Autor Thema: Rente ab 2023  (Read 11226 times)

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #90 am: 08.06.2023 15:36 »
Wären das doch alles nur Beamtinnen, dann wäre 2021 die Mindestpension bei rund 1.866 Euro ;-)


Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #91 am: 08.06.2023 15:46 »
Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.

Anm.: Nicht jede/r Angestellte ist im ÖD beschäftigt, aber ausschließlich Beamte:innen sind im ÖD zu finden.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #92 am: 08.06.2023 15:51 »
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.

Dafür bekommt sie ja die Hälfte der Pension vom verbeamteten Vater Ihrer Kinder  8)

Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #93 am: 08.06.2023 15:54 »
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.
Faunus schrieb explizit von Vollzeit und 40 Arbeitsjahren. Vielleicht sollte man mal in die Quelle schauen- vermutlich war es dort etwas anders dargestellt.

Bei einer ähnlichen Anfrage aus März 2022 war jedenfalls von Vollzeit nicht die Rede, vielmehr wird darauf hingewiesen, dass die Versicherungsjahre sogar beitragsfreie Zeiten enthalten: https://dserver.bundestag.de/btd/20/012/2001253.pdf

Würde mich nicht wundern, wenn Sekundärquellen wie Verdi, linksideologische Publikationen etc. bewußt oder aus Schlampigkeit die Vollzeit hinzugedichtet haben.
« Last Edit: 08.06.2023 16:10 von Opa »

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #94 am: 08.06.2023 16:24 »
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.
Faunus schrieb explizit von Vollzeit und 40 Arbeitsjahren. Vielleicht sollte man mal in die Quelle schauen- vermutlich war es dort etwas anders dargestellt.

Habe ich doch daztugeschrieben (jetzt fett!):
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)

Die Originalantwort liegt mir nicht vor/habe ich nicht gesucht, aber das Netz ist voll mit der Ausschlachtung durch die Presse.
Kann man ignorieren, kann man zerreden, kann man glauben, kann man...

Ob "die Antwort" korrekt ist, dass alle 2,7 Mio Frauen 40 Jahre Vollzeit gearbeitet haben und trotzdem in die Grundsicherung fallen... es sind zumindest keine Einzelschicksale.

Aber diese Beispiele mit Einzelschicksale von "Beamter muss um seine Pension fürchten, weil er nach eine Rampler Fahrerflucht begangen hat" oder "die Halbierung der Beamtenpension bei Scheidung nach 40 Ehejahren ist rechtens und muss nicht von Steuerzahler ausgeglichen werden..." unter ungerechte/nicht ausreichender Alimentierung anzuführen...
.. finde ich persönlich krass.

Ich habe schon verstanden, dass 80 % der Entscheidungsträger in der Politik verbeamtet sind und deswegen nicht die Pensionen kapppen wollen, aber ich habe kein Problem über eine Pensionsreform zu diskutieren mit z.B.  Spitzenpensionäre mit mit "nur" 5000 EUR maximaler Pension ab 67 in den Ruhestand zu entlassen, bei der weitere Ruhestandsgelder u.U. angerechnet werden.




Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #95 am: 08.06.2023 16:27 »
Wie gesagt, man sollte mal in die Quelle schauen und nicht alles ungefiltert nachplappern.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #96 am: 08.06.2023 16:31 »
Wie gesagt, man sollte mal in die Quelle schauen und nicht alles ungefiltert nachplappern.

Andere plappern von Beamtenkollegen, die das Schicksal beutelt  8)

Ein pensionierter ehemaliger Kollege wurde nach einem „Parkrempler“ mit Sachschaden, den er nach eigener Aussage nicht bemerkt hat, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zum Strafmaß aus, dass er sich mit dem Vorfall der „Eignung als Beamter unwürdig erwiesen“ habe.

Bis er schließlich im Berufungsverfahren eine Reduzierung auf 30 Tagessätze (!) erwirken konnte, musste er monatelang um seine Pension fürchten. Die wäre nämlich mit Rechtskraft bzw. Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils direkt weg gewesen.

Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

War es "Fahrerflucht", die zu dem Urteil führte?

Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #97 am: 08.06.2023 16:47 »
Wenn du in einem Thread, in dem es um Rente geht, anfängst, von Pensionen zu faseln, solltest du damit rechnen, dass dir (auch anhand von konkreten Beispielen) die Unterschiede der Systeme aufgezeigt werden.

Zudem gibt die von dir als Zitat gekennzeichnete Aussage zum Versorgungsausgleich nicht das wieder, was in den Originaltexten ausgedrückt wurde.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #98 am: 08.06.2023 17:06 »
Wenn du in einem Thread, in dem es um Rente geht, anfängst, von Pensionen zu faseln, solltest du damit rechnen, dass dir (auch anhand von konkreten Beispielen) die Unterschiede der Systeme aufgezeigt werden.

Zudem gibt die von dir als Zitat gekennzeichnete Aussage zum Versorgungsausgleich nicht das wieder, was in den Originaltexten ausgedrückt wurde.

Du faselst  Unsinn: absolut nachvollziehbar ist in Antwort #27 die 1. explizite Anm. zu Beamten und deren Pensionen und diese Antwort #27 war nicht von mir.

Lesen und verstehen @opa, sollte jetzt auch bei Dir klappen ;)

Und zum 3.Mal die Frage "Urteil wegen Fahrerflucht so empfindlich ausgefallen?"



Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #99 am: 08.06.2023 17:11 »
Wenn du in einem Thread, in dem es um Rente geht, anfängst, von Pensionen zu faseln, solltest du damit rechnen, dass dir (auch anhand von konkreten Beispielen) die Unterschiede der Systeme aufgezeigt werden.

Zudem gibt die von dir als Zitat gekennzeichnete Aussage zum Versorgungsausgleich nicht das wieder, was in den Originaltexten ausgedrückt wurde.

Du faselst  Unsinn: absolut nachvollziehbar ist in Antwort #27 die 1. explizite Anm. zu Beamten und deren Pensionen und war nicht von mir. In #30 habe ich mich immer noch bei den "Renten" aufgehalten...

Lesen und verstehen @opa, sollte jetzt auch bei Dir klappen ;)

Und zum 3.Mal die Frage "Urteil wegen Fahrerflucht so empfindlich ausgefallen?"
Du hast in #37 mit der Rechnerei angefangen. Der ironische Beitrag #27 von Organisator ist etwas völlig anderes als deine Vergleicherei von Dingen, die nicht vergleichbar sind.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #100 am: 08.06.2023 17:17 »
Weil Du etwas behauptest @Opa, muss das aber nicht so sein bzw. Du kannst gerne das mantraartig "Pensionen" & Renten" sind nicht zu vergleichen, gerne weiterhin mit anderen Beamten nachplappern.

 


Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #101 am: 08.06.2023 19:55 »
Du kannst auch gerne weiterhin Äpfel mit Autoreifen vergleichen. Solange du nicht Aussagen verdrehst und in den falschen Kontext stellst, ist mir das recht gleichgültig. Dennoch empfehle ich dir, bei Sekundärquellen Vorsicht walten zu lassen. Ganz besonders, wenn sie von Verdi kommen.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #102 am: 08.06.2023 22:51 »
Ob Du Probleme hast alte Zöpfe aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten, Dich nicht traust über den Tellerrand zu sehen, eine Gewerkschaftsphobie hast und es als "falschen  gesetzten Kontext" bezeichnest ist mir jetzt herzlich egal.

Wir hatten eine Rentenreform und eine Beamtenreform ist zwingend notwendig
https://www.dpn-online.com/pension-management/beamtenpensionen-belasten-haushalte-95030/
(Quelle: nicht Gewerkschaft, ....)

Wir haben in zu vielen Bereichen inzw. Verbeamtungen, die m.M. nach nicht mehr gerechtfertigt sind und der eigentliche Grund des Beamtentums konterkariert wird. Das wiederum wird mit den steigenden Belastungen der Staatshaushalte durch Pensionszahlungen zwangsläufig in die Diskussion kommen - und wenn dann noch zu viele Rentner mit Grundsicherung abgehängt wurden....

Ach, ich vergaß:  nur Küchenhilfen bekommen Grundsicherung. 8)


Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #103 am: 08.06.2023 23:41 »
Noch eine Sekundärquelle und wieder interessengesteuert. Dazu vage Aussagen von deiner Seite von „zu vielen Bereichen“ (welche?) und einem „eigentlichen Grund des Beamtentums“ (welcher soll das sein und bist du dir sicher, dass es nur einen Grund gibt?).
Dazu wieder eine Aussage über eine „Gewerkschaftsphobie“, die nur deiner Phantasie entspringt (es gibt neben den verdi-Schwachmaten noch andere Gewerkschaften, die den Namen auch verdienen).

Zusammengefasst ein weiterer Post, der wenig Inhalt, viel Meinung und keinen Wert hat.

KDC

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #104 am: 09.06.2023 06:37 »
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.

Mich persönlich schüttelt es bei deiner Aussage. Das klingt für mich so:

"Gezeugt habe ich das Kind im Schweiße meines Angesichts, aber ab dem Zeitpunkt der Geburt geht die volle Verantwortung auf die Mutter über und ich als Vater bin schön raus."

Meine Meinung zu dem Thema:

1. Das Kind hat zwei Elternteile, die sich beide kümmern müssen.
2. Auch als Mann kann ich beruflich kürzertreten und mich um mein Kind kümmern.
3. Gemeinsam findet man Wege, um auch solche suboptimalen Betreuungszeiten abzubilden.
4. Wenn du deinem Arbeitgeber wichtig ist, wird er dir dabei helfen deine Arbeitszeit bzw. Arbeitsmodalitäten so flexibel zu gestalten, dass ihr euch um das Kind kümmern könnt.

Zum Thema zwei Jahre Wartezeit:

Wir hatten unser Kind damals direkt nach der Geburt in der Kita für ein gutes Jahr später angemeldet. Wohl wissen, dass wir beide wieder arbeiten werden. Die Kommune hat sich bei der Vergabe der Kita-Plätze blöd angestellt und die Bekanntgabe unnätig herausgezögert. Ich habe daraufhin das Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht. Das Gespräch lief wie folgt ab:

Bgm: "Wir haben zu wenige Plätze, Ihr Kind darf daher erst nächstes Jahr in die Kita."
Ich: "Laut § 24 SGB VIII hat jedes Kind,das der 1. Lebensjahr vollendet hat einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita. Sobald wir von Ihnen schriftlich die Absage haben, reichen wir Klage auf Verdienstausfall in Höhe von 6.500 Euro pro Monat ohne Kita-Platz ein."
Bgm: "Sie wollen den Platz wirklich einklagen bzw. uns auf Verdienstausfal verklagen? Glauben Sie, dass Sie damit durchkommen werden vor Gericht?"
Ich: "Davon gehe ich fest aus. Außerdem wird dieser Fall in sämtlichen Medien aufgegriffen werden und die negative Publicity wird Sie landesweit berühmt machen und letztlich die Wiederwahl kosten."

Einen Tag später kam von der Kita der Anruf, dass wir den Platz haben.