Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
fleischjunge:
Hallo zusammen,
nach Masterabschluss (hatte vorher keinen Bachelor) werde ich jetzt von der EG 9b/5 in die EG 12 höhergruppiert. Gemäß der Höhergruppierungsmatrix erfolgt der Stufensprung ja von Stufe zu Stufe, also von 9b/5 zu 10/4, von 10/4 zu 11/4 und von 11/4 zu 12/3.
Beim letzten Sprung steht ein Garantiebetrag von 180€ dabei, da 11/4 und 12/3 identisch sind. Muss dieser in meinem Fall gezahlt werden oder entfällt er da die Differenz von 9b/5 zu 12/3 mehr als 180€ beträgt?
Danke für die Hilfe!
E15TVL:
http://hg-tvl.bplaced.net/
Nein, du bekommst keinen Garantiebetrag, da die Differenz zwischen 4604,26 EUR und 4295,09 EUR mehr als 180 EUR sind. Der Wortlaut hier ist "bisheriges Tabellenentgelt" und das entspricht dem der E9b/5 und nicht dem der E11/4.
MoinMoin:
Lass dich doch einen Monat auf EG11 HG und danach auf EG12 ;D
fleischjunge:
--- Zitat von: E15TVL am 24.05.2023 10:57 ---http://hg-tvl.bplaced.net/
Nein, du bekommst keinen Garantiebetrag, da die Differenz zwischen 4604,26 EUR und 4295,09 EUR mehr als 180 EUR sind. Der Wortlaut hier ist "bisheriges Tabellenentgelt" und das entspricht dem der E9b/5 und nicht dem der E11/4.
--- End quote ---
Danke dir die schnelle Antwort. Also bleibe ich gemäß der Tabelle komplett auf der linken Seite, da die Differenz mehr als 180€ ist. Verstanden, danke!
https://www.bib-info.de/fileadmin/public/Dokumente_und_Bilder/Komm_KEB/Tarif_Laender/2019/4_Hoehergr_TV-L_Schaubild_Vs3.pdf
Öffdler:
haben sich denn die Tätigkeiten nach Erlangung des Master-Abschlusses geändert oder sind die Tätigkeiten gleichgeblieben und die Höhergruppierung erfolgte wegen des Master-Abschlusses?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version