Guten Tag,
folgende Frage beschäftigt meine Kollegen und mich derzeit:
Situation: Wir arbeiten weitgehend nach eigenem Ermessen im Home-Office, suchen aber auch regelmäßig, etwa bei dortigen Besprechungen und sonstigen Terminen im Haus, unsere Dienststätte auf. Festgelegt, dass wir an bestimmten (Wochen-)Tagen dort sein müssen, ist nichts. Bundesland ist Niedersachsen.
Wenn ein Termin außer Haus von der Wohnstätte aus begangen und die Dienststätte an diesem Tag nicht aufgesucht wird: Kann der Arbeitgeber bei der Spesenabrechnung die gefahrenen Kilometer auf die Entfernung der Dienststätte zum Reiseziel begrenzen, wenn diese kürzer ist als die Entfernung Wohnstätte -> Reiseziel?
Soweit wir recherchiert haben gibt es bei uns keine DA oder DV zu dem Thema.
Wir sehen insbesondere durch §5 Absatz 1 i.V.m. §2 Absatz 1 NRKVO keinen Ansatzpunkt dafür.
Weitere Fragen, sofern die sich nicht aus der vorigen Antwort ergeben:
- Verhält es sich ggf. anders, wenn zwischen einzelnen AN und AG geregelt ist, an welchen Tagen die Dienststätte aufgesucht wird?
- Könnte der Arbeitgeber vorschreiben, dass Termine außer Haus generell von der Dienststätte aus begonnen werden müssen?
Mich würde interessieren, wie das bei anderen Behörden gehandhabt wird und welcher rechtliche Rahmen hierzu existiert.
Insbesondere wenn jemand Quellen oder ggf. sogar Urteile zum Thema hat wäre das super.