Hallo in die Runde,
bekanntermaßen spielen bei der Beförderung die drei im Grundgesetz verankerten Aspekte der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung eine maßgebliche Rolle bei der Beförderung.
Nun gibt es inzwischen viele Behörden, die die Dienstposten bündeln (z.B. A9-A11). Dazu werden entsprechende Personalentwicklungskonzepte konzipiert, die die Beförderungszeiten festlegen. Problem hierbei ist: alle werden unabhängig von der Leistung gleich befördert. Dies scheint laut Aussage eines mir bekannten Juristen (der relativ gut im Thema steht, da er ausschließlich Beamtenrecht vertritt) rechtswidrig zu sein, weil Zeitablauf nicht ausschlaggebend sein darf. Kernproblem ist, dass Spitzenbeurteilte zeitgleich mit unterdurchschnittlich Beurteilten befördert werden.
Hat das Thema schonmal jmd in seiner Behörde aufgegriffen, sodass ggf. Änderungen vorgenommen wurden?
Beste Grüße