulen mit geistig Behinderten.
Ich verstehe nur nicht warum ein Personalamt 6 Jahre schläft. Denn alle anderen Schulhausmeister bekommen nur die EG 4. Obwohl es einen extra Abschnitt in der Entgeltordnung gibt für Schulhausmeister und diese mindestens die EG 5 bekommen müssen. Und das schon 6 Jahre.

--- End quote ---
Naja, die haben geschlafen und ihr habt geschlafen.
Die werden dafür bezahlt und ihr müsst euch um eure Belange selber kümmern und der PR hat da wohl auch geschlafen.

Habt ihr eine einschlägige Berufsausbildung? Oder warum glaubt der AG ihr seit EG4?

--- End quote ---
Eine handwerkliche Berufsausbildung wird sogar explizit gefordert!

ISN:
Die Tatsache, dass eine handwerkliche Ausbildung gefordert ist, wäre kein Hinderungsgrund dafür, jemanden ohne diese Ausbildung die Tätigkeit zu übertragen. Derjenige wäre lediglich eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert, würde also Entgelt nach EG 4 bekommen, wenn es eine EG 5-Tätigkeit wäre.

MoinMoin:

--- Zitat von: ISN am 25.05.2023 09:13 ---Die Tatsache, dass eine handwerkliche Ausbildung gefordert ist, wäre kein Hinderungsgrund dafür, jemanden ohne diese Ausbildung die Tätigkeit zu übertragen. Derjenige wäre lediglich eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert, würde also Entgelt nach EG 4 bekommen, wenn es eine EG 5-Tätigkeit wäre.

--- End quote ---
Darum fragte ich, bei uns (TV-L) sind die Hausmeister (nicht Schulhausmeister) in EG5 mit entsprechender Ausbildung in EG4 ohne.

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