Moin,
war eine Zeit lang Soldat, hatte A5Z mit ES 6.
Soll bald Angestellter bei der Bundeswehr werden, dann nach TVöD E8 angeblich mit ES 1.
Ich habe mal gehört das Erfahrungsstufen im öffentlichen Dienst, nicht verloren gehen wenn man nahtlos von einem Verhältnis ins nächste wechselt.
Ich frage mich, ob ich meine ES behalten kann, oder ob ich von vorne anfangen darf?
Mit kameradschaftlichen Gruß
ShwaBo