Autor Thema: Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten  (Read 3474 times)

tochris06

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Hallo in die Runde,

bekanntermaßen spielen bei der Beförderung die drei im Grundgesetz verankerten Aspekte der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung eine maßgebliche Rolle bei der Beförderung.
Nun gibt es inzwischen viele Behörden, die die Dienstposten bündeln (z.B. A9-A11). Dazu werden entsprechende Personalentwicklungskonzepte konzipiert, die die Beförderungszeiten festlegen. Problem hierbei ist: alle werden unabhängig von der Leistung gleich befördert. Dies scheint laut Aussage eines mir bekannten Juristen (der relativ gut im Thema steht, da er ausschließlich Beamtenrecht vertritt) rechtswidrig zu sein, weil Zeitablauf nicht ausschlaggebend sein darf. Kernproblem ist, dass Spitzenbeurteilte zeitgleich mit unterdurchschnittlich Beurteilten befördert werden.
Hat das Thema schonmal jmd in seiner Behörde aufgegriffen, sodass ggf. Änderungen vorgenommen wurden?

Beste Grüße

Asperatus

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Eine Reihung nach Leistung ist erst erforderlich, wenn es mehr zu Befördernde gibt als Beförderungsmöglichkeiten, z.B. wegen fehlender Haushaltsmittel. Eine Mindeststehzeit festzulegen, liegt in der Organisationshoheit der Behörde und ist aus personalwirtschaftlichen Gründen zulässig.

Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.

Warzenharry

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Eine Reihung nach Leistung ist erst erforderlich, wenn es mehr zu Befördernde gibt als Beförderungsmöglichkeiten, z.B. wegen fehlender Haushaltsmittel. Eine Mindeststehzeit festzulegen, liegt in der Organisationshoheit der Behörde und ist aus personalwirtschaftlichen Gründen zulässig.

Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.

That's it.
Thema durch.

2strong

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Manche Behörden praktizieren es auch so, dass die besser beurteilten wenige Monate früher befördert werden als die Kollegen, die eine etwas schlechtere Note hatten. Ist aber alles kein Streitthema.

tochris06

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Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.

Auch das kommt vor.
Teilweise finden auch Beförderung ohne Beurteilung statt, weil die halt vergessen wurden.

Gibt es dazu ein höchstrichterliches Urteil, dass Mindesstehzeiten relativ frei festgelegt werden können. Hier muss es ja eine Abwägung geben zwischen den grundgesetzlichen Voraussetzungen und den personalwirtschaftlichen Interessen.

Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.

PolareuD

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Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.

Ich kenne einen Fall, der ist mit A10 eingestiegen und war nach 3 Jahren im Endamt A13g. Das läuft so im Bundesrechnungshof, aber auch im Bundeskanzleramt. Dienstpostenbündelung A9-A13g.

Nanum

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Hallo,
kenne ich so auch.
Die Bündelung i.V.m. "langen" Stehzeiten halte ich jedoch für einen totalen Motivationskiller. Sparmaßnahme da ja an gleicher Stelle auch A11 oder A13 sitzen könnte, für die gleiche Tätigkeit / Anforderungen / DP Beschreibung.

Lässt sich sachlich auch nicht begründen. Gleiches gilt für die "Erfahrungsstufen". Sparmaßnahme. Daher gibt es in der B Besoldung ja auch keine Erfahrungsstufen weil da keiner 24 Jahre warten will.
Man wird von der Wertschätzung insgesamt einfach förmlich erdrückt. :D

tochris06

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Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.

Ich kenne einen Fall, der ist mit A10 eingestiegen und war nach 3 Jahren im Endamt A13g. Das läuft so im Bundesrechnungshof, aber auch im Bundeskanzleramt. Dienstpostenbündelung A9-A13g.

Vllt sollte man mal eine Übersicht aller Personalentwicklungskonzepte anlegen. Dann weiß man, welche Bundesbehörde sich lohnt. ;)

Phoenix

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Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.

Ich kenne einen Fall, der ist mit A10 eingestiegen und war nach 3 Jahren im Endamt A13g. Das läuft so im Bundesrechnungshof, aber auch im Bundeskanzleramt. Dienstpostenbündelung A9-A13g.

Vllt sollte man mal eine Übersicht aller Personalentwicklungskonzepte anlegen. Dann weiß man, welche Bundesbehörde sich lohnt. ;)

BMVg ist mit Abstand am schlechtesten mit jeweils 3 Jahren

PolareuD

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BMVg ist mit Abstand am schlechtesten mit jeweils 3 Jahren

Um genau zu sein gemäß PEK gilt:

3 Jahre A10, mindestens 1 Verwendung
3 Jahre A11, mindestens 1 Verwendung
4 Jahre A12, mindestens 2 Verwendungen
3 Jahre A13, 1 Verwendung

Theoretisch sind das 13 Jahre bis zur A13 gZ. In der Praxis sind es eher 25 Jahre, wenn man sie überhaupt erreicht.

MoinMoin

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #10 am: 26.05.2023 20:02 »
BMVg ist mit Abstand am schlechtesten mit jeweils 3 Jahren

Um genau zu sein gemäß PEK gilt:

3 Jahre A10, mindestens 1 Verwendung
3 Jahre A11, mindestens 1 Verwendung
4 Jahre A12, mindestens 2 Verwendungen
3 Jahre A13, 1 Verwendung

Theoretisch sind das 13 Jahre bis zur A13 gZ. In der Praxis sind es eher 25 Jahre, wenn man sie überhaupt erreicht.
nicht schlecht nach 13 Jahre edeka
da Träumen viele KuK von.

tochris06

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #11 am: 26.05.2023 20:16 »
Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.

PolareuD

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #12 am: 26.05.2023 20:20 »
Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.

Die Stellenausschreibungen des Bundeskanzleramts findest du im Intranet Bewerbungsportal.  ;)

SlawischerBaL

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #13 am: 29.05.2023 11:10 »
Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.

Was die Förderung im BAPers angeht, kann ich auf jeden Fall ein Lied von singen. Der Bewerbungsprozess dauerte 1 Jahr, das sammeln der Erfahrungszeiten für den DP nochmal 1,5 J.

Also investiert man 2,5 Jahre um nachher A9g zu werden. Wenn ich das nicht gerade nötig hätte aus diversen Gründen hätte ich mir auch lieber einen anderen Dienstherren gesucht. Mit Attraktivität hat das überhaupt nichts zu tun. Aber zumindest hat man dann die Laufbahnbefähigung und kann sich quer bewerben

Unknown

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #14 am: 29.05.2023 17:52 »
Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.

Was die Förderung im BAPers angeht, kann ich auf jeden Fall ein Lied von singen. Der Bewerbungsprozess dauerte 1 Jahr, das sammeln der Erfahrungszeiten für den DP nochmal 1,5 J.

Also investiert man 2,5 Jahre um nachher A9g zu werden. Wenn ich das nicht gerade nötig hätte aus diversen Gründen hätte ich mir auch lieber einen anderen Dienstherren gesucht. Mit Attraktivität hat das überhaupt nichts zu tun. Aber zumindest hat man dann die Laufbahnbefähigung und kann sich quer bewerben
Was hat das BAPersBw jetzt falsch gemacht? Mit absolvieren der Laufbahnausbildung brauchst du drei Jahre bis A10 und wirst du als normaler Bewerber mit Berufserfahrung eingestellt ist A10 direkt möglich und ein Jahr später BaL. Die 1,5 Jahre stehen im Gesetz!, ich glaube in der BLV.
Es hat dich in niemand gezwungen das Angebot anzunehmen. Es steht dir jederzeit frei ein Antrag auf Entlassung oder Versetzung zu stellen, anstatt nur rumzumeckern.