Autor Thema: Eingruppierung Grundschullehrer BW nach TV-L  (Read 971 times)

DASI90

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Hallo zusammen,

kann mir jemand auf die Sprünge helfen wie angestellte Grundschullehrer nach TV-L in Baden-Württemberg eingruppiert und bezahlt werden? Fängt man als Anfänger in Stufe 1 an oder wird man schon von Beginn an höher eingruppiert? Und gibt es Zulagen, insbesondere für Familien?

Leider werde ich aus den Tabellen vom Land nicht schlau, da hier einfach nur die gesamte Tabelle vom TV-L zu sehen ist und ansonsten eigentlich nur Gehaltsinfos für Beamte zu finden sind.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Grundschullehrer BW nach TV-L
« Antwort #1 am: 26.05.2023 13:49 »
Hallo zusammen,

kann mir jemand auf die Sprünge helfen wie angestellte Grundschullehrer nach TV-L in Baden-Württemberg eingruppiert und bezahlt werden? Fängt man als Anfänger in Stufe 1 an oder wird man schon von Beginn an höher eingruppiert? Und gibt es Zulagen, insbesondere für Familien?

Leider werde ich aus den Tabellen vom Land nicht schlau, da hier einfach nur die gesamte Tabelle vom TV-L zu sehen ist und ansonsten eigentlich nur Gehaltsinfos für Beamte zu finden sind.
Eingruppiert wird amn anhand der auszuübenden Tätigkeiten nach der EGO.
Eingestuft je nach Vertragsverhandlung und einschlägiger Berufserfahrung.
Blutige Anfänger in Stufe 1

Wabi Sabi

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Antw:Eingruppierung Grundschullehrer BW nach TV-L
« Antwort #2 am: 26.05.2023 15:33 »
Die Eingruppierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen (§ 44 TV-L) richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L):
https://www.tdl-online.de/entgeltordnung-lehrkraefte.html

Zu Besonderheiten in der Stufenlaufzeit siehe dessen § 6 Abs. 2.

Näheres auch unter (zwar Niedersachsen aber auch für andere Länder - außer Hessen - grundsätzlich relevant):
https://www.mf.niedersachsen.de/download/108603/Durchfuehrungshinweise_der_TdL_vom_13._Oktober_2015_in_der_fuer_Niedersachsen_geltenden_Fassung_vom_30.06.2016_zum_Tarifvertrag_ueber_die_Eingruppierung_und_die_Entgeltordnung_fuer_die_Lehrkraefte_der_Laender_TV_EntgO-L_vom_28.03.2015.pdf
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!