Autor Thema: Rente ab 2023  (Read 8172 times)

Organisator

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #75 am: 02.06.2023 13:21 »

Aber es sind derzeitig eben nicht die immer wieder zu hörenen 71% vs 49% oder was man da so liest.

Das ist im ÖD tatsächlich Quatsch - wegen der VBL-Pflichtversicherung!

Die VBL reduziert den Unterschied zwischen Rente und Pension beträchtlich, wenn jedoch die Einkommensdifferenz zwischen Angestellten und Beamten zugunsten der Beamten steigt (so ab E11 / A11), gilt das auch für die Pension. Ab E13 /A13 wirds deutlich, wozu auch die längere Ausbildungszeit beiträgt.

Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #76 am: 02.06.2023 17:21 »
Ein pensionierter ehemaliger Kollege wurde nach einem „Parkrempler“ mit Sachschaden, den er nach eigener Aussage nicht bemerkt hat, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zum Strafmaß aus, dass er sich mit dem Vorfall der „Eignung als Beamter unwürdig erwiesen“ habe.

Bis er schließlich im Berufungsverfahren eine Reduzierung auf 30 Tagessätze (!) erwirken konnte, musste er monatelang um seine Pension fürchten. Die wäre nämlich mit Rechtskraft bzw. Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils direkt weg gewesen.

Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

Ozymandias

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #77 am: 02.06.2023 21:40 »
Um die Pension zu verlieren benötigt man aber eine Strafe von 2 Jahren.
Nur als aktiver Beamter sind es 1 Jahr auf Bewährung.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #78 am: 02.06.2023 22:16 »
Und ein Richter der wegen einem sogenannten Parkrempler Knast verordnet, wird zum Glück durch unserem Rechtsstaat von befähigteren Richtern in seine Schranken verwiesen.

Bleibt zu hoffen, dass weiterhin solch marginale Delikte nicht mit Knast bestraft werden und das Strafmaß ausgewogen bleibt.

Und von daher die Beamten, die Knast bekommen, auch nicht durch falsche Milde eben sich in der Tat als unwürdig erweisen und entsprechend eingeordnet werden.
Damit das besondere Dienst und Treueverhältnis eben auch wirklich seinem Namen wert ist und nicht zu einer besonderen Art des Arbeitsvertrages degeneriert.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #79 am: 03.06.2023 11:07 »
Ein pensionierter ehemaliger Kollege wurde nach einem „Parkrempler“ mit Sachschaden, den er nach eigener Aussage nicht bemerkt hat, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zum Strafmaß aus, dass er sich mit dem Vorfall der „Eignung als Beamter unwürdig erwiesen“ habe.
Rein interessehalber: offensichtlich ist ihm ja Fahrerflucht vorgeworfen worden und er konnte nicht glaubhaft machen, dass er das nicht bemerkt hat, dann ist er offensichtlich nicht mehr so sicher im führen das Fahrzeuges gewesen, denn da muss ja schon ein heftigerer Schade vorliegen, so dass man nicht mehr glaubhaft machen kann, dass man die Schramme nicht bemerkte (oder sein Verhalten hat darauf hingewiesen, dass er es bemerkte und bewusst ignorierte und es ein Schutzbehauptung ist).
Aber schon Krank, wenn da ein Richter eine Jahr Knast verordnet, aufgrund des Berufes.



Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #80 am: 06.06.2023 16:24 »
Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

Wenn denn dann die verbundenen Pflichten von der Mehrheit des Beamtentums auch wahrgenommen werden würden...

flip

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #81 am: 06.06.2023 16:38 »
Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

Wenn denn dann die verbundenen Pflichten von der Mehrheit des Beamtentums auch wahrgenommen werden würden...

Davon kann man ausgehen. Disziplinarische Möglichkeiten gibt es genug. Zudem besteht die Möglichkeit, das Ruhegehalt abzuerkennen.

An sich ist es schon fragwürdig und m.E. nicht richtig, dass das Ruhegehalt deutlich niedriger ausfällt als die Bezüge zur aktiven Beamtenzeit. Schließlich sollen die Bezüge ein angemessenes Leben ermöglichen.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #82 am: 06.06.2023 17:56 »
An sich ist es schon fragwürdig und m.E. nicht richtig, dass das Ruhegehalt deutlich niedriger ausfällt als die Bezüge zur aktiven Beamtenzeit. Schließlich sollen die Bezüge ein angemessenes Leben ermöglichen.
Durchaus verständliche Haltung, aber da weniger Aufwände (Fahrten zur Arbeite etc.) vorhanden sind ist die Absenkung sicherlich mit dem GG vereinbar.

Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #83 am: 06.06.2023 19:14 »
Es ist zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem GG vereinbar, der Grund dürfte allerdings kaum der mit einer Erwerbstätigkeit verbundene Aufwand sein. Denn dieser wird kaum einem Viertel der Besoldung (und dann noch gleichverteilt über alle BesGr) entsprechen.

Bastel

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #84 am: 07.06.2023 08:27 »
Es ist zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem GG vereinbar, der Grund dürfte allerdings kaum der mit einer Erwerbstätigkeit verbundene Aufwand sein. Denn dieser wird kaum einem Viertel der Besoldung (und dann noch gleichverteilt über alle BesGr) entsprechen.

Wenn es wenigstens ein Viertel wäre, aber es sind ja mehr als 28%.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #85 am: 07.06.2023 10:51 »
Ca. 1/4 bei "Netto" ist schon realistisch, da zwar nach 40 Jahren 71,25 % gezahlt werden, aber die zu zahlende Steuer auf das Brutto entsprechend sinkt.

Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #86 am: 07.06.2023 14:39 »
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #87 am: 08.06.2023 14:03 »
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)



MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #88 am: 08.06.2023 14:37 »
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)
Ich bin verwirrt.
Wenn ich es richtig rechne (man möge mich korrigieren)
1000€ monatliche Rente (Brutto) ergibt beim aktuellem Rentenpunktwert 36,02 27,76 Rentenpunkte also bei 40 Jahre 0,694 Rentenpunkt.
Also sind dafür notwendig:
Jahr    Ent­gelte     Jahresbr.    Monatsbrutto
2023    43.142 €     29.943 €     2.495,26 €
2022    38.901 €     27.000 €     2.249,97 €
2021    40.463 €     28.084 €     2.340,31 €
2020    39.167 €     27.184 €     2.265,35 €
2019    39.301 €     27.277 €     2.273,10 €
2018    38.212 €     26.521 €     2.210,11 €
2017    37.077 €     25.734 €     2.144,47 €
2016    36.187 €     25.116 €     2.092,99 €
2015    35.363 €     24.544 €     2.045,33 €
2014    34.514 €     23.955 €     1.996,23 €

Das ist so EG1 max EG2 im öD

Das bedeutet das jede Dritte Frau in Deutschland ein Job in der EG1/EG2 Einkommensliga hatte.

Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.

Irgendwas muss da doch an meiner Rechnung falsch sein?

Umlauf

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #89 am: 08.06.2023 15:18 »
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.