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Dem PR wird Betrug, Manipulation und Korruption vorgeworfen! Vorgehen?

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ehemals:
Hallo,

wir vom PR haben heute ein anonymes "Schreiben" erhalten, in dem uns o. g. vorgeworfen wird.

Konkret werden zwei interne Stellenbesetzungen erwähnt.

Eine davon ist bereits abgeschlossen und bei dem anderen haben wir morgen unsere Sitzung, in der über die Personalentscheidung abgestimmt wird.

Bei beiden Verfahren gibts den Vorwurf, dass die Stelle je schon vor den Bewerbungsgesprächen besetzt wurde und es gar nicht nach der Bestenauslese geht.

Das hatten wir noch nie!

Habt ihr sowas schon mal erlebt? Falls ja, was habt ihr da gemacht?

MfG

Tagelöhner:
Wie wäre es einfach auf die Einhaltung eines objektiven und transparenten Stellenbesetzungsverfahrens mit klar definierten Auswahlkriterien zu achten.

Dann müsste man sich über derartige Vorwürfe (ob berechtigt oder nicht) auch keine Gedanken machen bzw. sie sogar in einem Forum öffentlich ausbreiten.

MoinMoin:
Wieso wird dem PR das Vorgeworfen, die machen doch nicht die Auswahl, sondern kontrollieren doch nur, ob die Auswahl den entsprechend vom Tagelöhner genannte Kriterien erfolgte.

Der PR wählt niemanden aus. Oder?
Der PR trifft keine Entscheidung wer eingestellte oder umgesetzt wird. Oder?

Man ist in der Mitbestimmung, d.h. man kann am Entscheidungsprozess teilnehmen (was klug ist, da damit auch alle offenen Fragen direkt abgekaspert werden können)

Aber es ist auch denkbar, dass der PR nicht mit im VG und bei der Entscheidung dabei ist und hinterher die Entscheidung (und die Entscheidungsgrundlage) vorgelegt bekommt um dann dem zuzustimmen, oder Verfahrens Fehler aufzudecken und abzulehnen.
Oder, wäre das nicht statthaft?


Ich würde als PR, einen Rundmail schreiben, dass der Anonyme Schreiber konkrete Verdachtshinweise (anonym) dem PR melden soll, da man so keine sehen kann.
Oder halt nichts machen, wenn ich der Dokumentation der Bestenauslese folgen kann, auch wenn evtl. die Stelle jemanden auf dem Leib geschrieben wurde, letzteres wäre mEn nur nicht statthaft, wenn da Forderungen in die Ausschreibung stehen, die nicht für die Stelle notwendig sind. (Oder?)

neodeo2:

--- Zitat von: ehemals am 24.05.2023 09:26 ---Bei beiden Verfahren gibts den Vorwurf, dass die Stelle je schon vor den Bewerbungsgesprächen besetzt wurde und es gar nicht nach der Bestenauslese geht.
MfG

--- End quote ---

Stimmt denn der Vorwurf?

Pham Nuwen:

--- Zitat von: ehemals am 24.05.2023 09:26 ---[...] anonymes "Schreiben"[...]

--- End quote ---

Ein Fall für die Ablage P.

Nichtsdestotrotz sollte man sich wenigstens in informeller Abstimmung eine Antwort überlegen, falls der Verteiler größer war. Und wenn es nur ein Satz dazu ist, dass die Vorwürfe haltlos sind.

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