Autor Thema: TV-L oder TVÖD (Beamte)  (Read 4463 times)

tde

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TV-L oder TVÖD (Beamte)
« am: 25.05.2023 13:41 »
Hallo, ich bin in der Zwickmühle.
Nun habe ich zwei Stellenangebote, in Sachsen-Anhalt (TVÖD VKA, E11, Stufe 4 mit der zeitnahen Option der Verbeamtung mit der A11) und in Bayern (TV-L E13, Stufe 4).

Im Moment ist es tatsächlich so, dass ich durch den anstehenden Inflationsausgleich bei der E11 erstmal mehr Geld hätte. Lohnt es sich dennoch perspektivisch, die Stelle in Bayern zu nehmen? Ist in etwa schon ansehbar, dass die Tarifverhandlungen im Herbst ähnliche Erhöhungen wie beim TVÖD hervorbringen? Steigen die Beamtengelder denn auch in etwa auf dem Niveau des TVÖD und wann?

Danke schonmal vor eure Hilfe.

Warnstreik

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #1 am: 25.05.2023 14:12 »
Hallo, ich bin in der Zwickmühle.
Nun habe ich zwei Stellenangebote, in Sachsen-Anhalt (TVÖD VKA, E11, Stufe 4 mit der zeitnahen Option der Verbeamtung mit der A11) und in Bayern (TV-L E13, Stufe 4).

Im Moment ist es tatsächlich so, dass ich durch den anstehenden Inflationsausgleich bei der E11 erstmal mehr Geld hätte. Lohnt es sich dennoch perspektivisch, die Stelle in Bayern zu nehmen? Ist in etwa schon ansehbar, dass die Tarifverhandlungen im Herbst ähnliche Erhöhungen wie beim TVÖD hervorbringen? Steigen die Beamtengelder denn auch in etwa auf dem Niveau des TVÖD und wann?

Danke schonmal vor eure Hilfe.

Warte mal: Du machst die Entscheidung ob du dich in SA in die A11 verbeamten lässt oder in einem ganz anderen Bundesland wahrscheinlich einen anderen Job machst von der derzeitigen Gehaltsabrechnung abhängig? Sind es nicht viele viele wichtigere Dinge, die man stattdessen abwägen müsste? Selbst wenn du in Bayern mehr verdienen würdest, hättest du wohl in München weniger davon als in Magdeburg. Eine E13 scheint eine anspruchsvollere (und spannendere) Arbeit zu sein. Dafür ist die 11 vielleicht auch ruhig bis zur Pension - und wie wichtig ist die Verbeamtung?

Wie gesagt: Aus meiner Sicht gibts viele Fragen abzuwägen - in keiner davon spielt der diesjährige Tarifabschluss eine Rolle...

tde

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #2 am: 25.05.2023 16:32 »
Danke für deine Antwort.

Tatsächlich ist Bayern Würzburg und Sachsen-Anhalt Halle.

Die E11 bzw. A11-Stelle wäre vsl. mit einer deutlich stressigeren Tätigkeit verbunden, die Ansprüche an die Arbeit wären ähnlich, die E11/A11-Stelle eher noch konfliktbehafteter.
Rein von der Arbeit spricht mich die bayrische Stelle mehr an, vom Wohnort die Hallesche Stelle.

MoinMoin

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #3 am: 25.05.2023 17:08 »
Danke für deine Antwort.

Tatsächlich ist Bayern Würzburg und Sachsen-Anhalt Halle.

Die E11 bzw. A11-Stelle wäre vsl. mit einer deutlich stressigeren Tätigkeit verbunden, die Ansprüche an die Arbeit wären ähnlich, die E11/A11-Stelle eher noch konfliktbehafteter.
Rein von der Arbeit spricht mich die bayrische Stelle mehr an, vom Wohnort die Hallesche Stelle.
Und auf A11 wirst du auch nicht verbeamtet, sondern auf A9 oder A10 (wenn technischer Dienst)
Und wer aus monetären Beweggründen Beamter werden will, sollte sich mit dem Wesen und die damit verbunden Pflichten des Berufsbeamtentums auseinandersetze, damit nicht hinterher geheult wird.

Warnstreik

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #4 am: 26.05.2023 08:43 »
Danke für deine Antwort.

Tatsächlich ist Bayern Würzburg und Sachsen-Anhalt Halle.

Die E11 bzw. A11-Stelle wäre vsl. mit einer deutlich stressigeren Tätigkeit verbunden, die Ansprüche an die Arbeit wären ähnlich, die E11/A11-Stelle eher noch konfliktbehafteter.
Rein von der Arbeit spricht mich die bayrische Stelle mehr an, vom Wohnort die Hallesche Stelle.

Ja, in Bayern glücklich werden kann nicht jeder - zumindest ich als Norddeutscher bin da nicht sonderlich kompatibel. Aber soweit liegt ihr mit Halle-Würzburg ja garnicht auseinander und wenn ich richtig liege, ist Würzburg auch Franken, was nochmal ein anderer Menschenschlag ist.

Aus deinen Aussagen würde ich - aber wirklich aus dem Bauch heraus - sagen: Nimm die Stelle in Bayern. Besser bezahlt, nicht so stressig/konfliktbehaftet und die relevanten Gehaltssprünge kommen in der E13 alleine, während du dich von einer A9 oder so erstmal noch hochdiskutieren müsstest. Aber am Ende ist das eine Entscheidung, die viele persönlich Aspekte hat, die außer dir niemand richtig gewichten kann.

ACDSee

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #5 am: 26.05.2023 08:44 »
Die Stelle ist ggf. nach A11 bewertet. Die Einstellung als Beamter erfolgt jedoch in A9, ggf. im Beförderungamt A10 (wenn man das entsprechende fordert und der Dienstherr mitmacht). Danach heißt es dann auf die Beförderung warten.

Auch ist das Beamtensystem komplett anders als das der Tarifbeschäftigten.
Ich rate dringend an, sich vorab ausführlichst zu informieren, sonst ist das Geweine ggf. nachher wirklich groß.

Wenn du flexibel bleiben willst und es dir in erster Linie ums Geld geht... bleib Angestellter. Ggf. 3-5 Jahre die E13 machen, auf Aufstieg drängen, ggf. als Angestellter auf E14/15 gehen und erst dann im HD verbeamten lassen. Ist ggf. ein schlauerer Plan, aber ich kenne weder dein Alter, noch deine Beweggründe oder deine familiäre Situation. Hier gibt es viel zu bedenken.

tde

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #6 am: 26.05.2023 11:55 »
Vielen Dank für eure Antworten.

Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.

Da ich bereits 42 bin, ist eine Verbeamtung in Bayern nach 3 Jahren nicht mehr möglich. Hierzu müsste man dann entsprechend das BL wechseln.

Grundsätzlich geht es mir nicht nur ums Geld. Das Problem ist nur, dass ich lange studiert und zuvor noch eine Ausbildung gemacht habe. Daher sollte ich für eine halbwegs angenehme Rente mehr verdienen. ;-)

Umlauf

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #7 am: 26.05.2023 12:12 »
Vielen Dank für eure Antworten.

Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.

Da ich bereits 42 bin, ist eine Verbeamtung in Bayern nach 3 Jahren nicht mehr möglich. Hierzu müsste man dann entsprechend das BL wechseln.

Grundsätzlich geht es mir nicht nur ums Geld. Das Problem ist nur, dass ich lange studiert und zuvor noch eine Ausbildung gemacht habe. Daher sollte ich für eine halbwegs angenehme Rente mehr verdienen. ;-)

Der Beamte fängt in der Regel im Eingangsamt an. Da ist es egal, ob als TB E12/11/10/9.
Von den wenigen abweichenden Möglichkeiten wird mit größter Wahrscheinlichkeit kein Gebrauch gemacht werden.

MoinMoin

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #8 am: 26.05.2023 13:43 »
Vielen Dank für eure Antworten.

Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.
Dann solltest du die Verbeamtung meiden. Da du nicht weißt auf was du dich da einlässt.
Der Unterschied zwischen Arbeitgeber und Dienstherr kann gewaltig sein.
Und man sollte die charakterliche Eignung fürs Berufsbeamtentum haben.
(ich habe sie nicht und von daher stets abgelehnt, denn ich liebe meine Freiheit)


ACDSee

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #9 am: 26.05.2023 14:26 »
Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.

Aus der Bewertung des Dienstpostens ergibt sich aber noch lange nicht die Besoldungsgruppe des Beamten.

Dein statusrechtliches Amt wird durch das Besoldungsgesetz und die Besoldungsordnung festgelegt. In der Regel musst du alle Ämter einer Laufbahn nacheinander durchlaufen. Du fängst somit erstmal ganz untern auf der Leiter an und dienst dich dann hoch. Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht, als Beamter dienst du und wirst für deine Dienste alimentiert. Das gilt grundsätzlich lebenslang. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis.

Hierbei gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung. Für eine Beförderung ist es daher gut und ratsam, einen Dienstposten auszufüllen, der höher als dein statusrechtliches Amt dotiert ist. Somit hat dein Dienstherr einen Ansporn, deine Leistung anzuerkennen und dich zu befördern.

Nochmal ganz klar:
Dienstpostenbewertung nach A11 heißt nicht Bezahlung nach A11 und schon gar nicht sofort.
Es gibt im Beamtenrecht keine Automatik, dass übertragene Aufgaben automatisch zu einem höherem Amt führen.

tde

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #10 am: 26.05.2023 14:28 »
Vielen Dank, das erleichtert meine Entscheidung siginifikant, vor allem, da ich quasi zur Verbeamtung gezwungen würde und meine Stelle im Angestelltenverhältnis nur auf 2 Jahre befristet ist, sofern eine Verbeamtung nicht vollzogen wird.

teclis22

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #11 am: 27.05.2023 15:00 »
Wie verschieden die Welt ist.
ich versuche seit jahren verbeamtet zu werden und schaffe es nicht.

tde

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #12 am: 29.05.2023 16:59 »
Naja, es hat ja offenbar alles sein Vor- und Nachteile. Für mich wäre es tatsächlich finanziell ein großer Rückschritt und ich denke, dass wenn man eine Selbstständigkeit als Nebentätigkeit plant, ist es sicher besser, mal geht einem Angestelltenverhältnis nach.

Knarfe1000

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Antw:TV-L oder TVÖD (Beamte)
« Antwort #13 am: 01.06.2023 11:19 »
Aus der Bewertung des Dienstpostens ergibt sich aber noch lange nicht die Besoldungsgruppe des Beamten.

Dein statusrechtliches Amt wird durch das Besoldungsgesetz und die Besoldungsordnung festgelegt. In der Regel musst du alle Ämter einer Laufbahn nacheinander durchlaufen. Du fängst somit erstmal ganz untern auf der Leiter an und dienst dich dann hoch. Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht, als Beamter dienst du und wirst für deine Dienste alimentiert. Das gilt grundsätzlich lebenslang. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis.

Hierbei gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung. Für eine Beförderung ist es daher gut und ratsam, einen Dienstposten auszufüllen, der höher als dein statusrechtliches Amt dotiert ist. Somit hat dein Dienstherr einen Ansporn, deine Leistung anzuerkennen und dich zu befördern.

Nochmal ganz klar:
Dienstpostenbewertung nach A11 heißt nicht Bezahlung nach A11 und schon gar nicht sofort.
Es gibt im Beamtenrecht keine Automatik, dass übertragene Aufgaben automatisch zu einem höherem Amt führen.
Absolut richtig, ich bin selbst gebranntes Kind. 6 Jahre auf einer Funktion, die nach A 13 bewertet ist, habe ich gewartet, bis dann auch die Ernennung erfolgte. Trotz durchgängig A-Beurteilungen. Weil es einfach viel zu wenig Planstellen in den Spitzenämtern gibt.

Beim Bund ist das aber besser, die sind nicht mal an feste Beförderungstermine gebunden.

Vorteil ist aber, dass man als Beamter keine Sozialabgaben abführen muss, also mehr Netto vom Brutto bleibt (bei vergleichbarer Besoldungsstufe / EG).

tde

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« Antwort #14 am: 02.06.2023 09:47 »
Aus der Bewertung des Dienstpostens ergibt sich aber noch lange nicht die Besoldungsgruppe des Beamten.

Dein statusrechtliches Amt wird durch das Besoldungsgesetz und die Besoldungsordnung festgelegt. In der Regel musst du alle Ämter einer Laufbahn nacheinander durchlaufen. Du fängst somit erstmal ganz untern auf der Leiter an und dienst dich dann hoch. Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht, als Beamter dienst du und wirst für deine Dienste alimentiert. Das gilt grundsätzlich lebenslang. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis.

Hierbei gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung. Für eine Beförderung ist es daher gut und ratsam, einen Dienstposten auszufüllen, der höher als dein statusrechtliches Amt dotiert ist. Somit hat dein Dienstherr einen Ansporn, deine Leistung anzuerkennen und dich zu befördern.

Nochmal ganz klar:
Dienstpostenbewertung nach A11 heißt nicht Bezahlung nach A11 und schon gar nicht sofort.
Es gibt im Beamtenrecht keine Automatik, dass übertragene Aufgaben automatisch zu einem höherem Amt führen.
Absolut richtig, ich bin selbst gebranntes Kind. 6 Jahre auf einer Funktion, die nach A 13 bewertet ist, habe ich gewartet, bis dann auch die Ernennung erfolgte. Trotz durchgängig A-Beurteilungen. Weil es einfach viel zu wenig Planstellen in den Spitzenämtern gibt.

Beim Bund ist das aber besser, die sind nicht mal an feste Beförderungstermine gebunden.

Vorteil ist aber, dass man als Beamter keine Sozialabgaben abführen muss, also mehr Netto vom Brutto bleibt (bei vergleichbarer Besoldungsstufe / EG).

Genau, bei vergleichbarer Besoldungsstufe schon. Wenn ich aber jetzt die E11/4 erhalte und dann auf die A9 oder A10/1 rutsche, ist es erstmal lange weniger. Man sollte ich wirklich vorher mit dem Beamtenrecht beschäftigen. Das war mein Fehler. Aber ihr habt mir gut geholfen. ;-)