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Rente ab 2023

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blondie:
Seit diesem Jahr können ja langjährig Versicherte(45 Jahre) in Rente gehen und unbegrenzt hinzuverdienen. Nun gibt es erste Fälle bei uns, wo Kollegen die Rente in Anspruch nehmen und weiterarbeiten wollen bis zum erreichen der Regelaltersgrenze. Bei uns fragt sich der Personalrat, ob es sinnvoll sein kann eine Regelung/ DV einzuführen, um zu vermeiden, dass in einigen Bereichen so etwas gefördert/gern gesehen wird, in anderen will man die "alten" lieber heute als morgen loswerden.
Gibt es da bei euch schon Überlegungen?

Umlauf:
Wir haben auch so einen Fall. Da keine Konkurrenzsituation vorhanden ist, gibt es nichts zu kritisieren.
Zumal die besagte Tätigkeit einen zeitlichen Horizont hat.

Faunus:
Um was geht es bei der Überlegung von Eurer  PV?

Ein Gleichgewicht bei der Weiterbeschäftigung neben der Rente  zw.  den "Alten", die man lieber heute wie Morgen los werden will und denen, die man besonders "schätzt" zu schaffen?

Fischer2103:
Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber  nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.

Maggus:

--- Zitat von: Fischer2103 am 26.05.2023 14:45 ---Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber  nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.

--- End quote ---

Die Antwort passt halt nicht zum geschilderten Sachverhalt.

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