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Rente ab 2023

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Faunus:

--- Zitat von: BAT am 01.06.2023 13:34 ---
Zudem gibt es ja noch jene, wo bei der auskömmlichen Renten mit 63 der Partner aber noch jahrelang arbeiten muss. Da gehen einige Leute halt eher zusammen in den Ruhestand.

--- End quote ---

Das ist ein Argument :)

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 01.06.2023 13:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.06.2023 13:24 ---Denn die von dir angenommen 300€ Netto VBL für einen Menschen mit lebenslanger EG6 öD Karriere halte ich nicht im Ansatz für plausibel, lass mich aber eines besseren belehren.

--- End quote ---

Nur weil Du es nicht für plausibel hälst, muss ich Dich nicht eines Besseren belehren.
Mein Wissen stammt aus Geprächen mit entsprechenden Eingruppierungen.
--- End quote ---
Ok, dann ist es plausibel, da wird dann jemand der 20 Arbeitsjahre im öd hatte und sich von EG3 auf die EG6 hochgearbeitet hat, dazwischen Mutterschutz und ähnlich Ausfallzeiten hatte ihr Leid geklagt haben.

Dann ist es plausibel und durchaus eine "fundierte" Basis für deine Behauptung.


--- Zitat --- Ob ich angelogen wurde oder die Wahrheit gehört habe, k.A.! Von meiner vbl klassik werde ich das jetzt nicht versuchen runterzuschätzen. Das halte ich für Unsinn.

--- End quote ---
Dann bleibt es also bei der These, dass die VBL die Lücke nicht annähert füllt, solang sich nicht jemand bemüht nachvollziehbare Zahlen zu ermitteln und wir uns nur auf "ich habe mal gehört" Daten verlassen  müssen.

Faunus:
Deiner Behauptung liegt ja nun auch alles andere als eine fundierte Berechnung zugrunde sondern u.a.  "abgeleitet" von Deinem Gehalt, denn Du mal 20 Jahre/vor 20 Jahren / nach PW/ wieder PW... bekommen hast.

BTW eine vbl-klassik Berechnung, die in 2068 nach 45 Jahren Einzahlung dann endlich bezahlt wird, an eine Rente für 2023 zu addieren und  damit den Beweis angetreten zu haben, dass Pension und Rente+VBL ähnlich sind...

Und nun 8)

Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.06.2023 14:11 ---
Ok, dann ist es plausibel, da wird dann jemand der 20 Arbeitsjahre im öd hatte und sich von EG3 auf die EG6 hochgearbeitet hat, dazwischen Mutterschutz und ähnlich Ausfallzeiten hatte ihr Leid geklagt haben.


--- End quote ---

Warum nicht:
Handwerker in E3 (leider hat die Stellenbeschreibung anfänglich nicht mehr hergegeben), der sich in 35 Jahren bis E5 (huch, hat ja eine geeignete Handwerksausbildung) hochgearbeitet hat und sich mit 53 Jahren innerhalb des ÖD getraut hat die Stelle zu wechseln, um mit 65 und E8/S5 in den wohlverdienten Ruhestand geht.

Hast Du eigentlich ein Problem mit Frauen, so wegen "Mutterschutz" & "Leid klagen"?

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 01.06.2023 14:22 ---Deiner Behauptung liegt ja nun auch alles andere als eine fundierte Berechnung zugrunde sondern u.a.  "abgeleitet" von Deinem Gehalt, denn Du mal 20 Jahre/vor 20 Jahren / nach PW/ wieder PW... bekommen hast.

BTW eine vbl-klassik Berechnung, die in 2068 nach 45 Jahren Einzahlung dann endlich bezahlt wird, an eine Rente für 2023 zu addieren und  damit den Beweis angetreten zu haben, dass Pension und Rente+VBL ähnlich sind...

Und nun 8)

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Meine Zahlen sind zumindest nachvollziehbar und fundiert, was den Rechenweg angeht, aber sicher nicht 100% korrekt, s.u.

Und die Berechnung der 2068 Rente (mit 0% Gehaltssteigerung) verglichen mit einer heutigen Pension und der aktuellen Rente ist zumindest plausibler als ein "ich hab mal gehört", wo man die Lebensgeschichte nicht weiß.

Denn es wäre ja die Rente, die derjenige bekommen würde, die er bekäme, wenn er vor 45 Jahren in den öD eingetreten wäre und es diese VBL damals schon gegeben hätte er mit 0% Lohnsteigerung durchgängig das jetzige eg6s6 Gehalt bekommen hätte.

Oder simpel gesagt ziehe vom Alter und Endzeitpunkt 45 Jahre und es ist die aktuelle VBL nach dem aktuellen Rechenmuster.
Man muss also für einen korrekteren Wert (Stufenanstieg außen vorlassend) - da hast du Recht - bei der VBL Rechnung, das Anfangsgehalt entsprechend runterrechne (also auf ein Eintrittseinkommen in der höhe wie der damalige eg6er als jetzt Rentner es bekommen hat (als BAT) und dann dort entsprechend die durchschnittliche jährliche Steigerung eintragen, so dass man auf die aktuelle eg6s6 kommt.
Oder wenn man aufs Durchschnittseinkommen der Rente sich als Linie bezieht, eben diesen Wert von vor 45 Jahren nehmen.

Dann wäre der VBL Wert doch (bis auf die Jahre des Stufenanstieges, die die VBL drücken und die Ausbildungsjahre, die sie steigern) korrekt, bzgl. der VBL Rentensystematik, oder?

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