Falls die Anfrage noch aktuell ist, möchte ich einige Punkte in Bezug auf die Verbeamtung klären. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen.
Im nächsten Schritt empfehle ich, bei Ihrem neuen Dienstherrn oder Arbeitgeber nachzufragen, ob eine fiktive Laufbahnnachzeichnung durchgeführt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, würden Sie bei A9 beginnen.
Was genau bedeutet eine "fiktive Laufbahnnachzeichnung"?
Die fiktive Laufbahnnachzeichnung prüft die Möglichkeit einer Verbeamtung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der entsprechenden Laufbahn. Dabei berücksichtigt sie die durchschnittlichen Beförderungszeiten innerhalb des Unternehmens. Zusätzlich wird bewertet, ob eine Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit möglich ist. Diese Nachzeichnung zeigt an, wo die Beamtin oder der Beamte jetzt stehen würde, wenn die Karriere direkt im Beamtenverhältnis begonnen worden wäre.
Lassen Sie uns ein Beispiel ansehen:
Angenommen, eine Antragstellerin (E 11) mit einem Bachelor-Abschluss in Informatik hat seit dem 01.01.2013 als Informatikerin gearbeitet. Wir möchten nun ermitteln, welches Amt sie nach der fiktiven Laufbahnnachzeichnung erreichen würde.
Zur Anmerkung: Ein Bachelor in Informatik entspricht dem gehobenen technischen Verwaltungsdienst (Eingangsamt in diesem Fall ist BesGr. A 10).
- Laufbahnbefähigung seit dem 01.07.2014 (1,5 Jahre)
- Tätigkeit als TROIin (A 10) auf Probe bis zum 30.06.2017 (3 Jahre)
- Durchschnittliche Beförderungszeit nach A 11 (3,5 Jahre), erreicht zum 01.01.2021
- Zuzüglich der tatsächlichen Probezeit bis zum 31.12.2024 (3 Jahre)
Demzufolge kann die Antragstellerin als TRAFr (A 11) auf Probe verbeamtet werden.