Autor Thema: TV-L oder TVÖD (Beamte)  (Read 4587 times)

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #15 am: 02.06.2023 22:01 »
Aus der Bewertung des Dienstpostens ergibt sich aber noch lange nicht die Besoldungsgruppe des Beamten.

Dein statusrechtliches Amt wird durch das Besoldungsgesetz und die Besoldungsordnung festgelegt. In der Regel musst du alle Ämter einer Laufbahn nacheinander durchlaufen. Du fängst somit erstmal ganz untern auf der Leiter an und dienst dich dann hoch. Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht, als Beamter dienst du und wirst für deine Dienste alimentiert. Das gilt grundsätzlich lebenslang. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis.

Hierbei gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung. Für eine Beförderung ist es daher gut und ratsam, einen Dienstposten auszufüllen, der höher als dein statusrechtliches Amt dotiert ist. Somit hat dein Dienstherr einen Ansporn, deine Leistung anzuerkennen und dich zu befördern.

Nochmal ganz klar:
Dienstpostenbewertung nach A11 heißt nicht Bezahlung nach A11 und schon gar nicht sofort.
Es gibt im Beamtenrecht keine Automatik, dass übertragene Aufgaben automatisch zu einem höherem Amt führen.
Absolut richtig, ich bin selbst gebranntes Kind. 6 Jahre auf einer Funktion, die nach A 13 bewertet ist, habe ich gewartet, bis dann auch die Ernennung erfolgte. Trotz durchgängig A-Beurteilungen. Weil es einfach viel zu wenig Planstellen in den Spitzenämtern gibt.

Beim Bund ist das aber besser, die sind nicht mal an feste Beförderungstermine gebunden.

Vorteil ist aber, dass man als Beamter keine Sozialabgaben abführen muss, also mehr Netto vom Brutto bleibt (bei vergleichbarer Besoldungsstufe / EG).

Genau, bei vergleichbarer Besoldungsstufe schon. Wenn ich aber jetzt die E11/4 erhalte und dann auf die A9 oder A10/1 rutsche, ist es erstmal lange weniger. Man sollte ich wirklich vorher mit dem Beamtenrecht beschäftigen. Das war mein Fehler. Aber ihr habt mir gut geholfen. ;-)

Als E11 Stufe 4 und als A9/10 Stufe 1?
Da muss die Personalstelle die Mitarbeiter regelrecht hassen.
Meine Kollegin kommt diesen Monat von E11/4 auf A10/3. Die Stufe 3 wird fiktiv zum 01.01.23 starten.
Im Sommer 16 angefangen 1,5 Jahre Laufbahnbefähigung. Dann Stufenlaufzeitfestlegung…
Mit verlassen des Eingangsamtes im nächsten Jahr zahlt es sich dann auch aus.

Swiss

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #16 am: 06.06.2023 13:53 »
EG13 in Würzburg? Die Stelle ist bestimmt mit Führungsverantwortung bzw. Teamleiter/Gruppenleiter/Vertreter, oder? Ich kann mir nicht vorstellen dass sie für bloß "Sachbearbeiter" ausgeschrieben. Oder es wäre ein Projektleiter für ganz großes Bauvorhaben. Passe auf dass du nicht zu viel Stress bekommst)

Bierbrot

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #17 am: 16.06.2023 12:39 »
Falls die Anfrage noch aktuell ist, möchte ich einige Punkte in Bezug auf die Verbeamtung klären. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen.

Im nächsten Schritt empfehle ich, bei Ihrem neuen Dienstherrn oder Arbeitgeber nachzufragen, ob eine fiktive Laufbahnnachzeichnung durchgeführt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, würden Sie bei A9 beginnen.

Was genau bedeutet eine "fiktive Laufbahnnachzeichnung"?

Die fiktive Laufbahnnachzeichnung prüft die Möglichkeit einer Verbeamtung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der entsprechenden Laufbahn. Dabei berücksichtigt sie die durchschnittlichen Beförderungszeiten innerhalb des Unternehmens. Zusätzlich wird bewertet, ob eine Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit möglich ist. Diese Nachzeichnung zeigt an, wo die Beamtin oder der Beamte jetzt stehen würde, wenn die Karriere direkt im Beamtenverhältnis begonnen worden wäre.

Lassen Sie uns ein Beispiel ansehen:

Angenommen, eine Antragstellerin (E 11) mit einem Bachelor-Abschluss in Informatik hat seit dem 01.01.2013 als Informatikerin gearbeitet. Wir möchten nun ermitteln, welches Amt sie nach der fiktiven Laufbahnnachzeichnung erreichen würde.

Zur Anmerkung: Ein Bachelor in Informatik entspricht dem gehobenen technischen Verwaltungsdienst (Eingangsamt in diesem Fall ist BesGr. A 10).

- Laufbahnbefähigung seit dem 01.07.2014 (1,5 Jahre)
- Tätigkeit als TROIin (A 10) auf Probe bis zum 30.06.2017 (3 Jahre)
- Durchschnittliche Beförderungszeit nach A 11 (3,5 Jahre), erreicht zum 01.01.2021
- Zuzüglich der tatsächlichen Probezeit bis zum 31.12.2024 (3 Jahre)

Demzufolge kann die Antragstellerin als TRAFr (A 11) auf Probe verbeamtet werden.