Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.
Aus der Bewertung des Dienstpostens ergibt sich aber noch lange nicht die Besoldungsgruppe des Beamten.
Dein statusrechtliches Amt wird durch das Besoldungsgesetz und die Besoldungsordnung festgelegt. In der Regel musst du alle Ämter einer Laufbahn nacheinander durchlaufen. Du fängst somit erstmal ganz untern auf der Leiter an und dienst dich dann hoch. Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht, als Beamter
dienst du und wirst für deine Dienste alimentiert. Das gilt grundsätzlich lebenslang. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis.
Hierbei gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung. Für eine Beförderung ist es daher gut und ratsam, einen Dienstposten auszufüllen, der höher als dein statusrechtliches Amt dotiert ist. Somit hat dein Dienstherr einen Ansporn, deine Leistung anzuerkennen und dich zu befördern.
Nochmal ganz klar:
Dienstpostenbewertung nach A11 heißt nicht Bezahlung nach A11 und schon gar nicht sofort.
Es gibt im Beamtenrecht keine Automatik, dass übertragene Aufgaben automatisch zu einem höherem Amt führen.