Autor Thema: Rufbereitschaft  (Read 1241 times)

Jetteka

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Rufbereitschaft
« am: 14.06.2023 07:51 »
Ihr Lieben Forum-Mitglieder,
kann mir jmd. erläutern, wie ich die pauschale Vergütung bei einer Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 5 TV-L berechne? Das ist bei uns totales Neuland. Ich benötige die Kosten für eine BA-Vorlage nicht für die Auszahlung an den Mitarbeiter.
Grüße aus Berlin

Rene

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Antw:Rufbereitschaft
« Antwort #1 am: 14.06.2023 08:07 »
Bei mehr als 12h:

Je Tag 2x individueller Stundensatz (Sa, So & Feiertag 4x).

Beispiel KW52 2023:
 
Montag Feiertag
Dienstag Feiertag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag

(4+4+2+2+2+4+4)x individuelles Stundenentgelt

Bei weniger als 12h:
Beispiel heute von 20:00 bis Morgen früh 06:00:

10x 12,5%x individuelles Stundenentgelt.




Jetteka

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Antw:Rufbereitschaft
« Antwort #2 am: 15.06.2023 07:25 »
Hallo Rene,
danke für deine schnelle Antwort! Jetzt muss ich dennoch nachfragen, das individuelle Stundenentgelt entnehme ich woher? Aus IPV und dann rechne ich oder kann man sich das irgendwo anzeigen lassen? Danke!

Rene

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Antw:Rufbereitschaft
« Antwort #3 am: 15.06.2023 08:09 »
Aus dem Tarifvertrag? hab grad gegoogelt und TV-L scheint von den Wochenarbeitszeiten stark zu variieren, weshalb dort wohl auch keine Stundenentgelttabelle angehängt ist.
Bei 39h-Woche wäre es halt der Divisor 169,572 um vom Monatsgehalt auf den Stundensatz zu kommen.

Jetteka

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Antw:Rufbereitschaft
« Antwort #4 am: 16.06.2023 12:32 »
Danke sehr, so genügt es mir erstmal.