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Rente ab 2023
Umlauf:
--- Zitat von: Fischer2103 am 26.05.2023 14:45 ---Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.
--- End quote ---
Es geht ihm, um Leute, die abschlagsfrei früher in Rente gehen, Rente auch bekommen und zusätzlich arbeiten gehen.
Das kann auch beim alten AG sein.
Haben wir grad den Fall. Geht früher in Rente und hat einen Vertrag mit 40% abgeschlossen.
Maggus:
Aufgrund des Personalmangels könnte dies vielleicht eine Möglichkeit darstellen, um weniger Vakanzen zu haben.
Hierbei wird der AG schon die Abwägung treffen wollen, dass er nur Mitarbeitern in aktuell unterbesetzten Funktionen diese Möglichkeit eröffnet möchte.
Hier könnte auch die Diskussion / Regelung zwischen PR und AG ansetzen.
Faunus:
Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?
Fischer2103:
Lt. TVÖD endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersrente sowie bei Erwerbminderungsrente automatisch. Bei langjährig Versicherten endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch. Ich habe bisher jedenfalls nichts anderslautendes gefunden. Mein AG ist der gleichen Meinung. Wenn also, wie oben geschildert, jemand einfach weiterarbeiten will -ohne Änderung der Arbeitszeit- gibt es bis zur Regelaltersgrenze keinen Regelungsbedarf.
Bei einer Arbeitszeitreduzierung ist natürlich ein anderer Sachverhalt.
Maggus:
--- Zitat von: Faunus am 26.05.2023 15:14 ---Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?
--- End quote ---
Es ist formal eine Neueinstellung.
Das Arbeitsverhältnis endet durch die Kündigung des Mitarbeiters. Und er wechselt in die Rente.
Wenn der AN nun doch bleiben will, muss ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart werden, inkl. Beteiligung PR / BR.
Aus meiner Sicht muss dieser Vertrag auch befristet werden, da die Regelung des TVöD zur Regelaltersrente nicht mehr greifen => der AN befindet sich ja bereits in Rente.
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