Autor Thema: Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten  (Read 3611 times)

tochris06

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #15 am: 29.05.2023 18:22 »
Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.

Was die Förderung im BAPers angeht, kann ich auf jeden Fall ein Lied von singen. Der Bewerbungsprozess dauerte 1 Jahr, das sammeln der Erfahrungszeiten für den DP nochmal 1,5 J.

Also investiert man 2,5 Jahre um nachher A9g zu werden. Wenn ich das nicht gerade nötig hätte aus diversen Gründen hätte ich mir auch lieber einen anderen Dienstherren gesucht. Mit Attraktivität hat das überhaupt nichts zu tun. Aber zumindest hat man dann die Laufbahnbefähigung und kann sich quer bewerben
Was hat das BAPersBw jetzt falsch gemacht? Mit absolvieren der Laufbahnausbildung brauchst du drei Jahre bis A10 und wirst du als normaler Bewerber mit Berufserfahrung eingestellt ist A10 direkt möglich und ein Jahr später BaL. Die 1,5 Jahre stehen im Gesetz!, ich glaube in der BLV.
Es hat dich in niemand gezwungen das Angebot anzunehmen. Es steht dir jederzeit frei ein Antrag auf Entlassung oder Versetzung zu stellen, anstatt nur rumzumeckern.

Und genau diese Einstellung, dass man doch gehen solle, wenn es einem nicht passt, ist das Problem. Anstatt sich zu hinterfragen, wird mit Ignoranz geantwortet. O-Ton aus dem BAPers: "Wir machen keine Fehler."
Seltsam, dass der Großteil der Prozesse verloren wird. Sei Teil der Lösung und nicht Teil des Problems. Darüberhinaus wird im BAPers nachweislich Vetternwirtschaft betrieben. Die Namen der Laufbahnaufsteiger waren vor der Ausschreibung schon bekannt. Und genau die sind es geworden. Seltsam.
Übrigens werden beim BAPers auch regelmäßig hauptberufliche Zeiten nicht berücksichtigt, obwohl gemäß BLV ein Muss vorliegt. Man versteht den Unterschied zwischen Tätigkeit und Amtsbezeichnung nicht.

ReKo1808

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #16 am: 30.05.2023 07:01 »
Ich stelle mir die Frage, warum du deinen bekannten Juristen nicht direkt nach Rechtsgrundlagen/Gerichtsentscheidungen fragst, wenn er denn so bewandert und aktiv im Beamtenrecht ist?

Unknown

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #17 am: 30.05.2023 11:19 »
Übrigens werden beim BAPers auch regelmäßig hauptberufliche Zeiten nicht berücksichtigt, obwohl gemäß BLV ein Muss vorliegt. Man versteht den Unterschied zwischen Tätigkeit und Amtsbezeichnung nicht.
Was hat die Klage dagegen ergeben?

John

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #18 am: 30.05.2023 22:25 »
Kann mir jemand erklären wie die Dienstpostenbündelung funktioniert ? Nehmen wir an es handelt sich um eine Stelle mit folgender Bündelung: A9-A13. Man hat die 3 Jährige Probezeit "überstanden". Im vierten Jahr ist die A10 möglich, im fünften die A11, im sechsten die A12 und im siebten Jahr die A13. Diese Möglichkeit besteht und es hängt lediglich von der Behörde ab, ob die Beförderungen so schnell erfolgen? Selbstverständlich muss man dafür auch etwas tun (vielleicht in manchen Behörden noch nicht mal das, dass weiß ich nicht). Die Tätigkeit bleibt dabei die selbe von A9-A13?

Verstehe ich das richtig, dass man auch in A11 hängen bleiben kann, weil z.B. Beurteilungen nicht gut genug sind?

Wäre über eine Rückmeldung dankbar, da ich die Bündelung als derzeitiger Kommunalbeamter nur vom Hörensagen kenne.

flip

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #19 am: 30.05.2023 22:53 »
Kann mir jemand erklären wie die Dienstpostenbündelung funktioniert ? Nehmen wir an es handelt sich um eine Stelle mit folgender Bündelung: A9-A13. Man hat die 3 Jährige Probezeit "überstanden". Im vierten Jahr ist die A10 möglich, im fünften die A11, im sechsten die A12 und im siebten Jahr die A13. Diese Möglichkeit besteht und es hängt lediglich von der Behörde ab, ob die Beförderungen so schnell erfolgen? Selbstverständlich muss man dafür auch etwas tun (vielleicht in manchen Behörden noch nicht mal das, dass weiß ich nicht). Die Tätigkeit bleibt dabei die selbe von A9-A13?

Verstehe ich das richtig, dass man auch in A11 hängen bleiben kann, weil z.B. Beurteilungen nicht gut genug sind?

Wäre über eine Rückmeldung dankbar, da ich die Bündelung als derzeitiger Kommunalbeamter nur vom Hörensagen kenne.

Man kann auch in A10 hängen bleiben. Wenn keine Planstelle vorhanden ist, bekommt man eben eine gute Beurteilung, die natürlich nicht für eine Beförderung reicht. Ich sitze hier seit 29 Jahren und es sind immer noch -zig kw(künftig wegfallend)-Stellen da, die eine Beförderung verhindern.

2strong

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #20 am: 31.05.2023 01:01 »
@John
Du hast das Prinzip der Dienstpostenbündelung korrekt beschrieben. Alle Ämter einer Laufbahngruppe (z. B. A 9g bis A 13g) dürfen allerdings nur in Obersten Bundesbehörden (Ministerien) gebündelt werden. Im Übrigen darf sie Bündelung höchstens drei Ämter umfassen. Wie schnell dann befördert wird, hängt von der Anzahl der freien und Besetzungen Planstellen und der Hauspolitik ab. Jedes Jahr befördert werden die allerwenigsten. A 10 kommt oft zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, danach kann man ggf. schon mal drei Kahre warten. Insbesondere A 13g ist in nachgeordneten Behörden eine Engstelle.

@ flip
Bei welchem Amt hängst Du denn da fest?

John

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #21 am: 31.05.2023 08:18 »
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Also kann man Glück oder Pech haben mit der jeweiligen Behörde bzw wie mit allem im Leben.

Mich würde auch interessieren bei welcher Besoldung du festhängst @flip. 30 Jahre hätte ich in jedem Fall nicht gewartet.

BB153

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Antw:Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
« Antwort #22 am: 31.05.2023 10:17 »
Bei uns wird gerne bei der Beurteilung und bei gebündelten Dienstposten erzählt, dass es ja quasi einen "Binnendifferenzierung" gibt. Also das von einem A10er weniger erwartet wird als von einem A11er.
Nur WAS genau das "Delta" für die Beförderung ist, kann einem keiner sagen. Also hört man "gute Arbeit, kein Verbesserungspotential, weiter so" und andere werden befördert.

Die erste Frage für mich wäre dementsprechend immer die nach der Dienstpostenbeschreibung. Also ob es die gibt. Dann müsste ja - so wie ich das verstehe - auch eine Beschreibung und Differenzierung vorliegen. Zumindest wird mir das immer wieder so erklärt wenn ich mich über die Systematik beschwere.

Wir haben diese Dienstpostenbeschreibung nämlich (noch immer) nicht. Und langsam habe ich Lust sie einzuklagen wenn mir keiner erklären kann warum XYZ befördert wird und ich nicht.