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Rente ab 2023
was_guckst_du:
Feststellung:
Der ursprüngliche Sinn der Rente mit 63 wird durch die neuen Möglichkeiten konterkariert. Die Neuregelung wird dazu führen, dass "vorzeitige Rentner" künftig bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten und doppelt kassieren (Rente und Gehalt).
In meinem beruflichen Umfeld konntes es erst einige nicht glauben, haben dann aber schnell entsprechende Rentenanträge gestellt. Viele wissen es nur noch nicht.... 8)
Zum guten Ende kommt der Steuerzahler dafür auf, weil die Rentenkasse diesen "Wahnsinn" nicht mehr tragen kann...
MoinMoin:
--- Zitat von: was_guckst_du am 31.05.2023 09:52 ---Feststellung:
Der ursprüngliche Sinn der Rente mit 63 wird durch die neuen Möglichkeiten konterkariert. Die Neuregelung wird dazu führen, dass "vorzeitige Rentner" künftig bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten und doppelt kassieren (Rente und Gehalt).
In meinem beruflichen Umfeld konntes es erst einige nicht glauben, haben dann aber schnell entsprechende Rentenanträge gestellt. Viele wissen es nur noch nicht.... 8)
--- End quote ---
Und wird jetzt durch die Möglichkeit als Rentner unendlich viel dazu zu verdienen richtig krass.
Organisator:
--- Zitat von: was_guckst_du am 31.05.2023 09:52 ---Feststellung:
Der ursprüngliche Sinn der Rente mit 63 wird durch die neuen Möglichkeiten konterkariert. Die Neuregelung wird dazu führen, dass "vorzeitige Rentner" künftig bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten und doppelt kassieren (Rente und Gehalt).
In meinem beruflichen Umfeld konntes es erst einige nicht glauben, haben dann aber schnell entsprechende Rentenanträge gestellt. Viele wissen es nur noch nicht.... 8)
--- End quote ---
Dann muss man das nur noch "systemgleich" auf die Beamten übertragen und schon gibts ab 63 Jahren 170% Besoldung. Juhu.
was_guckst_du:
...dann hätte man wenigstens vorübergehend für verfassungskonforme Alimentation gesorgt... ;D
BAT:
--- Zitat von: Organisator am 31.05.2023 09:49 ---
Ergibt sich aus SGB VI. § 1 regelt die Versicherungspflicht und § 5 Abs. 4 Nr. 1 die hier anwendbare Ausnahme:
Versicherungsfrei sind Personen, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen.
--- End quote ---
Die Hintergründe sind mir bekannt. Dennoch halte ich sie für Unfug. Halbschwanger geht nicht.
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