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Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten

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tochris06:
Hallo in die Runde,

bekanntermaßen spielen bei der Beförderung die drei im Grundgesetz verankerten Aspekte der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung eine maßgebliche Rolle bei der Beförderung.
Nun gibt es inzwischen viele Behörden, die die Dienstposten bündeln (z.B. A9-A11). Dazu werden entsprechende Personalentwicklungskonzepte konzipiert, die die Beförderungszeiten festlegen. Problem hierbei ist: alle werden unabhängig von der Leistung gleich befördert. Dies scheint laut Aussage eines mir bekannten Juristen (der relativ gut im Thema steht, da er ausschließlich Beamtenrecht vertritt) rechtswidrig zu sein, weil Zeitablauf nicht ausschlaggebend sein darf. Kernproblem ist, dass Spitzenbeurteilte zeitgleich mit unterdurchschnittlich Beurteilten befördert werden.
Hat das Thema schonmal jmd in seiner Behörde aufgegriffen, sodass ggf. Änderungen vorgenommen wurden?

Beste Grüße

Asperatus:
Eine Reihung nach Leistung ist erst erforderlich, wenn es mehr zu Befördernde gibt als Beförderungsmöglichkeiten, z.B. wegen fehlender Haushaltsmittel. Eine Mindeststehzeit festzulegen, liegt in der Organisationshoheit der Behörde und ist aus personalwirtschaftlichen Gründen zulässig.

Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.

Warzenharry:

--- Zitat von: Asperatus am 26.05.2023 10:59 ---Eine Reihung nach Leistung ist erst erforderlich, wenn es mehr zu Befördernde gibt als Beförderungsmöglichkeiten, z.B. wegen fehlender Haushaltsmittel. Eine Mindeststehzeit festzulegen, liegt in der Organisationshoheit der Behörde und ist aus personalwirtschaftlichen Gründen zulässig.

Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.

--- End quote ---

That's it.
Thema durch.

2strong:
Manche Behörden praktizieren es auch so, dass die besser beurteilten wenige Monate früher befördert werden als die Kollegen, die eine etwas schlechtere Note hatten. Ist aber alles kein Streitthema.

tochris06:

--- Zitat von: Asperatus am 26.05.2023 10:59 ---
Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.

--- End quote ---

Auch das kommt vor.
Teilweise finden auch Beförderung ohne Beurteilung statt, weil die halt vergessen wurden.

Gibt es dazu ein höchstrichterliches Urteil, dass Mindesstehzeiten relativ frei festgelegt werden können. Hier muss es ja eine Abwägung geben zwischen den grundgesetzlichen Voraussetzungen und den personalwirtschaftlichen Interessen.

Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.

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