Autor Thema: Verbeamtung mit 40 - ja oder nein  (Read 2630 times)

Hajo99

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Verbeamtung mit 40 - ja oder nein
« am: 26.05.2023 09:27 »
Guten Tag,

ich bin zurzeit Tarifbeschäftigter im gehobenen nichttechnischen Dienst (E11), Erfahrungsstufe 4. Mein Dienstherr möchte mich auf meiner Stelle nun verbeamten, hat mir dabei auch zugesichert, dass ich relativ schnell die A11 erreichen werde, aber erstmal mit A9 einsteigen müsste. Außerdem würde ich mich dann später einfacher auf A12/13 posten bewerben können, welche es für Tarifbeschäftigte ja kaum gibt. Würde sich das in meinem Alter noch lohnen? Bin da echt hin und hergerissen

Tagelöhner

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Antw:Verbeamtung mit 40 - ja oder nein
« Antwort #1 am: 26.05.2023 09:39 »
Da du momentan noch Tarifbeschäftigter bist hast du keinen Dienstherr sondern einen Arbeitgeber, das mal vorab.

Vielleicht sieht dein Arbeitgeber bei dir mittel- und langfristig einfach karrieremäßig noch Potenzial, das sich im Beamtenverhältnis einfacher ausschöpfen lässt. Er sieht es aber vielleicht auch einfach komplett eigennützig, da er dann einen spürbaren Anteil an Personalkosten einsparen (bist du ledig?) und dich einfacher binden (Personalmanagement) und zur Verfügungsmasse (mögliche zukünftige Umstrukturierungen?) zuordnen kann. Gleichzeitig wäre die E11-Stelle wieder "frei", um damit wieder einen neuen Mitarbeiter einstellen zu können (erneut Personalmanagement).

Ich würde mir das gut überlegen, insbesondere wenn keine finanziellen Anreize und ein besonderes Bedürfnis der Absicherung durch Familienplanung usw. im Raum stehen. Du darfst auch nicht vergessen, dass Du dich aktuell in einem Vertragsverhältnis auf Augenhöhe befindest, und als Beamter in ein "besonderes Dienst- und Treueverhältnis" wechselst. Böse Zungen würden behaupten, man verkauft gewissermaßen damit auch seine Seele, da eine noch größere Abhängigkeit vom Dienstherr besteht und man auf das Wohlwollen dessen Vertreter angewiesen ist.

Je nachdem wie sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung gestalten würde (Vorerkrankungen vorhanden? usw.) , sollte ebenfalls berücksichtigt werden.

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung mit 40 - ja oder nein
« Antwort #2 am: 26.05.2023 13:29 »
Guten Tag,

ich bin zurzeit Tarifbeschäftigter im gehobenen nichttechnischen Dienst (E11), Erfahrungsstufe 4. Mein Dienstherr möchte mich auf meiner Stelle nun verbeamten, hat mir dabei auch zugesichert, dass ich relativ schnell die A11 erreichen werde, aber erstmal mit A9 einsteigen müsste. Außerdem würde ich mich dann später einfacher auf A12/13 posten bewerben können, welche es für Tarifbeschäftigte ja kaum gibt. Würde sich das in meinem Alter noch lohnen? Bin da echt hin und hergerissen
Dein zukünftiger Dienstherr kann dir so etwas in Aussicht stellen, aber nicht zusichern.
Ob du dich an deinen Dienstherren binden möchtest und dich dem besonderen Dienst und Treueverhältnis unterwerfen willst solltest du dir schon überlegen.

2strong

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Antw:Verbeamtung mit 40 - ja oder nein
« Antwort #3 am: 26.05.2023 16:08 »
Wenn Du etwas mehr Infos zu Deiner Behörde geben könntest (z. B. Bundesoberbehörde, Geschäftsbereich des BMWK), kann man präziser Auskunft geben.

Bastel

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Antw:Verbeamtung mit 40 - ja oder nein
« Antwort #4 am: 27.05.2023 09:05 »
A9 ist für dich erstmal ein fettes Minus. Das muss man gut durchrechnen. Wenn keine Familie vorhanden ist, kostet dich der Umstieg im Jahr ca. 5000€ Netto!

2strong

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Antw:Verbeamtung mit 40 - ja oder nein
« Antwort #5 am: 27.05.2023 12:07 »
Das kommt halt drauf an. Er scheint ja hinreichend Berufserfahrung zu haben, um auch im Beförderungsamt zum Beamten ernannt zu werden. Außerdem landet er sicherlich in einer fortgeschrittenen Besoldungsstufe. Probezeit dürfte vermutlich auch auf maximal zwölft Monate reduziert werden. Wenn es sich zudem um eine Bundesiberbehörde handelt, ist es ggf. Abereits in zwei Jahren A 11 und muss - je nach Behörde - auch auf die A 12 nicht lange warten. Zudem sicher er sich - zusätzlich zu seinen bisherigen Ansprüchen gegen die Gesetzliche Rentenversicherung und die VBL - nach eine Mindestpension und damit ein andernfalls nicht erreichbares Versorgungsniveau.

Die Bezüge der nächsten zwölf Monate sollten nicht handlungsmeitend sein.