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Stufenanrechnung E6 nach E9a

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Danisahne912:
Hallo,

ich arbeite seit knapp 6 Jahren im öffentlichen Dienst beim Land, bekomme dort eine E6, Stufe 3. Zum 01.09.2023 habe ich eine Zusage im öffentlichen Dienst beim Bund nach E9a. Zuerst bekam ich die Zusage das ich meine Stufe 3 behalten kann, heute kam dann eine Mail, dass ich Rahmen der Gleichbehandlung jetzt doch nur in Stufe 2 eingestellt werde. Ist das alles richtig so? Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Ich muss aber dazu sagen, dass ich in einem neuen Tätigkeitsbereich arbeiten werden.

Danke für eure Antwort.
Liebe Grüße

Bastel:
Es handelt sich um eine Neueinstellung bei einem neuen AG?

Dann hast du sogar nur Anspruch auf Stufe 1! Alles andere ist Verhandlungssache.

Danisahne912:
Ja ganz genau, neuer AG. Also sollte ich mich wohl besser erstmal nicht so weit aus dem Fenster lehnen oder?

FearOfTheDuck:
Naja, du legst deine Schmerzgrenze ja selbst fest. Warum solltest du dann nicht auch für dich das Beste rausholen wollen?

Zumal die Begründung des AG auch ein wenig schwach ist. Ist aber nun mal eine kann-Regelung...

Umlauf:
Da der Sprung von 6 auf 9 schon recht groß ist, kann man es vertreten.

Bei uns hätte du mit der E8/3 angefangen, um in 9 bis 12 Monaten auf die E9/3 zu gehen.

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