Autor Thema: EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?  (Read 1184 times)

fleischjunge

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EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
« am: 24.05.2023 10:54 »
Hallo zusammen,

nach Masterabschluss (hatte vorher keinen Bachelor) werde ich jetzt von der EG 9b/5 in die EG 12 höhergruppiert. Gemäß der Höhergruppierungsmatrix erfolgt der Stufensprung ja von Stufe zu Stufe, also von 9b/5 zu 10/4, von 10/4 zu 11/4 und von 11/4 zu 12/3.
Beim letzten Sprung steht ein Garantiebetrag von 180€ dabei, da 11/4 und 12/3 identisch sind. Muss dieser in meinem Fall gezahlt werden oder entfällt er da die Differenz von 9b/5 zu 12/3 mehr als 180€ beträgt?

Danke für die Hilfe!

E15TVL

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Antw:EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
« Antwort #1 am: 24.05.2023 10:57 »
http://hg-tvl.bplaced.net/

Nein, du bekommst keinen Garantiebetrag, da die Differenz zwischen 4604,26 EUR und 4295,09 EUR mehr als 180 EUR sind. Der Wortlaut hier ist "bisheriges Tabellenentgelt" und das entspricht dem der E9b/5 und nicht dem der E11/4.


MoinMoin

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Antw:EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
« Antwort #2 am: 24.05.2023 11:01 »
Lass dich doch einen Monat auf EG11 HG und danach auf EG12  ;D

fleischjunge

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Antw:EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
« Antwort #3 am: 24.05.2023 11:32 »
http://hg-tvl.bplaced.net/

Nein, du bekommst keinen Garantiebetrag, da die Differenz zwischen 4604,26 EUR und 4295,09 EUR mehr als 180 EUR sind. Der Wortlaut hier ist "bisheriges Tabellenentgelt" und das entspricht dem der E9b/5 und nicht dem der E11/4.
Danke dir die schnelle Antwort. Also bleibe ich gemäß der Tabelle komplett auf der linken Seite, da die Differenz mehr als  180€ ist. Verstanden, danke!

https://www.bib-info.de/fileadmin/public/Dokumente_und_Bilder/Komm_KEB/Tarif_Laender/2019/4_Hoehergr_TV-L_Schaubild_Vs3.pdf

Öffdler

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Antw:EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
« Antwort #4 am: 24.05.2023 13:20 »
haben sich denn die Tätigkeiten nach Erlangung des Master-Abschlusses geändert oder sind die Tätigkeiten gleichgeblieben und die Höhergruppierung erfolgte wegen des Master-Abschlusses?

MoinMoin

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Antw:EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
« Antwort #5 am: 24.05.2023 14:25 »
haben sich denn die Tätigkeiten nach Erlangung des Master-Abschlusses geändert oder sind die Tätigkeiten gleichgeblieben und die Höhergruppierung erfolgte wegen des Master-Abschlusses?
wenn letzteres der Fall sein sollte handelt es sich klar um ein Eingruppierungsirrtum,, die wie sollte ene HG aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person von 9b zur 12 kommen?
Und gibt es überhaupt eine Eingruppierung in der EGO, bei der ein Master für EG12 die Voraussetzung in der Person ist?


Öffdler

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Antw:EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
« Antwort #6 am: 25.05.2023 12:58 »
@ moinmoin,

anhand des SV wollte ich das nicht ausschließen und daher lieber noch einmal nachfragen. Der SV liest sich so als wäre der Master der Grund für die Höhergruppierung gewesen, was natürlich tariflicher Blödsinn wäre.

Also im Allgemeinen Teil ist das m. W. n. im Zuge der neuen EGO im TV-L entfallen.

Vlt. wird uns ja der Threadersteller noch aufklären.