Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
EG 9b/5 -> 12/3 mit Garantiebetrag?
MoinMoin:
--- Zitat von: Öffdler am 24.05.2023 13:20 ---haben sich denn die Tätigkeiten nach Erlangung des Master-Abschlusses geändert oder sind die Tätigkeiten gleichgeblieben und die Höhergruppierung erfolgte wegen des Master-Abschlusses?
--- End quote ---
wenn letzteres der Fall sein sollte handelt es sich klar um ein Eingruppierungsirrtum,, die wie sollte ene HG aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person von 9b zur 12 kommen?
Und gibt es überhaupt eine Eingruppierung in der EGO, bei der ein Master für EG12 die Voraussetzung in der Person ist?
Öffdler:
@ moinmoin,
anhand des SV wollte ich das nicht ausschließen und daher lieber noch einmal nachfragen. Der SV liest sich so als wäre der Master der Grund für die Höhergruppierung gewesen, was natürlich tariflicher Blödsinn wäre.
Also im Allgemeinen Teil ist das m. W. n. im Zuge der neuen EGO im TV-L entfallen.
Vlt. wird uns ja der Threadersteller noch aufklären.
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